Ratgeber · Energie & Sanierung

Sanierungsfahrplan (iSFP): Ablauf, Förderung und der 5-%-Bonus

Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet Ihre Sanierung in eine sinnvolle Reihenfolge, sichert Fördergeld und ist selbst zur Hälfte vom Staat bezahlt. Nach der kostenlosen Anmeldung im Objektkompass sehen Sie zudem die Eckdaten Ihrer eigenen Immobilie. Dieser Ratgeber erklärt, was der iSFP ist, was er bringt und was er kostet.

Was der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist

Der individuelle Sanierungsfahrplan — kurz iSFP — ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Experte nimmt Ihr Haus auf, analysiert den energetischen Ist-Zustand und legt Ihnen einen abgestimmten, mehrstufigen Plan vor, mit welchen Maßnahmen Sie das Gebäude in welcher Reihenfolge auf einen besseren energetischen Stand bringen.

Das maßgebliche Programm dahinter heißt „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Der iSFP ist also kein Pflicht-, sondern ein Beratungsinstrument: Er zwingt Sie zu nichts, sondern liefert Ihnen eine fachlich fundierte, neutrale Entscheidungsgrundlage.

Wichtig ist die Abgrenzung von Anfang an: Der iSFP ist eine Beratung, kein Förderkredit und kein Energieausweis. Was er von diesen beiden unterscheidet, lesen Sie im Abschnitt zur Trennschärfe weiter unten.

So läuft die Energieberatung ab

Der Weg zum fertigen Sanierungsfahrplan folgt einem festen Ablauf:

  1. Auswahl der Beraterin oder des Beraters aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (siehe nächster Abschnitt). Diese Person stellt vor Beginn den Förderantrag beim BAFA über das Online-Portal.
  2. Vor-Ort-Aufnahme: Begehung des Gebäudes, Erfassung von Baujahr, Bauteilen, Dämmstand, Fenstern, Heizung und Warmwasser. Häufig wird auch der Verbrauch der letzten Jahre ausgewertet.
  3. Analyse und Maßnahmenpakete: Aus den Daten werden sinnvolle, aufeinander abgestimmte Pakete gebildet — etwa Dach, Fassade, Fenster, Heizung — jeweils mit Einsparwirkung und grober Kostenschätzung.
  4. Umsetzungsfahrplan: Die Pakete werden in eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Reihenfolge gebracht, entweder als schrittweise Sanierung über mehrere Jahre oder als Gesamtsanierung zum Effizienzhaus.
  5. Übergabe des Dokuments „Mein Sanierungsfahrplan" samt Erläuterungsgespräch.

Das übergebene Dokument ist bewusst verständlich aufgebaut: Es zeigt den heutigen Zustand, die einzelnen Schritte mit den jeweils erreichten Effizienzklassen und eine Zusammenstellung der zu erwartenden Kosten und Einsparungen. Es ist die Grundlage, auf der Sie später Handwerker beauftragen und Förderanträge stellen.

Wer den iSFP erstellen darf

Nicht jeder Handwerker und nicht jeder Heizungsbauer darf einen förderfähigen iSFP erstellen. Berechtigt sind ausschließlich Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die für die Kategorie Wohngebäude in der offiziellen Energie-Effizienz-Expertenliste geführt werden. Diese Liste pflegt die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes; Sie finden die zugelassenen Fachleute unter energie-effizienz-experten.de.

Diese Bindung an die Expertenliste hat einen Zweck: Nur eine unabhängige, qualifizierte Beratung — ohne Eigeninteresse am Verkauf einer bestimmten Heizung oder Dämmung — sichert Ihnen einen belastbaren Plan und überhaupt erst den Anspruch auf die Förderung. Achten Sie deshalb schon bei der Auswahl darauf, dass die Person tatsächlich in der Liste eingetragen ist.

