Ratgeber · Energie & Sanierung

Sanierungsfahrplan (iSFP): Ablauf, Kosten und 5-Prozentpunkte-Bonus

Ein individueller Sanierungsfahrplan ordnet mögliche Sanierungsschritte und kann Fördervorteile eröffnen. Die Beratung wird nach den aktuellen Programmbedingungen mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. Dieser Ratgeber erklärt Ablauf, Kosten, Grenzen und Förderwirkung.

Was der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist

Der individuelle Sanierungsfahrplan — kurz iSFP — ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Ihr Wohngebäude. Eine Energie-Effizienz-Expertin oder ein Experte nimmt Ihr Haus auf, analysiert den energetischen Ist-Zustand und legt Ihnen einen abgestimmten, mehrstufigen Plan vor, mit welchen Maßnahmen Sie das Gebäude in welcher Reihenfolge auf einen besseren energetischen Stand bringen.

Das maßgebliche Programm dahinter heißt „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Der iSFP ist also kein Pflicht-, sondern ein Beratungsinstrument: Er zwingt Sie zu nichts, sondern liefert Ihnen eine fachlich fundierte, neutrale Entscheidungsgrundlage.

Wichtig ist die Abgrenzung von Anfang an: Der iSFP ist eine Beratung, kein Förderkredit und kein Energieausweis. Was er von diesen beiden unterscheidet, lesen Sie im Abschnitt zur Trennschärfe weiter unten.

So läuft die Energieberatung ab

Der Weg zum fertigen Sanierungsfahrplan folgt einem festen Ablauf:

  1. Förderfähigkeit und Auftrag klären: Wählen Sie eine für die EBW-Kategorie zugelassene Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Vor Beginn muss der BAFA-Antrag gestellt sein.
  2. Vor-Ort-Aufnahme: Erfasst werden unter anderem Baujahr, Bauteile, Dämmstand, Fenster, Heizung und Warmwasser; vorhandene Unterlagen und Verbrauchsdaten ergänzen die Aufnahme.
  3. Energetische Bewertung: Die Fachperson berechnet den Ausgangszustand und entwickelt aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete.
  4. Sanierungsfahrplan: Der iSFP beschreibt eine schrittweise Sanierung oder eine Gesamtsanierung und enthält Angaben zu Kosten, Energieeinsparung und Fördermöglichkeiten.
  5. Übergabe und Erläuterung: Sie erhalten die iSFP-Dokumente und besprechen Ergebnisse, Annahmen und nächste Planungsschritte.

Der iSFP ist eine strategische Entscheidungsgrundlage. Er ersetzt weder Fach- und Ausführungsplanung noch Angebote, Förderanträge oder eine Förderzusage.

Wer den iSFP erstellen darf

Ein förderfähiger iSFP darf nur von einer Person erstellt werden, die in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste für die Kategorie Energieberatung für Wohngebäude geführt wird. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreut die Liste im Auftrag des Bundes.

Prüfen Sie nicht nur den Namen, sondern auch die passende Kategorie. Ein Eintrag für ein anderes Förderprogramm genügt nicht automatisch für die EBW-Beratung.

Antrag und Auszahlung vorab klären

Die beratende Person übernimmt üblicherweise die Antragstellung mit Ihrer Vollmacht. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt der Eigentümer beziehungsweise eine andere nach der Richtlinie berechtigte Person. Seit 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich auf ein Konto des Antragstellers aus; eine Verrechnung über das Konto der Beratungsperson ist nicht mehr möglich.

Die Förderung der Beratung: 50 % der Kosten

Das BAFA bezuschusst die Beratung im Programm „Energieberatung für Wohngebäude" mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Stand 8. August 2026 gelten folgende Grenzen:

GebäudetypZuschussquoteHöchstbetrag
Ein- und Zweifamilienhaus50 %650 Euro je Gebäude
Wohngebäude ab drei Wohneinheiten50 %850 Euro je Gebäude
Wohnungseigentümergemeinschaftzusätzlich einmaligbis zu 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung

Das Honorar ist frei vereinbar und hängt von Gebäude, Unterlagen und Leistungsumfang ab. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben und weisen Sie Zuschuss, Eigenanteil sowie nicht förderfähige Zusatzleistungen getrennt aus. Der Zuschuss wird nach dem Verwendungsnachweis auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.

Der eigentliche Hebel: der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Ist eine förderfähige Maßnahme im iSFP vorgesehen und werden die technischen und formalen Programmbedingungen eingehalten, kann der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greifen.

