Ratgeber · Bewertung

Quadratmeterpreis und Grundstückspreise nach Lage

Der Quadratmeterpreis eines Grundstücks hängt vor allem von einem ab: der Lage. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie den ortsüblichen Bodenpreis je Quadratmeter sachgerecht einordnen, welche amtlichen Daten dafür gelten und warum zwei gleich große Grundstücke sehr unterschiedlich viel wert sein können.

Warum die Lage den Quadratmeterpreis bestimmt

Bei einem Grundstück gilt eine alte Faustregel der Immobilienwirtschaft: Sie zahlen nicht für die Fläche, sondern für die Lage. Während ein Gebäude in Material und Bauweise überall ähnlich viel kostet, entscheidet allein der Standort darüber, ob ein Quadratmeter Boden wenige Euro oder mehrere Tausend Euro wert ist.

Den rechtlichen Maßstab dafür bildet der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Er ist der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks zu erzielen wäre. Die Lage ist damit ausdrücklich gesetzliches Wertkriterium.

Fachlich unterscheidet man zwei Ebenen, die zusammen den Quadratmeterpreis prägen:

  • Makrolage – die großräumige Einordnung: Region, Stadt oder ländlicher Raum, Wirtschaftskraft, Arbeitsmarkt, Verkehrsanbindung und die allgemeine Nachfrage. Sie erklärt den großen Unterschied zwischen einer Metropole und einem strukturschwachen Landkreis.
  • Mikrolage – die kleinräumige Umgebung: die konkrete Straße, die Nachbarschaft, Lärm- oder Geruchsquellen, Aussicht, Topografie und die unmittelbare Infrastruktur wie Schulen, Ärzte oder Einkaufsmöglichkeiten.

Zwei Grundstücke gleicher Größe können daher sehr unterschiedliche Preise erzielen – nicht, weil das eine größer ist, sondern weil seine Lage gefragter ist.

Der Bodenrichtwert: amtlicher Quadratmeterpreis für die Zone

Die wichtigste amtliche Orientierungsgröße für den Quadratmeterpreis ist der Bodenrichtwert. Er ist in § 196 BauGB geregelt und bezeichnet den durchschnittlichen Lagewert des Bodens je Quadratmeter innerhalb einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone. Eine solche Zone umfasst Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.

Ermittelt werden die Bodenrichtwerte von den unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Nach § 193 Abs. 5 BauGB führen diese eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und leiten daraus die Bodenrichtwerte ab – die Werte beruhen also auf tatsächlich beurkundeten Verkäufen, nicht auf Schätzungen. Nach § 196 Abs. 1 BauGB sind sie mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres neu festzustellen.

Wichtig: Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein typisiertes Bodenrichtwertgrundstück mit bestimmten Eigenschaften (Nutzungsart, Maß der Nutzung, Erschließungszustand). In bebauten Gebieten wird er so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut. Er enthält keine Wertanteile für Gebäude oder Bewuchs.

Der Bodenrichtwert ist damit ein Durchschnitts-Quadratmeterpreis für eine ganze Zone – ein verlässlicher Ausgangspunkt, aber noch nicht der Preis Ihres einzelnen Grundstücks. Die genaue Systematik erläutert unser Beitrag zum Bodenrichtwert.

Wo Sie den Quadratmeterpreis für Ihre Lage einsehen

Bodenrichtwerte sind öffentlich. Nach § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. In der Praxis stellen die Bundesländer ihre Werte über die BORIS-Portale (Bodenrichtwertinformationssysteme) bereit, die über das bundesweite System BORIS-D vernetzt sind.

Die Online-Kartendarstellung ist in vielen Ländern kostenfrei abrufbar – teils sogar ohne Registrierung. Detaillierte schriftliche Auszüge oder besondere Auswertungen können je nach Bundesland und kommunaler Gebührensatzung jedoch kostenpflichtig sein; die Gebühren richten sich nach Landesrecht.

Der Quadratmeterpreis für Ihre Lage – gebündelt im Objektkompass

Statt mehrere Behördenportale getrennt zu durchsuchen, sehen Sie nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass den für Ihr Grundstück relevanten Bodenrichtwert je Quadratmeter sowie Daten zur Mikrolage und zum Umfeld (etwa Naturschutz, Bahn und Erschließung) an einer Stelle. Das ist eine reine Datenübersicht für Ihre Lage und ersetzt keine Preisbewertung.

Eine erste Orientierung über das ortsübliche Preisniveau liefern Ihnen diese Daten zuverlässig. Den Schritt vom Zonenwert zum konkreten Preis Ihres Grundstücks erläutert der nächste Abschnitt.