Antrag stellt der Experte, nicht Sie

Eine Besonderheit der Energieberatungs-Förderung: Den Förderantrag beim BAFA stellt die beratende Person in Ihrem Namen — anders als bei vielen anderen Programmen, bei denen Sie als Eigentümer selbst antragen. Den Zuschuss erhalten Sie am Ende dennoch, in der Regel über eine Verrechnung mit dem Honorar.

Die Förderung der Beratung: 50 % der Kosten

Die Energieberatung selbst ist staatlich bezuschusst. Das BAFA übernimmt im Programm „Energieberatung für Wohngebäude" 50 % des förderfähigen Beratungshonorars — gedeckelt auf folgende Höchstbeträge (Stand 2026):

GebäudetypZuschussHöchstbetrag
Ein- und Zweifamilienhäuser50 % des Honorarsmax. 650 Euro
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 % des Honorarsmax. 850 Euro
Zusatz für WEG (Erläuterung in der Eigentümerversammlung)einmaligbis 250 Euro

Für die Eigentümer bedeutet das: Ein iSFP für ein Einfamilienhaus kostet nach Marktangaben brutto häufig rund 1.500 bis 2.500 Euro, je nach Größe und Aufwand. Nach Abzug des Zuschusses verbleibt für Sie ein überschaubarer Eigenanteil. Die genannten Honorare sind unverbindliche Spannen und hängen von Objekt und Anbieter ab; Förderhöhen können sich ändern — maßgeblich ist stets das aktuelle BAFA-Merkblatt.

Der eigentliche Hebel: der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der größte finanzielle Vorteil entsteht nicht bei der Beratung, sondern danach — bei der Umsetzung. Setzen Sie eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme später über die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) um, erhalten Sie einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlicher Förderung.

Konkret bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, neue Fenster) und an der Anlagentechnik:

AspektOhne iSFPMit iSFP-Bonus
Fördersatz (Zuschuss)15 %20 %
Förderfähige Höchstkosten je Wohneinheit und Jahr30.000 Euro60.000 Euro
Maximaler Zuschuss je Wohneinheit und Jahr (rechnerisch)4.500 Euro12.000 Euro

Der iSFP wirkt damit gleich doppelt: Er hebt den Fördersatz um fünf Punkte und verdoppelt die Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Schon bei einer einzigen größeren Maßnahme kann der Bonus den Eigenanteil für die Beratung um ein Vielfaches übersteigen. Hinweis: Der Heizungstausch wird in der BEG mit eigenen Sätzen und Boni gefördert; die Details und Förderhöhen können sich ändern — prüfen Sie vor der Umsetzung das aktuelle BEG-Merkblatt.

Was der iSFP Eigentümern wirklich bringt

Jenseits der reinen Förderquote hat ein Sanierungsfahrplan drei handfeste Vorteile:

  • Richtige Reihenfolge. Energetische Maßnahmen bauen aufeinander auf. Wer die Heizung tauscht, bevor das Haus gedämmt ist, dimensioniert sie womöglich zu groß. Der iSFP verhindert solche teuren Fehler, indem er die Schritte logisch ordnet.
  • Fördersicherheit und Planbarkeit. Der Plan macht über Jahre transparent, welche Maßnahme welchen Zuschuss auslöst und wann sie sinnvoll ist. Das erleichtert die Finanzplanung und sichert Ihnen den iSFP-Bonus für künftige Schritte.
  • Werterhalt und Werterhöhung. Ein energetisch ertüchtigtes Gebäude ist verbrauchsärmer, komfortabler und am Markt gefragter. Die Sanierung nach Plan beugt zudem dem schleichenden Wertverlust unsanierter Bestandsbauten vor und kann den Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz zuvorkommen.

Den großen Rahmen einer Modernisierung — Kosten, Maßnahmen, Reihenfolge in der Praxis — vertieft der Ratgeber zur energetischen Sanierung. Wie sich die einzelne Maßnahme auf den Objektwert auswirkt, ist letztlich eine Bewertungsfrage:

Kostenlose Objektdaten zu Ihrer Immobilie (Bodenrichtwert, Mikrolage, Umfeld) sehen Sie nach Anmeldung im Objektkompass — das ist keine Preisbewertung. Eine kostenlose Immobilienbewertung erhalten Sie nur im konkreten Verkaufs- oder Vermietfall über die Maklerei. Ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten erstellt ein unabhängiger Sachverständiger.

