Ratgeber · Kosten

Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und je nach Bundesland sehr unterschiedlich hoch. Dieser Überblick erklärt, wie sie entsteht, worauf sie berechnet wird und wann sie nicht anfällt.

Was die Grunderwerbsteuer ist und wann sie entsteht

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die anfällt, sobald ein inländisches Grundstück den Eigentümer wechselt. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Welche Vorgänge die Steuer auslösen, regelt abschließend § 1 GrEStG. Der praktische Hauptfall ist der notarielle Kaufvertrag, der den Anspruch auf Übereignung begründet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG).

Erfasst werden aber nicht nur klassische Kaufverträge. Steuerbar sind unter anderem auch:

  • die Auflassung, wenn kein vorheriges Rechtsgeschäft den Übereignungsanspruch begründet (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG),
  • das Meistgebot in der Zwangsversteigerung (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG),
  • die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an grundbesitzenden Gesellschaften ab 90 Prozent innerhalb von zehn Jahren (§ 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG) – die Regelung gegen sogenannte Share Deals.

Für Eigentümer, die ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen, ist der Kaufvertrag der entscheidende Tatbestand. Die Steuer gehört zu den Kaufnebenkosten und wird üblicherweise vom Käufer getragen.

Die Grunderwerbsteuer ist nicht mit der jährlich wiederkehrenden Grundsteuer zu verwechseln. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb an, die Grundsteuer laufend für den Besitz.

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland

Der bundeseinheitliche Grundsatzsteuersatz beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 1 GrEStG). Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder über eine Öffnungsklausel im Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a GG) ihren eigenen Steuersatz festlegen. Fast alle Länder haben davon Gebrauch gemacht und den Satz angehoben. Aktuell liegt die Spanne zwischen 3,5 und 6,5 Prozent:

BundeslandSteuersatz 2026
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Niedersachsen5,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Thüringen5,0 %
Bremen (seit 01.07.2025)5,5 %
Hamburg5,5 %
Sachsen5,5 %
Berlin6,0 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Brandenburg6,5 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Saarland6,5 %
Schleswig-Holstein6,5 %

Bayern ist das einzige Land, in dem noch der ursprüngliche Satz von 3,5 Prozent gilt. Thüringen hat zum 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt, Bremen zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent angehoben. Maßgeblich ist stets das Land, in dem das Grundstück liegt – nicht der Wohnsitz von Käufer oder Verkäufer.

Bis zu drei Prozentpunkte Unterschied

Zwischen dem niedrigsten (Bayern, 3,5 %) und den höchsten Sätzen (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, je 6,5 %) liegen drei Prozentpunkte. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro entspricht das einer Differenz von 12.000 Euro allein bei der Grunderwerbsteuer.

Über mögliche Entlastungen für selbstgenutztes Wohneigentum wird in mehreren Ländern politisch diskutiert. Ein bundesweit einheitlicher Freibetrag für das eigene Familienheim ist Stand 2026 jedoch nicht in Kraft. Prüfen Sie im Zweifel die jeweils aktuelle Landesregelung.

Worauf die Steuer berechnet wird: die Bemessungsgrundlage

Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Beim normalen Kauf ist das der notariell beurkundete Kaufpreis. Was im Einzelnen zur Gegenleistung gehört, konkretisiert § 9 GrEStG. Dazu zählen neben dem reinen Kaufpreis unter anderem:

  • vom Käufer übernommene Belastungen wie eingetragene Grundpfandrechte oder Wohnrechte,
  • dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen,
  • bei der Zwangsversteigerung das Meistgebot.

Fehlt es ausnahmsweise an einer Gegenleistung, wird die Steuer nach dem Grundstückswert berechnet (§ 8 Abs. 2 GrEStG).

