Ratgeber · Energie & Sanierung
Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet mögliche Sanierungsschritte und kann Fördervorteile eröffnen. Die Beratung wird nach den aktuellen Programmbedingungen mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Kosten, Grenzen und Förderwirkung.
Der individuelle Sanierungsfahrplan — kurz iSFP — ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Experte nimmt Ihr Haus auf, analysiert den energetischen Ist-Zustand und legt Ihnen einen abgestimmten, mehrstufigen Plan vor, mit welchen Maßnahmen Sie das Gebäude in welcher Reihenfolge auf einen besseren energetischen Stand bringen.
Das maßgebliche Programm dahinter heißt „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Der iSFP ist also kein Pflicht-, sondern ein Beratungsinstrument: Er zwingt Sie zu nichts, sondern liefert Ihnen eine fachlich fundierte, neutrale Entscheidungsgrundlage.
Wichtig ist die Abgrenzung von Anfang an: Der iSFP ist eine Beratung, kein Förderkredit und kein Energieausweis. Was er von diesen beiden unterscheidet, lesen Sie im Abschnitt zur Trennschärfe weiter unten.
Der Weg zum fertigen Sanierungsfahrplan folgt einem festen Ablauf:
Der iSFP ist eine strategische Entscheidungsgrundlage. Er ersetzt weder Fach- und Ausführungsplanung noch Angebote, Förderanträge oder eine Förderzusage.
Ein förderfähiger iSFP darf nur von einer Person erstellt werden, die in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste für die Kategorie Energieberatung für Wohngebäude geführt wird. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreut die Liste im Auftrag des Bundes.
Prüfen Sie nicht nur den Namen, sondern auch die passende Kategorie. Ein Eintrag für ein anderes Förderprogramm genügt nicht automatisch für die EBW-Beratung.
Die beratende Person übernimmt üblicherweise die Antragstellung mit Ihrer Vollmacht. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt der Eigentümer beziehungsweise eine andere nach der Richtlinie berechtigte Person. Seit 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich auf ein Konto des Antragstellers aus; eine Verrechnung über das Konto der Beratungsperson ist nicht mehr möglich.
Das BAFA bezuschusst die Beratung im Programm „Energieberatung für Wohngebäude" mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Stand 8. August 2026 gelten folgende Grenzen:
| Gebäudetyp | Zuschussquote | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % | 650 Euro je Gebäude |
| Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % | 850 Euro je Gebäude |
| Wohnungseigentümergemeinschaft | zusätzlich einmalig | bis zu 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung |
Das Honorar ist frei vereinbar und hängt von Gebäude, Unterlagen und Leistungsumfang ab. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben und weisen Sie Zuschuss, Eigenanteil sowie nicht förderfähige Zusatzleistungen getrennt aus. Der Zuschuss wird nach dem Verwendungsnachweis auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.
Ist eine förderfähige Maßnahme im iSFP vorgesehen und werden die technischen und formalen Programmbedingungen eingehalten, kann der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greifen.
Für begünstigte Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung gilt derzeit:
| Aspekt | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| förderfähige Ausgaben je Wohneinheit und Kalenderjahr | bis 30.000 Euro | bis 60.000 Euro |
| rechnerischer Höchstzuschuss | 4.500 Euro | 12.000 Euro |
Der Bonus gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung 458. Die im iSFP empfohlene Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Ob sie tatsächlich förderfähig ist, wird erst im jeweiligen Antrag geprüft; der iSFP selbst ist keine Förderzusage.
Jenseits der Förderung hilft ein Sanierungsfahrplan vor allem bei drei Aufgaben:
Ob eine Maßnahme wirtschaftlich ist oder den Immobilienwert beeinflusst, hängt vom konkreten Gebäude, der Ausführung, den Energiepreisen und dem lokalen Markt ab. Der iSFP garantiert weder eine bestimmte Einsparung noch eine Wertsteigerung.
Den großen Rahmen vertieft der Ratgeber zur energetischen Sanierung. Aktuelle gesetzliche Pflichten behandelt der Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Die drei Instrumente erfüllen verschiedene Zwecke:
| Instrument | Funktion | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| iSFP-Energieberatung (EBW) | strategische Sanierungsplanung; kann einen Bonus ermöglichen | zugelassene Energieeffizienz-Expertin oder zugelassener Experte, BAFA-Zuschuss |
| BEG-Förderung | Förderung der späteren Umsetzung | BAFA für bestimmte Einzelmaßnahmen, KfW unter anderem für Heizung und Effizienzhaus |
| Energieausweis | gesetzlich standardisierter Nachweis für das Gebäude | Ausstellungsberechtigte nach § 88 GModG |
Der iSFP ersetzt weder Energieausweis noch Detailplanung oder Förderantrag. Vor jeder Umsetzung müssen die dann geltenden Programmregeln und technischen Anforderungen erneut geprüft werden.
Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Programmregeln und Gesetze.
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