Scharf abgrenzen: iSFP, KfW-Förderung und Energieausweis

Drei Begriffe werden ständig verwechselt, weil sie alle mit Energie und Gebäude zu tun haben — sie erfüllen aber völlig verschiedene Zwecke:

InstrumentWas es istWer / Stelle
iSFP-Energieberatung (EBW)Beratung mit Sanierungsfahrplan; löst den 5-%-Bonus ausEnergie-Effizienz-Experte, Zuschuss vom BAFA
BEG-/KfW-SanierungsförderungGeld für die Umsetzung — Zuschüsse (BAFA) und zinsgünstige Kredite (KfW)BAFA für Einzelmaßnahmen, KfW für Effizienzhaus und Kredite
EnergieausweisStandardisierter Nachweis der energetischen Qualität; Pflicht bei Verkauf/VermietungAusstellungsberechtigte nach GEG

Kurz gesagt: Der iSFP plant und berät, die KfW- und BEG-Förderung finanziert die Umsetzung, und der Energieausweis dokumentiert den Zustand für Kauf- und Mietinteressenten. Ein iSFP ersetzt keinen Energieausweis und umgekehrt. Wer saniert, durchläuft im Idealfall alle drei — in dieser Reihenfolge.

Was Eigentümer wissen wollen

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Das Beratungshonorar liegt nach Marktangaben für ein Einfamilienhaus häufig zwischen rund 1.500 und 2.500 Euro brutto, je nach Größe und Aufwand. Davon übernimmt das BAFA 50 %, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Ihr Eigenanteil fällt entsprechend geringer aus. Die Zahlen sind unverbindlich und können sich ändern.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus von 5 Prozent genau?
Setzen Sie eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme später über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) um, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte — bei Maßnahmen an der Gebäudehülle etwa von 15 auf 20 %. Zusätzlich steigt die Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Voraussetzung ist ein gültiger, geförderter iSFP.
Wer darf einen geförderten iSFP erstellen?
Nur Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die für die Kategorie Wohngebäude in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführt werden. Diese Liste pflegt die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes; die zugelassenen Fachleute finden Sie unter energie-effizienz-experten.de. Nur deren Beratung ist förderfähig und löst den iSFP-Bonus aus.
Ist ein iSFP dasselbe wie ein Energieausweis?
Nein. Der iSFP ist eine Beratung mit Sanierungsfahrplan und löst Förderboni aus. Der Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz ist ein standardisierter Nachweis der energetischen Gebäudequalität, der bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss. Beide ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Bin ich nach dem iSFP zur Sanierung verpflichtet?
Nein. Der Sanierungsfahrplan ist eine unverbindliche Empfehlung und kein Pflichtprogramm. Sie entscheiden frei, ob, wann und in welchem Umfang Sie die Maßnahmen umsetzen. Unabhängig davon können sich Sanierungspflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz ergeben, etwa bei einem Eigentümerwechsel.
Wie lange ist ein iSFP gültig und nutzbar?
Der Plan ist auf eine schrittweise Umsetzung über mehrere Jahre angelegt; viele Eigentümer arbeiten ihn über zehn bis fünfzehn Jahre ab. Für den iSFP-Bonus bei späteren BEG-Maßnahmen gelten Fristen aus den Förderbedingungen. Da sich Förderregeln ändern können, prüfen Sie vor jeder Umsetzung das aktuelle BAFA-Merkblatt.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Konditionen und Höchstbeträge (Quelle)
  • BAFA — Sanierung von Wohngebäuden, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM): Fördersatz und iSFP-Bonus (Quelle)
  • BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude, Förderprogramm im Überblick (Quelle)
  • Deutsche Energie-Agentur (dena) — Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Quelle)
  • Förderdatenbank des Bundes — Energieberatung für Wohngebäude (Quelle)

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