Mitverkauftes Inventar mindert die Grundlage

Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markise oder Sauna gehören nicht zur Bemessungsgrundlage, wenn sie im Kaufvertrag einzeln und mit realistischem Wert ausgewiesen werden (vgl. BFH, Beschluss vom 03.06.2020 – II B 54/19). Eine feste Obergrenze gibt es nicht; die Finanzämter erwarten aber marktübliche, plausible Werte. Bei sehr hohen Inventaranteilen sollten Belege bereitliegen.

Anders liegt der Fall beim einheitlichen Vertragswerk, etwa beim Bauträgerkauf. Sind Grundstückskauf und Bauvertrag wirtschaftlich verknüpft, gehören auch die Bauerrichtungs- und Erschließungskosten zur Bemessungsgrundlage. Die Steuer fällt dann auf den Gesamtpreis für das bebaute Grundstück an, nicht nur auf den Bodenanteil.

Wann keine Grunderwerbsteuer anfällt

Eine Reihe von Erwerbsvorgängen ist nach § 3 GrEStG von der Steuer befreit. Die für Eigentümer wichtigsten Ausnahmen sind:

BefreiungstatbestandRechtsgrundlage
Gegenleistung bis 2.500 € (Bagatellgrenze)§ 3 Nr. 1 GrEStG
Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) und Schenkungen§ 3 Nr. 2 GrEStG
Erwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner§ 3 Nr. 4 GrEStG
Erwerb durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung§ 3 Nr. 5 GrEStG
Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (z. B. Eltern an Kinder)§ 3 Nr. 6 GrEStG

Wer eine Immobilie also an sein Kind, seinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner überträgt oder sie erbt, zahlt keine Grunderwerbsteuer. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Schenkung oder einen Kauf innerhalb dieses Personenkreises handelt. Beachten Sie jedoch, dass an deren Stelle Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer treten kann.

Nicht befreit ist der Verkauf an Geschwister, Nichten, Neffen oder nicht eingetragene Lebensgefährten. Verwandtschaft in der Seitenlinie reicht für die Befreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG nicht aus. Mehr dazu unter Grunderwerbsteuer bei Schenkung.

Steuerschuldner, Fälligkeit und Ablauf

Steuerschuldner sind nach § 13 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner. Beide haften gegenüber dem Finanzamt. In nahezu allen Kaufverträgen wird jedoch vereinbart, dass der Käufer die Steuer allein trägt – das Finanzamt nimmt dann ihn in Anspruch.

Der zeitliche Ablauf folgt einem festen Muster:

  1. Die Steuer entsteht mit der Beurkundung des wirksamen Kaufvertrags (§ 14 GrEStG in Verbindung mit § 38 AO).
  2. Der Notar zeigt den Vorgang dem Finanzamt an (§ 18 GrEStG).
  3. Das Finanzamt erlässt den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer wird einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig (§ 15 GrEStG).
  4. Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (§ 22 GrEStG).
  5. Erst mit dieser Bescheinigung schreibt das Grundbuchamt das Eigentum auf den Käufer um.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist also der Schlüssel zur Eigentumsumschreibung: Ohne gezahlte Grunderwerbsteuer (oder geklärte Befreiung) wird der neue Eigentümer nicht ins Grundbuch eingetragen. Zwischen Beurkundung, Steuerbescheid, Zahlung und Bescheinigung können einige Wochen vergehen.

Keine Abzugsfähigkeit beim Eigenheim

Beim selbstgenutzten Eigenheim ist die Grunderwerbsteuer steuerlich nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien zählt sie hingegen zu den Anschaffungsnebenkosten und wird – zusammen mit dem Gebäudewert – über die Abschreibung (AfA) geltend gemacht.