Für begünstigte Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung gilt derzeit:

Aspektohne iSFPmit iSFP
Fördersatz15 %20 %
förderfähige Ausgaben je Wohneinheit und Kalenderjahrbis 30.000 Eurobis 60.000 Euro
rechnerischer Höchstzuschuss4.500 Euro12.000 Euro

Der Bonus gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung 458. Die im iSFP empfohlene Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Ob sie tatsächlich förderfähig ist, wird erst im jeweiligen Antrag geprüft; der iSFP selbst ist keine Förderzusage.

Was der iSFP Eigentümern wirklich bringt

Jenseits der Förderung hilft ein Sanierungsfahrplan vor allem bei drei Aufgaben:

  • Schnittstellen erkennen: Fenster, Lüftung, Dämmung und Heizung werden gemeinsam betrachtet.
  • Reihenfolge planen: Maßnahmen lassen sich so ordnen, dass spätere Schritte nicht unnötig erschwert werden.
  • Entscheidungen vorbereiten: Kosten- und Einsparannahmen werden sichtbar und können anschließend durch Fachplanung und Angebote konkretisiert werden.

Ob eine Maßnahme wirtschaftlich ist oder den Immobilienwert beeinflusst, hängt vom konkreten Gebäude, der Ausführung, den Energiepreisen und dem lokalen Markt ab. Der iSFP garantiert weder eine bestimmte Einsparung noch eine Wertsteigerung.

Den großen Rahmen vertieft der Ratgeber zur energetischen Sanierung. Aktuelle gesetzliche Pflichten behandelt der Beitrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz.

Scharf abgrenzen: iSFP, KfW-Förderung und Energieausweis

Die drei Instrumente erfüllen verschiedene Zwecke:

InstrumentFunktionZuständigkeit
iSFP-Energieberatung (EBW)strategische Sanierungsplanung; kann einen Bonus ermöglichenzugelassene Energieeffizienz-Expertin oder zugelassener Experte, BAFA-Zuschuss
BEG-FörderungFörderung der späteren UmsetzungBAFA für bestimmte Einzelmaßnahmen, KfW unter anderem für Heizung und Effizienzhaus
Energieausweisgesetzlich standardisierter Nachweis für das GebäudeAusstellungsberechtigte nach § 88 GModG

Der iSFP ersetzt weder Energieausweis noch Detailplanung oder Förderantrag. Vor jeder Umsetzung müssen die dann geltenden Programmregeln und technischen Anforderungen erneut geprüft werden.

Was Eigentümer wissen wollen

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?
Das Honorar ist frei vereinbar und hängt von Gebäude, Unterlagen und Leistungsumfang ab. Das BAFA bezuschusst 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Lassen Sie Zuschuss, Eigenanteil und Zusatzleistungen im Angebot getrennt ausweisen.
Wie funktioniert der iSFP-Bonus von 5 Prozent genau?
Setzen Sie eine im iSFP empfohlene Einzelmaßnahme später über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) um, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte — bei Maßnahmen an der Gebäudehülle etwa von 15 auf 20 %. Zusätzlich steigt die Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr. Voraussetzung ist ein gültiger, geförderter iSFP.
Wer darf einen geförderten iSFP erstellen?
Nur Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten, die für die Kategorie Wohngebäude in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführt werden. Diese Liste pflegt die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes; die zugelassenen Fachleute finden Sie unter energie-effizienz-experten.de. Nur deren Beratung ist förderfähig und löst den iSFP-Bonus aus.
Ist ein iSFP dasselbe wie ein Energieausweis?
Nein. Der iSFP ist eine strategische Sanierungsplanung. Der Energieausweis ist ein gesetzlich standardisierter Nachweis, der insbesondere bei Verkauf oder Vermietung benötigt wird. Beide Dokumente ersetzen einander nicht.
Bin ich nach dem iSFP zur Sanierung verpflichtet?
Nein. Der iSFP ist eine Empfehlung. Gesetzliche Pflichten können unabhängig davon aus dem Gebäudemodernisierungsgesetz oder anderen Vorschriften folgen.
Wie lange kann der iSFP-Bonus genutzt werden?
Für den iSFP-Bonus muss die empfohlene Maßnahme nach den aktuellen BEG-Regeln innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Vor jedem Antrag sind die dann geltenden technischen und formalen Bedingungen zu prüfen.
Rechtsstand & Quellen

Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Programmregeln und Gesetze.

  • BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Konditionen und Höchstbeträge (Quelle)
  • BAFA — Sanierung von Wohngebäuden, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM): Fördersatz und iSFP-Bonus (Quelle)
  • BAFA — Bundesförderung für effiziente Gebäude, Förderprogramm im Überblick (Quelle)
  • Deutsche Energie-Agentur (dena) — Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Quelle)
  • dena-Gebäudeforum — Aufbau und Funktion des individuellen Sanierungsfahrplans (Quelle)
  • Förderdatenbank des Bundes — Energieberatung für Wohngebäude (Quelle)

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