Ratgeber · Bewertung
Eine kostenlose Immobilienbewertung verspricht in Sekunden einen Wert für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Dieser Ratgeber zeigt nüchtern, was solche Angebote leisten dürfen, wo ihre Grenzen liegen und wann nur ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wirklich belastbar ist.
Im Internet stoßen Eigentümer ständig auf das Versprechen einer kostenlosen Immobilienbewertung. Damit sind in aller Regel automatisierte Online-Schätzungen oder unverbindliche Markteinschätzungen eines Maklers gemeint. Sie liefern einen Orientierungswert auf Basis von Durchschnittsdaten, Bodenrichtwerten und Vergleichspreisen aus der Region.
Wichtig ist die Einordnung: Eine kostenlose Online-Bewertung ist kein Gutachten im Rechtssinne. Sie folgt nicht zwingend den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung und entfaltet keine Beweiskraft vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt. Der eigentliche Maßstab für eine seriöse Bewertung ist der Verkehrswert, gesetzlich definiert in § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Kurz gesagt: „Kostenlos“ bezieht sich auf den Preis der Auskunft, nicht auf deren rechtliche Verbindlichkeit. Für eine erste Orientierung ist das hilfreich, für rechtsverbindliche Zwecke reicht es nicht.
Jede ernsthafte Bewertung zielt auf den Verkehrswert (auch Marktwert genannt). Nach § 194 BauGB ist das der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wie dieser Wert fachlich zu ermitteln ist, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, in Kraft seit dem 1. Januar 2022. Sie kennt drei normierte Verfahren:
| Verfahren | Typische Anwendung | Regelung in der ImmoWertV |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Baugrundstücke mit gutem Vergleichsmarkt | §§ 24–26 |
| Ertragswertverfahren | Vermietete Wohn- und Geschäftshäuser, Renditeobjekte | §§ 27–34 |
| Sachwertverfahren | Selbstgenutzte Häuser und Spezialobjekte ohne ausgeprägten Ertragsmarkt | §§ 35–39 |
Die Bodenwertermittlung, die in jedes dieser Verfahren einfließt, ist in den §§ 40 ff. ImmoWertV geregelt. Eine kostenlose Online-Bewertung greift Teile dieser Logik zwar auf, ersetzt aber weder die Ortsbesichtigung noch die vollständige Unterlagenprüfung, die ein Gutachten ausmachen.
Für Eigentümer ist es hilfreich, drei klar getrennte Ebenen zu unterscheiden. Sie beantworten unterschiedliche Fragen und haben unterschiedliche Verbindlichkeit:
Kostenlose Objektdaten erklären Ihr Objekt. Eine kostenlose Markteinschätzung hilft bei Verkauf oder Vermietung. Ein kostenpflichtiges Gutachten ist die einzige Stufe mit Beweiskraft. Verwechseln Sie diese drei Ebenen nicht.
Automatisierte Bewertungen stützen sich überwiegend auf das Vergleichswertverfahren: Sie ziehen Kaufpreise ähnlicher Objekte aus der Umgebung heran und passen sie an Wohnfläche, Baujahr und grobe Ausstattungsmerkmale an. Ein zentraler Baustein ist dabei der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB, den die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) ableiten. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Bodenrichtwert.
Diese Methode liefert für standardisierte Objekte brauchbare Anhaltspunkte, hat aber systematische Grenzen:
Seriöse Anbieter weisen deshalb darauf hin, dass es sich um eine unverbindliche, automatisierte Schätzung handelt und nicht um eine Wertermittlung nach ImmoWertV. Behandeln Sie das Ergebnis als Spanne, nicht als exakten Betrag.
Viele Online-Rechner werben mit einer Bewertung „ohne Anmeldung“. In der Praxis verlangen sie spätestens für das Ergebnis eine Kontaktangabe, weil die kostenlose Bewertung häufig der Gewinnung von Verkaufsinteressenten dient. Das ist legitim, sollte aber transparent gemacht werden.
Rechtlich gilt: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Anbieter müssen Sie nach Art. 13 DSGVO über Zweck und Empfänger der Verarbeitung informieren; eine werbliche Kontaktaufnahme setzt grundsätzlich Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO voraus.
Prüfen Sie vor der Eingabe Ihrer Adresse, was mit den Daten geschieht: Erhalten Sie nur ein Ergebnis, oder werden Ihre Angaben an mehrere Makler weitergegeben? Eine klare Datenschutzerklärung ist ein Qualitätsmerkmal.
Beim Objektkompass dient die kostenlose Anmeldung dazu, Ihnen sachliche Daten zu Ihrem eigenen Objekt anzuzeigen — etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Umfeldinformationen. Eine marktorientierte Bewertung erfolgt nur dann, wenn Sie selbst einen Verkauf oder eine Vermietung anstoßen.
Für viele Anlässe reicht eine Orientierung. In bestimmten Situationen verlangen Gerichte und Behörden jedoch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten, das eine kostenlose Online-Bewertung nicht ersetzen kann:
Solche Gutachten erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Grundlage: § 36 Gewerbeordnung) oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Ein eigener Paragraf zur Zertifizierung im BauGB existiert nicht; die Qualifikation ist berufs- und privatrechtlich organisiert. Vertiefend dazu unser Ratgeber zum Verkehrswert einer Immobilie.
Ein Kurzgutachten ist günstiger, aber für Gericht und Finanzamt meist nicht ausreichend, weil Begründungstiefe und Dokumentation geringer sind. Für rechtsverbindliche Zwecke ist in der Regel ein Vollgutachten nach § 194 BauGB erforderlich.
Für private Verkehrswertgutachten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Das Honorar wird frei vereinbart und hängt von Objektart, Komplexität und Region ab. Die folgenden Werte sind als marktübliche Orientierungsspannen zu verstehen, nicht als feste Preise:
| Art | Typische Spanne | Eignung |
|---|---|---|
| Kurzgutachten / Wertexpertise | etwa 700 – 2.000 € (Spanne) | private Orientierung, kein Gerichts-/Finanzamtszweck |
| Vollgutachten nach § 194 BauGB | etwa 1.500 – 5.000 € (Spanne) | Gericht, Finanzamt, Erb- und Scheidungsfälle |
Als grobe Faustregel nennen Fachquellen rund 0,5 bis 1,0 Prozent des Verkehrswerts für ein Vollgutachten. Die genannten Beträge sind Orientierungsspannen aus dem Markt; das tatsächliche Honorar kann darüber oder darunter liegen.
Die Abwägung ist einfach: Für eine erste Einschätzung im Verkaufs- oder Vermietungsfall genügt die kostenlose Markteinschätzung. Sobald es um rechtsverbindliche Auseinandersetzungen oder Steuerbescheide geht, ist das kostenpflichtige Gutachten die richtige und oft die wirtschaftlich sinnvolle Wahl.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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