Was die Steuer für die Wertbetrachtung bedeutet

Die Grunderwerbsteuer ist verlorener Aufwand: Sie erhöht den Wert der Immobilie nicht und steht bei einem späteren Verkauf nicht als Vermögen zur Verfügung. Eine vereinfachte Beispielrechnung verdeutlicht die Größenordnung. Angenommen, der Kaufpreis beträgt 400.000 Euro:

BundeslandSatzGrunderwerbsteuer
Bayern3,5 %14.000 €
Sachsen5,5 %22.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €

Die genannten Beträge sind reine Rechenbeispiele zur Veranschaulichung. Gerade weil die Nebenkosten den Wert nicht erhöhen, lohnt eine realistische Vorstellung vom Wert und Umfeld des eigenen Objekts. Im Objektkompass sehen Eigentümer nach kostenloser Anmeldung kostenlose Daten zu ihrer eigenen Immobilie – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Umfeldfaktoren – als sachliche Bezugsgröße, ohne dass damit eine Preisbewertung verbunden wäre.

Eine fundierte Wertermittlung ist davon zu trennen. Wie der Verkehrswert ermittelt wird, lesen Sie gesondert. Eine erste kostenlose Einordnung im Verkaufs- oder Vermietfall erfolgt über die kostenlose Immobilienbewertung durch die Maklerei – also erst im konkreten Verkaufsfall, nicht durch die reine Anmeldung. Ein unabhängiges, kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten bleibt davon noch einmal abzugrenzen.

Was Eigentümer wissen wollen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?
Die Sätze reichen 2026 von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Dazwischen liegen 5,0 Prozent (u. a. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen), 5,5 Prozent (Bremen, Hamburg, Sachsen) und 6,0 Prozent (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern). Maßgeblich ist das Land, in dem das Grundstück liegt.
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?
Gesetzlich sind Käufer und Verkäufer nach § 13 Nr. 1 GrEStG Gesamtschuldner. In nahezu allen Kaufverträgen wird jedoch vereinbart, dass der Käufer die Steuer allein trägt. Das Finanzamt nimmt dann den Käufer in Anspruch. Die Steuer entsteht mit der Beurkundung des Kaufvertrags (§ 14 GrEStG).
Worauf wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Bemessungsgrundlage ist nach § 8 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung, beim Kauf also regelmäßig der beurkundete Kaufpreis (§ 9 GrEStG). Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche zählen nicht dazu, wenn sie im Vertrag einzeln und mit realistischem Wert ausgewiesen werden.
Fällt beim Verkauf an Kinder oder den Ehepartner Grunderwerbsteuer an?
Nein. Erwerbe durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (§ 3 Nr. 4 GrEStG) und durch Verwandte in gerader Linie wie Kinder oder Enkel (§ 3 Nr. 6 GrEStG) sind grunderwerbsteuerfrei. Ebenfalls befreit sind Erbschaften und Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). An deren Stelle kann allerdings Erbschaft- oder Schenkungsteuer treten.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer bezahlen?
Das Finanzamt erlässt nach der Anzeige durch den Notar einen Grunderwerbsteuerbescheid. Die Steuer wird einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig (§ 15 GrEStG). Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG aus, ohne die das Grundbuchamt das Eigentum nicht umschreibt.
Kann ich die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen?
Beim selbstgenutzten Eigenheim ist die Grunderwerbsteuer nicht absetzbar. Bei vermieteten Immobilien gehört sie zu den Anschaffungsnebenkosten und wird zusammen mit dem Gebäudewert über die jährliche Abschreibung (AfA) berücksichtigt. Der auf den Grund und Boden entfallende Anteil ist allerdings nicht abschreibbar.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – §§ 1, 3, 8, 9, 11, 13, 14, 15, 22, gesetze-im-internet.de (Quelle)
  • Grundgesetz (GG) – Art. 105 Abs. 2a (Steuersatzkompetenz der Länder), gesetze-im-internet.de (Quelle)
  • Bundesfinanzhof – Beschluss vom 03.06.2020, II B 54/19 (Zubehör/Inventar nicht in der Bemessungsgrundlage) (Quelle)
  • Haufe – Grunderwerbsteuer: aktuelle Sätze der Bundesländer im Überblick (Quelle)
  • Bundesfinanzministerium – Übersicht der Grunderwerbsteuersätze der Länder (Quelle)

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