Vom Zonenwert zum Preis Ihres Grundstücks

Der Bodenrichtwert gilt für ein typisiertes Grundstück in der Zone. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Quadratmeterpreis anzupassen. Die Bodenwertermittlung regeln die §§ 40 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021); vorrangig kommt das Vergleichswertverfahren zur Anwendung. Vereinfacht gilt:

Bodenwert ≈ Bodenrichtwert (€/m²) × Grundstücksfläche (m²) × Anpassungsfaktoren

Die Anpassungsfaktoren – fachlich häufig als Umrechnungskoeffizienten bezeichnet – berücksichtigen, worin sich Ihr Grundstück vom Richtwertgrundstück unterscheidet. Sie können den Quadratmeterpreis nach oben oder unten verschieben:

MerkmalMögliche Wirkung auf den Quadratmeterpreis
Maß der Nutzung (GFZ/GRZ)höhere zulässige Bebauung tendenziell preissteigernd
Grundstücksgrößesehr große Flächen oft mit Mengenabschlag je m²
Zuschnitt/Formungünstiger, schmaler Zuschnitt eher preismindernd
Ecklageje nach Nutzung Zu- oder Abschlag möglich
Erschließungszustandfehlende Erschließung preismindernd
Bodenbeschaffenheit/AltlastenBelastungen oder schwieriger Baugrund preismindernd

Diese Koeffizienten veröffentlichen die Gutachterausschüsse teils in ihren Grundstücksmarktberichten. Welche Faktoren in welcher Höhe gelten, hängt vom örtlichen Markt ab und erfordert Sachkunde – eine belastbare Ableitung bedarf daher fachlicher Beurteilung.

Erschließung und Entwicklungszustand: große Preissprünge

Den vielleicht größten Einfluss auf den Quadratmeterpreis hat der Entwicklungszustand einer Fläche. Er ist nach § 3 ImmoWertV Teil des Grundstückszustands. Mit jeder Stufe der Entwicklung sinken die Planungs- und Erschließungsrisiken – und der Preis je Quadratmeter steigt, oft um ein Vielfaches:

  • Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (z. B. Ackerland): aktuell landwirtschaftlich genutzt, ohne belastbare Bauerwartung – niedrigster Quadratmeterpreis.
  • Bauerwartungsland: eine künftige Bebauung ist nach Lage und Planung zu erwarten, aber noch nicht gesichert. Das Zeit- und Planungsrisiko mindert den Preis.
  • Rohbauland: als Baugebiet vorgesehen, jedoch noch nicht oder nur teilweise erschlossen.
  • Baureifes Land: planungsrechtlich gesichert und erschlossen, also sofort bebaubar – höchster Quadratmeterpreis.

Eng damit verbunden ist die Erschließung: Erst wenn ein Grundstück an Straße, Wasser, Abwasser und Energie angeschlossen und das Baurecht gesichert ist, erreicht es den vollen Quadratmeterpreis für baureifes Land. Die Gutachterausschüsse weisen für diese Kategorien oft eigene Bodenrichtwerte aus.

Ein häufiges Missverständnis: Ein im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestelltes Feld ist noch kein Bauland. Der Sprung vom Acker zum baureifen Land kann den Quadratmeterpreis vervielfachen – deshalb dürfen Sie den Richtwert für baureifes Land nicht auf eine noch nicht erschlossene Fläche übertragen.

Bodenrichtwert ist nicht gleich Marktpreis

So nützlich der Bodenrichtwert als Orientierung ist – er ist nicht automatisch der Preis, den Sie am Markt erzielen oder zahlen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt für eine ganze Zone; Ihr konkretes Grundstück kann darüber oder darunter liegen.
  • Er hat einen Stichtag. In dynamischen Märkten können die tatsächlichen Verkaufspreise zwischenzeitlich abweichen; die Gutachterausschüsse nutzen dafür Index- und Umrechnungsdaten.
  • Angebot und Nachfrage, individuelle Verhandlungen und besondere Grundstücksmerkmale wirken auf den realen Preis ein.

Verwechseln Sie den Bodenrichtwert auch nicht mit dem Grundsteuerwert. Im Bundesmodell der reformierten Grundsteuer (seit 2025) fließt der Bodenrichtwert zwar in die Berechnung ein (§§ 218 ff. Bewertungsgesetz – BewG), das Ergebnis ist aber ein steuerlicher Rechenwert und nicht der Marktpreis. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Grundsteuer – Grundlagen und Höhe.

Der tatsächliche Marktwert ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB – Ergebnis einer vollständigen Wertermittlung. Wie er für eine bebaute Immobilie bestimmt wird, erläutert unser Ratgeber zum Verkehrswert einer Immobilie.

