Ratgeber · Energie & Sanierung
Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet Ihre Sanierung in eine sinnvolle Reihenfolge, sichert Fördergeld und ist selbst zur Hälfte vom Staat bezahlt. Nach der kostenlosen Anmeldung im Objektkompass sehen Sie zudem die Eckdaten Ihrer eigenen Immobilie. Dieser Ratgeber erklärt, was der iSFP ist, was er bringt und was er kostet.
Der individuelle Sanierungsfahrplan — kurz iSFP — ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Experte nimmt Ihr Haus auf, analysiert den energetischen Ist-Zustand und legt Ihnen einen abgestimmten, mehrstufigen Plan vor, mit welchen Maßnahmen Sie das Gebäude in welcher Reihenfolge auf einen besseren energetischen Stand bringen.
Das maßgebliche Programm dahinter heißt „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Der iSFP ist also kein Pflicht-, sondern ein Beratungsinstrument: Er zwingt Sie zu nichts, sondern liefert Ihnen eine fachlich fundierte, neutrale Entscheidungsgrundlage.
Wichtig ist die Abgrenzung von Anfang an: Der iSFP ist eine Beratung, kein Förderkredit und kein Energieausweis. Was er von diesen beiden unterscheidet, lesen Sie im Abschnitt zur Trennschärfe weiter unten.
Der Weg zum fertigen Sanierungsfahrplan folgt einem festen Ablauf:
Das übergebene Dokument ist bewusst verständlich aufgebaut: Es zeigt den heutigen Zustand, die einzelnen Schritte mit den jeweils erreichten Effizienzklassen und eine Zusammenstellung der zu erwartenden Kosten und Einsparungen. Es ist die Grundlage, auf der Sie später Handwerker beauftragen und Förderanträge stellen.
Nicht jeder Handwerker und nicht jeder Heizungsbauer darf einen förderfähigen iSFP erstellen. Berechtigt sind ausschließlich Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die für die Kategorie Wohngebäude in der offiziellen Energie-Effizienz-Expertenliste geführt werden. Diese Liste pflegt die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes; Sie finden die zugelassenen Fachleute unter energie-effizienz-experten.de.
Diese Bindung an die Expertenliste hat einen Zweck: Nur eine unabhängige, qualifizierte Beratung — ohne Eigeninteresse am Verkauf einer bestimmten Heizung oder Dämmung — sichert Ihnen einen belastbaren Plan und überhaupt erst den Anspruch auf die Förderung. Achten Sie deshalb schon bei der Auswahl darauf, dass die Person tatsächlich in der Liste eingetragen ist.
Eine Besonderheit der Energieberatungs-Förderung: Den Förderantrag beim BAFA stellt die beratende Person in Ihrem Namen — anders als bei vielen anderen Programmen, bei denen Sie als Eigentümer selbst antragen. Den Zuschuss erhalten Sie am Ende dennoch, in der Regel über eine Verrechnung mit dem Honorar.
Die Energieberatung selbst ist staatlich bezuschusst. Das BAFA übernimmt im Programm „Energieberatung für Wohngebäude" 50 % des förderfähigen Beratungshonorars — gedeckelt auf folgende Höchstbeträge (Stand 2026):
| Gebäudetyp | Zuschuss | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhäuser | 50 % des Honorars | max. 650 Euro |
| Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 50 % des Honorars | max. 850 Euro |
| Zusatz für WEG (Erläuterung in der Eigentümerversammlung) | einmalig | bis 250 Euro |
Für die Eigentümer bedeutet das: Ein iSFP für ein Einfamilienhaus kostet nach Marktangaben brutto häufig rund 1.500 bis 2.500 Euro, je nach Größe und Aufwand. Nach Abzug des Zuschusses verbleibt für Sie ein überschaubarer Eigenanteil. Die genannten Honorare sind unverbindliche Spannen und hängen von Objekt und Anbieter ab; Förderhöhen können sich ändern — maßgeblich ist stets das aktuelle BAFA-Merkblatt.
Der größte finanzielle Vorteil entsteht nicht bei der Beratung, sondern danach — bei der Umsetzung. Setzen Sie eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme später über die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) um, erhalten Sie einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlicher Förderung.
Konkret bei Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke, neue Fenster) und an der Anlagentechnik:
| Aspekt | Ohne iSFP | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Fördersatz (Zuschuss) | 15 % | 20 % |
| Förderfähige Höchstkosten je Wohneinheit und Jahr | 30.000 Euro | 60.000 Euro |
| Maximaler Zuschuss je Wohneinheit und Jahr (rechnerisch) | 4.500 Euro | 12.000 Euro |
Der iSFP wirkt damit gleich doppelt: Er hebt den Fördersatz um fünf Punkte und verdoppelt die Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Schon bei einer einzigen größeren Maßnahme kann der Bonus den Eigenanteil für die Beratung um ein Vielfaches übersteigen. Hinweis: Der Heizungstausch wird in der BEG mit eigenen Sätzen und Boni gefördert; die Details und Förderhöhen können sich ändern — prüfen Sie vor der Umsetzung das aktuelle BEG-Merkblatt.
Jenseits der reinen Förderquote hat ein Sanierungsfahrplan drei handfeste Vorteile:
Den großen Rahmen einer Modernisierung — Kosten, Maßnahmen, Reihenfolge in der Praxis — vertieft der Ratgeber zur energetischen Sanierung. Wie sich die einzelne Maßnahme auf den Objektwert auswirkt, ist letztlich eine Bewertungsfrage:
Kostenlose Objektdaten zu Ihrer Immobilie (Bodenrichtwert, Mikrolage, Umfeld) sehen Sie nach Anmeldung im Objektkompass — das ist keine Preisbewertung. Eine kostenlose Immobilienbewertung erhalten Sie nur im konkreten Verkaufs- oder Vermietfall über die Maklerei. Ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten erstellt ein unabhängiger Sachverständiger.
Drei Begriffe werden ständig verwechselt, weil sie alle mit Energie und Gebäude zu tun haben — sie erfüllen aber völlig verschiedene Zwecke:
| Instrument | Was es ist | Wer / Stelle |
|---|---|---|
| iSFP-Energieberatung (EBW) | Beratung mit Sanierungsfahrplan; löst den 5-%-Bonus aus | Energie-Effizienz-Experte, Zuschuss vom BAFA |
| BEG-/KfW-Sanierungsförderung | Geld für die Umsetzung — Zuschüsse (BAFA) und zinsgünstige Kredite (KfW) | BAFA für Einzelmaßnahmen, KfW für Effizienzhaus und Kredite |
| Energieausweis | Standardisierter Nachweis der energetischen Qualität; Pflicht bei Verkauf/Vermietung | Ausstellungsberechtigte nach GEG |
Kurz gesagt: Der iSFP plant und berät, die KfW- und BEG-Förderung finanziert die Umsetzung, und der Energieausweis dokumentiert den Zustand für Kauf- und Mietinteressenten. Ein iSFP ersetzt keinen Energieausweis und umgekehrt. Wer saniert, durchläuft im Idealfall alle drei — in dieser Reihenfolge.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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