Ratgeber · Bewertung
Den Wert einer Eigentumswohnung zu kennen, ist die Grundlage für fast jede Entscheidung rund um die Immobilie, ob Verkauf, Erbauseinandersetzung oder Steuer. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern, wie eine Wohnung fachlich bewertet wird, welche gesetzlichen Maßstäbe gelten und wann eine kostenlose Einschätzung genügt und wann nur ein kostenpflichtiges Gutachten weiterhilft.
Wer seine Eigentumswohnung bewerten lassen möchte, sucht in aller Regel den Verkehrswert, der gesetzlich auch Marktwert heißt. Dieser Wert ist klar definiert. Nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Verkehrswert der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks … ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse“ zu erzielen wäre.
Drei Bestandteile dieser Definition sind für Wohnungseigentümer wichtig:
„Bewerten“ oder „schätzen lassen“ kann von einer schnellen Online-Einschätzung bis zum förmlichen Sachverständigengutachten reichen. Der gesuchte Wert ist meist derselbe, die Verbindlichkeit und die Kosten unterscheiden sich erheblich.
Damit Sie das passende Werkzeug wählen, lohnt es sich, drei klar getrennte Ebenen zu unterscheiden. Sie beantworten unterschiedliche Fragen, kosten unterschiedlich viel und haben unterschiedliche Verbindlichkeit:
Kostenlose Objektdaten erklären Ihre Wohnung. Eine kostenlose Markteinschätzung hilft beim Verkauf oder bei der Vermietung. Ein kostenpflichtiges Gutachten ist die einzige Stufe mit Beweiskraft. Diese drei Ebenen sollten Sie nicht verwechseln.
Wie der Verkehrswert konkret zu ermitteln ist, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, in Kraft seit dem 1. Januar 2022. Nach § 6 ImmoWertV kommen grundsätzlich drei normierte Verfahren in Betracht, die je nach Objektart und Marktlage einzeln oder kombiniert angewendet werden:
| Verfahren | Typische Anwendung bei der Wohnung | Regelung |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Selbstgenutzte Eigentumswohnungen mit gutem Vergleichsmarkt | § 24 ImmoWertV |
| Ertragswertverfahren | Vermietete Wohnungen als Kapitalanlage | § 28 ImmoWertV |
| Sachwertverfahren | Wohnungen ohne ausreichende Vergleichs- oder Ertragsdaten | § 35 ImmoWertV |
Für Eigentumswohnungen ist das Vergleichswertverfahren in der Regel das marktnächste und am häufigsten verwendete Verfahren, weil für Wohnungen meist genügend Kaufpreise vergleichbarer Objekte vorliegen. Maßgeblich sind nach § 24 ImmoWertV Vergleichspreise von Wohnungen mit hinreichend ähnlichen Merkmalen, die in zeitlicher Nähe zum Stichtag verkauft wurden. Bei vermieteten Wohnungen als Kapitalanlage rückt das Ertragswertverfahren in den Vordergrund, weil hier die erzielbare Miete den Wert maßgeblich bestimmt.
Eine automatisierte Online-Schätzung greift die Logik des Vergleichswertverfahrens auf, ersetzt aber weder die Ortsbesichtigung noch die vollständige Unterlagenprüfung, die ein Gutachten ausmacht. Behandeln Sie ihr Ergebnis als Spanne, nicht als exakten Betrag.
Anders als beim Einfamilienhaus spielen bei der Wohnung Faktoren des Sondereigentums und der Wohnungseigentümergemeinschaft eine große Rolle. § 194 BauGB nennt ausdrücklich „rechtliche Gegebenheiten und tatsächliche Eigenschaften“; die ImmoWertV verlangt, besondere objektspezifische Merkmale zu berücksichtigen. Für eine Wohnung sind das vor allem:
| Faktor | Warum er den Wert beeinflusst |
|---|---|
| Lage und Mikrolage | Stadtteil, Anbindung, Umfeld und Lärm; in § 194 BauGB ausdrücklich genannt |
| Etage und Aufzug | Höhere Etagen ohne Aufzug wirken oft wertmindernd, mit Aufzug wertstabilisierend |
| Baujahr und Zustand | Bestimmen Restnutzungsdauer, Instandhaltungsrisiko und Modernisierungsbedarf |
| Energetische Qualität | Energiekennwert und Effizienzklasse nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) |
| Teilungserklärung | Regelt Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Nutzungsrechte (z. B. Stellplatz, Garten) |
| Hausgeld und Rücklage | Sehr hohes Hausgeld belastet, eine angemessene Instandhaltungsrücklage senkt das Risiko von Sonderumlagen |
Die Teilungserklärung und der Miteigentumsanteil ordnen Rechte und Kosten zu und gehören zu den wertbildenden Unterlagen; Hintergründe dazu im Ratgeber zur Teilungserklärung. Auch die Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft ist wertrelevant: Eine gut gefüllte Rücklage senkt das Risiko künftiger Sonderumlagen, eine zu niedrige erhöht es. Wie sich diese Posten in der Jahresabrechnung niederschlagen, erläutert der Ratgeber zur Hausgeldabrechnung.
