Ratgeber · Bewertung
Der Verkehrswert ist der gesetzlich definierte Marktwert Ihrer Eigentumswohnung zu einem bestimmten Stichtag. Welches Verfahren bei Wohnungen gilt, welche Faktoren der Wohnungseigentümergemeinschaft mitwirken und wann Sie ein förmliches Gutachten brauchen, erfahren Sie hier.
Der Begriff Verkehrswert ist kein Werbebegriff, sondern gesetzlich definiert. Maßgeblich ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist der Verkehrswert (Marktwert) der Preis, der „in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks [...] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“.
Bei einer Eigentumswohnung gilt diese Definition genauso wie bei einem Haus — mit einer Besonderheit: Sie bewerten nicht nur Ihre Räume (das Sondereigentum), sondern auch Ihren Anteil am Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade, Treppenhaus und Grundstück. Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer folgen daraus drei Punkte:
Der Verkehrswert ist eine fachlich begründete Schätzung des Marktpreises — keine Garantie für den tatsächlich erzielten Kaufpreis. Der konkrete Verkaufspreis kann je nach Nachfrage, Verhandlung und Zeitpunkt darüber oder darunter liegen.
Wie der Verkehrswert konkret berechnet wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie gilt bundeseinheitlich seit dem 1. Januar 2022 und hat die frühere ImmoWertV von 2010 abgelöst. Nach § 6 ImmoWertV stehen drei normierte Verfahren zur Verfügung, die je nach Objektart angewendet werden.
| Verfahren | Rechtsgrundlage | Typisch für |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | §§ 24–26 ImmoWertV | Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke |
| Ertragswertverfahren | §§ 27–34 ImmoWertV | Vermietete Wohnungen als Kapitalanlage, Mehrfamilienhäuser |
| Sachwertverfahren | §§ 35–39 ImmoWertV | Selbstgenutzte Häuser ohne ausreichende Vergleichsdaten |
Für die selbstgenutzte Eigentumswohnung ist das Vergleichswertverfahren der Regelfall. Der Grund: Wohnungen werden in vergleichbarer Lage und Ausstattung häufig gehandelt, sodass genügend tatsächlich erzielte Kaufpreise als Maßstab vorliegen. Aus diesen Vergleichspreisen — bezogen meist auf den Preis je Quadratmeter Wohnfläche — wird der Wert Ihrer Wohnung abgeleitet und um Besonderheiten Ihres Objekts angepasst.
Ist die Wohnung dagegen vermietet und als Renditeobjekt gedacht, kann das Ertragswertverfahren sachgerechter sein, weil dann die nachhaltig erzielbare Miete im Vordergrund steht. Das Sachwertverfahren spielt bei Wohnungen nur in Ausnahmefällen eine Rolle. In der Praxis wird das Ergebnis oft durch eine zweite Methode plausibilisiert. Mehr zu der Systematik im Beitrag Vergleichswertverfahren und allgemein unter Verkehrswert einer Immobilie ermitteln.
Nach § 194 BauGB fließen sämtliche wertrelevanten Merkmale in den Verkehrswert ein. Bei einer Eigentumswohnung lassen sie sich in objektbezogene und gemeinschaftsbezogene Faktoren teilen.
Merkmale der Wohnung selbst:
Merkmale der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):
Gerade die WEG-Faktoren unterscheiden die Wohnungsbewertung vom Hauskauf. Halten Sie für eine Bewertung Teilungserklärung, die letzten Hausgeldabrechnungen, den Stand der Rücklage und die Protokolle der Eigentümerversammlungen bereit.
Auch bei einer Wohnung spielt der Bodenrichtwert mit — der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter für ein Gebiet mit ähnlichen Verhältnissen. Ihre Wohnung ist über das Gemeinschaftseigentum mit einem ideellen Anteil am Grundstück verbunden, sodass der Bodenwert anteilig in die Bewertung eingeht. Rechtsgrundlage ist § 196 BauGB; Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen ermittelt, und zwar mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres.
Die Gutachterausschüsse sind unabhängige, weisungsfreie Gremien (§ 192 BauGB). Ihre Datengrundlage ist die Kaufpreissammlung nach § 195 BauGB: Notare übermitteln jeden Grundstückskaufvertrag, sodass eine amtliche Sammlung tatsächlich gezahlter Preise entsteht. Daraus leiten die Ausschüsse Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren für Wohnungen ab und veröffentlichen Grundstücksmarktberichte — die Datenbasis für jedes Vergleichswertverfahren.
Nach kostenloser Anmeldung sehen Sie im Objektkompass amtliche Umfelddaten zu Ihrer konkreten Wohnung — darunter den Bodenrichtwert sowie Angaben zu Mikrolage und Umfeld. Das ersetzt keine Preisbewertung, gibt Ihnen aber eine fundierte Orientierung. Mehr dazu im Beitrag Bodenrichtwert verstehen.
Eigentümer verwechseln häufig drei sehr unterschiedliche Dinge. Diese Trennschärfe hilft Ihnen, die richtige Erwartung zu haben:
Faustregel: Je verbindlicher der Anlass (Behörde, Gericht, Steuer), desto eher führt am Verkehrswertgutachten kein Weg vorbei. Für eine erste Orientierung oder einen geplanten Verkauf reichen die unteren beiden Stufen oft aus.
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist immer dann sinnvoll oder erforderlich, wenn ein Wert belastbar gegenüber Dritten nachgewiesen werden muss. Typische Anlässe bei Wohnungen:
Erstellt werden solche Gutachten typischerweise von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen oder von den amtlichen Gutachterausschüssen. Das BauGB schreibt kein Berufsmonopol vor; entscheidend sind nachgewiesene Sachkunde und Unabhängigkeit.
Für private Verkehrswertgutachten gibt es seit dem Wegfall der früheren festen Gebührenordnungen keine gesetzlich verbindlichen Honorare mehr. Die ImmoWertV regelt nur die Methodik, nicht den Preis; Honorare werden frei vereinbart und orientieren sich häufig an Verbandsempfehlungen.
| Art | Übliche Größenordnung (Marktangaben) |
|---|---|
| Kurzgutachten | häufig ab rund 500 € |
| Vollgutachten (Verkehrswertgutachten) | oft etwa 0,5–1,5 % des Verkehrswerts |
Die genannten Beträge sind unverbindliche Spannen aus Marktangaben und keine festen Preise. Das konkrete Honorar hängt von Objekt, Aufwand und Anbieter ab. Gutachten der amtlichen Gutachterausschüsse rechnen nach landesrechtlichen Kostenordnungen ab.
Für eine reine Orientierung oder einen geplanten Verkauf brauchen Sie ein solches Gutachten meist nicht. Eine fachkundige Ersteinschätzung im Verkaufs- oder Vermietfall ist deutlich günstiger oder kostenfrei und für die Preisfindung am Markt oft ausreichend. Mehr zu Anlässen und Honoraren im Beitrag Verkehrswertgutachten und Kosten.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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