Drei Wege zu einer Preiseinschätzung

Je nach Anlass stehen Ihnen unterschiedliche Wege offen, den Quadratmeterpreis Ihres Grundstücks einzuordnen. Es lohnt sich, sie sauber zu trennen:

  1. Kostenlose Objektdaten zur Orientierung. Über die BORIS-Portale oder gebündelt nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass sehen Sie den Bodenrichtwert je Quadratmeter und das Umfeld Ihres Grundstücks. Das gibt eine erste Orientierung über das Lageniveau – es ist jedoch eine reine Datenansicht und keine Preisbewertung.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung im Verkaufs- oder Vermietfall. Wenn Sie über Verkauf oder Vermietung nachdenken, können Sie im Objektkompass eine kostenlose Markteinschätzung durch die angeschlossene Maklerei anfordern. Diese ordnet Ihr Grundstück marktnah ein, ist aber kein rechtsverbindliches Gutachten. Wie das abläuft, lesen Sie unter kostenlose Immobilienbewertung.
  3. Verkehrswertgutachten durch Sachverständige. Für rechtssichere Zwecke – etwa Erbauseinandersetzung, Scheidung, Schenkung oder Streitfälle – ist ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten erforderlich. Dieses erstellen öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige; auch der Gutachterausschuss kann nach § 193 BauGB ein Gutachten erstatten.
Welcher Weg passt?

Für die reine Orientierung über den ortsüblichen Quadratmeterpreis genügen die Objektdaten. Für eine konkrete Verkaufs- oder Vermietabsicht hilft die kostenlose Markteinschätzung der Maklerei. Sobald der Wert rechtlich oder steuerlich verbindlich belegt werden muss, führt am unabhängigen, kostenpflichtigen Verkehrswertgutachten kein Weg vorbei.

Was Eigentümer wissen wollen

Wie finde ich den ortsüblichen Quadratmeterpreis für mein Grundstück?
Ausgangspunkt ist der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB – der durchschnittliche Lagewert je Quadratmeter für Ihre Bodenrichtwertzone. Er ist öffentlich (§ 196 Abs. 3 BauGB) und über die BORIS-Portale der Länder, vernetzt über BORIS-D, vielfach kostenfrei abrufbar. Im Objektkompass sehen Sie den für Ihre Lage relevanten Bodenrichtwert nach kostenloser Anmeldung gebündelt.
Ist der Bodenrichtwert je Quadratmeter schon der Preis meines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine ganze Zone und bezieht sich auf ein typisiertes Richtwertgrundstück. Der konkrete Quadratmeterpreis Ihres Grundstücks ergibt sich erst durch Anpassungen an Größe, Zuschnitt, Maß der Nutzung, Erschließung und Entwicklungszustand (§§ 40 ff. ImmoWertV). Er kann über oder unter dem Bodenrichtwert liegen.
Warum sind zwei gleich große Grundstücke unterschiedlich viel wert?
Weil die Lage und die konkreten Grundstücksmerkmale entscheiden, nicht die Fläche allein. Schon innerhalb einer Stadt unterscheiden sich Mikrolagen durch Nachbarschaft, Lärm, Aussicht oder Infrastruktur. Dazu kommen Zuschnitt, Bebaubarkeit, Erschließung und Entwicklungszustand. § 194 BauGB nennt Lage und Beschaffenheit deshalb ausdrücklich als wertbestimmende Kriterien.
Wie stark beeinflusst die Erschließung den Quadratmeterpreis?
Sehr stark. Erst ein planungsrechtlich gesichertes und an Straße, Wasser, Abwasser und Energie angeschlossenes Grundstück erreicht den vollen Preis für baureifes Land. Ackerland, Bauerwartungs- und Rohbauland liegen je nach Entwicklungszustand (§ 3 ImmoWertV) deutlich darunter. Der Sprung zum baureifen Land kann den Quadratmeterpreis vervielfachen.
Kosten Bodenrichtwerte etwas?
Die Online-Kartendarstellung der BORIS-Portale ist in vielen Bundesländern kostenfrei und teils ohne Registrierung abrufbar. Detaillierte schriftliche Auszüge oder besondere Auswertungen können nach Landes- und Gebührenrecht kostenpflichtig sein. Den für Ihr Objekt relevanten Bodenrichtwert sehen Sie im Objektkompass nach kostenloser Anmeldung.
Wo finde ich amtliche Statistiken zu Baulandpreisen?
Bundesweite Statistiken zu Baulandpreisen und deren Entwicklung veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis). Sie eignen sich, um das allgemeine Preisniveau und Trends einzuordnen. Für den konkreten Quadratmeterpreis Ihrer Lage sind dagegen die örtlichen Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse über BORIS maßgeblich.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • § 194 BauGB – Verkehrswert (Marktwert), gesetze-im-internet.de (Quelle)
  • § 196 BauGB – Bodenrichtwerte, gesetze-im-internet.de (Quelle)
  • § 193 BauGB – Aufgaben des Gutachterausschusses, gesetze-im-internet.de (Quelle)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), gesetze-im-internet.de (Quelle)
  • BORIS-D – Bodenrichtwerte für Deutschland (Quelle)

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