Schalten Sie für den Verkauf eine kommerzielle Immobilienanzeige, müssen Sie nach § 87 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Angaben aus dem Energieausweis aufnehmen, unter anderem Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse. Mehr dazu im Ratgeber zum Energieausweis für die Eigentumswohnung.
Eine wichtige, weitgehend kostenlose Grundlage jeder Wohnungsbewertung ist der Bodenrichtwert. Nach § 196 BauGB ist das ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche in Gebieten mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Bei einer Eigentumswohnung fließt der Bodenwert anteilig über den Miteigentumsanteil ein.
Ermittelt werden diese Werte von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die nach § 192 BauGB als unabhängige Gremien gebildet werden. Ihre zentrale Datenquelle ist die Kaufpreissammlung: Notare müssen jeden Grundstückskaufvertrag nach § 195 BauGB übermitteln, sodass die Ausschüsse das tatsächliche Marktgeschehen auswerten können. Für Eigentumswohnungen leiten die Ausschüsse daraus auch Vergleichsfaktoren und marktnahe Kaufpreise ab.
Die Bodenrichtwerte sind in den Bundesländern überwiegend über die Online-Portale BORIS einsehbar. Eine einfache Standardauskunft ist meist kostenfrei; für ausführliche oder schriftliche Auskünfte können nach den jeweiligen Landesgebührenordnungen Kosten anfallen. Mehr zur Arbeit dieser Stellen finden Sie im Ratgeber zum Gutachterausschuss sowie zum Bodenrichtwert. Eine Auskunft, die Sie zur Orientierung nutzen können, sehen Sie nach einer kostenlosen Anmeldung im Objektkompass auch direkt zu Ihrer eigenen Wohnung.
Wer eine Wohnungsbewertung erstellt, hängt vom Zweck ab. Die Akteure unterscheiden sich in Qualifikation und rechtlicher Belastbarkeit ihrer Aussage:
| Wer | Was Sie erhalten | Verbindlichkeit |
|---|---|---|
| Immobilienmakler | Marktorientierte Preiseinschätzung für den Verkauf oder die Vermietung | kein amtliches Gutachten, gut für die Verkaufsplanung |
| Öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger | Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV | Beweiskraft vor Gericht und Finanzamt |
| Gutachterausschuss | Verkehrswertgutachten und amtliche Marktdaten | amtlich, kostenpflichtig nach Landesgebühren |
Eine Markteinschätzung des Maklers ist kein Gutachten im Rechtssinne. Makler werden vor allem nach Maklerrecht tätig, etwa nach den §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch; für die Wertermittlung gilt keine besondere gesetzliche Qualifikationspflicht. Ihre Einschätzung dient der Festlegung eines Angebotspreises und ist für diesen Zweck wertvoll, ersetzt aber kein Sachverständigengutachten.
Für rechtsverbindliche Zwecke erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Grundlage: § 36 Gewerbeordnung) oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige die Gutachten. Worauf es bei der Auswahl ankommt, lesen Sie im Ratgeber zu Immobiliengutachtern und Sachverständigen. Wie eine erste, kostenfreie Bewertung im Verkaufs- oder Vermietungsfall abläuft, erklärt der Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung.
Für eine erste Orientierung oder die Verkaufsplanung reicht meist die kostenlose Einschätzung. In bestimmten Situationen verlangen Gerichte und Behörden jedoch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten:
Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer richten sich nach den §§ 16, 17 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): unter anderem 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkel, deren Eltern verstorben sind. Wie sich Wert und Freibetrag zusammenfügen, erläutert der Ratgeber zur Erbschaftsteuer bei Immobilien.
Der für die Grundsteuer festgestellte Grundsteuerwert ist ein typisierter Massenwert und nicht identisch mit dem Verkehrswert nach § 194 BauGB. Ein hoher oder niedriger Marktwert wirkt sich nicht unmittelbar auf die Grundsteuer aus. Hintergründe dazu im Ratgeber zu Grundsteuer-Grundlagen und Höhe. Mehr zum gerichtsfesten Wertnachweis im Ratgeber zum Verkehrswert einer Immobilie.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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