Ratgeber · Steuer
Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Nebenkostenposten beim Immobilienkauf. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Bundesland und von der Bemessungsgrundlage ab. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlagen, die Berechnung und die wichtigsten Befreiungen.
Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Erwerb eines inländischen Grundstücks anfällt. Sie ist nicht mit der laufenden Grundsteuer zu verwechseln, die Eigentümer jährlich zahlen. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Welche Vorgänge steuerpflichtig sind, regelt § 1 GrEStG. Erfasst wird insbesondere der Kaufvertrag oder jedes andere Rechtsgeschäft, das einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung und – unter bestimmten Voraussetzungen – der Erwerb von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften (sogenannte Share Deals nach § 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG) lösen die Steuer aus.
Die Steuer entsteht in der Regel mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Für Sie als Käufer ist sie damit ein fester Bestandteil der Erwerbsnebenkosten, den Sie von Beginn an in Ihre Finanzierung einplanen sollten.
Der gesetzliche Regelsatz beträgt nach § 11 Abs. 1 GrEStG grundsätzlich 3,5 Prozent. Allerdings dürfen die Länder den Steuersatz seit 2006 nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes selbst festlegen. Die meisten Bundesländer haben den Satz angehoben, sodass aktuell eine Spanne von 3,5 bis 6,5 Prozent gilt. Maßgeblich ist immer das Bundesland, in dem die Immobilie liegt – nicht Ihr Wohnsitz.
| Bundesland | Steuersatz |
|---|---|
| Bayern | 3,5 % |
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Niedersachsen | 5,0 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Thüringen | 5,0 % |
| Bremen | 5,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Sachsen | 5,5 % |
| Berlin | 6,0 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Die Sätze ändern sich gelegentlich durch Landesgesetz. So senkte Thüringen 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent, Bremen erhöhte zum 1. Juli 2025 von 5,0 auf 5,5 Prozent. Prüfen Sie vor einem Kauf den tagesaktuellen Satz beim zuständigen Landesfinanzamt.
Bemessungsgrundlage ist nach § 8 Abs. 1 GrEStG die Gegenleistung – in den allermeisten Fällen also der vereinbarte Kaufpreis. Was im Einzelnen zur Gegenleistung zählt, konkretisiert § 9 GrEStG. Dazu gehören unter anderem:
Lässt sich keine Gegenleistung ermitteln, wird die Steuer nach § 8 Abs. 2 GrEStG auf Grundlage der Grundbesitzwerte nach dem Bewertungsgesetz (BewG) berechnet – das ist vor allem bei Umwandlungen und Share Deals relevant.
Bewegliches Inventar wie eine Einbauküche, lose Möbel oder Gartengeräte gehört nicht zum Grundstück und damit nicht zur steuerpflichtigen Gegenleistung. Wird es im Kaufvertrag gesondert und realistisch bewertet ausgewiesen, mindert es die Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt prüft jedoch, ob die angesetzten Werte angemessen sind; überhöhte Inventarpreise erkennt es nicht an. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile wie die Heizung bleiben dagegen Teil des Grundstücks und sind steuerpflichtig.
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich am vereinbarten Kaufpreis, nicht am Verkehrswert oder einem Marktwert. Wie der eigentliche Wert einer Immobilie ermittelt wird, lesen Sie im Ratgeber zum Verkehrswert einer Immobilie.
Die Berechnung ist einfach: Sie multiplizieren die Bemessungsgrundlage mit dem Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes. Der Steuerbetrag wird nach § 11 Abs. 2 GrEStG auf volle Euro abgerundet.
Formel: Kaufpreis (abzüglich gesondert ausgewiesenes Inventar) × Steuersatz = Grunderwerbsteuer.
Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergeben sich folgende Beträge je nach Bundesland:
| Bundesland (Satz) | Grunderwerbsteuer bei 400.000 € |
|---|---|
| Bayern (3,5 %) | 14.000 € |
| Niedersachsen (5,0 %) | 20.000 € |
| Berlin (6,0 %) | 24.000 € |
| Nordrhein-Westfalen (6,5 %) | 26.000 € |
Das Beispiel zeigt: Allein der Standort kann den Steuerbetrag bei identischem Kaufpreis um mehrere Tausend Euro verschieben. Die Grunderwerbsteuer ist außerdem nur ein Teil der Nebenkosten – hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls die Maklercourtage.
Nicht jeder Eigentumsübergang löst Grunderwerbsteuer aus. § 3 GrEStG nennt mehrere Befreiungstatbestände. Die praktisch wichtigsten sind:
Ein Verkauf an Angehörige ist nicht automatisch steuerfrei. Die Befreiungen greifen vor allem bei unentgeltlichen Übertragungen oder Vorgängen mit erb- beziehungsweise schenkungsteuerlichem Bezug. Lassen Sie die Gestaltung im Zweifel notariell und steuerlich prüfen.
Steuerschuldner sind nach § 13 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner. Das Finanzamt könnte die Steuer also von beiden verlangen. In der Praxis wird im Kaufvertrag jedoch nahezu immer vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt. Diese vertragliche Regelung betrifft nur das Innenverhältnis und ändert nichts an der gesetzlichen Schuldnerstellung.
Der Ablauf ist gesetzlich vorgezeichnet:
Die Grunderwerbsteuer ist damit faktisch die Eintrittskarte ins Grundbuch: Ohne ihre Begleichung wird der Eigentumswechsel nicht vollzogen.
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Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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