Ratgeber · Energie & Sanierung

Energieberatung für Eigentümer: Ablauf und Nutzen

Eine Energieberatung zeigt Eigentümern, wie sie ein Wohngebäude Schritt für Schritt energetisch verbessern und dabei Förderungen nutzen können. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern und mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, wie eine Energieberatung abläuft, was der individuelle Sanierungsfahrplan bringt und welche Pflichten und Zuschüsse für Sie gelten.

Was eine Energieberatung leistet

Eine Energieberatung ist eine fachliche Untersuchung Ihres Gebäudes mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und sinnvolle Sanierungsschritte zu planen. Eine qualifizierte Beraterin oder ein qualifizierter Berater nimmt dabei das Gebäude vor Ort auf, bewertet Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke und die Heizungsanlage und berechnet daraus den energetischen Ist-Zustand.

Im Mittelpunkt der staatlich geförderten Beratung steht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er ist das standardisierte Ergebnis der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und beschreibt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie Ihr Gebäude bis zu einem guten energetischen Niveau saniert werden kann – entweder in einem Zug oder über mehrere Jahre verteilt.

Typische Ergebnisse einer Energieberatung sind:

  • eine Bestandsaufnahme der energetischen Schwachstellen (Wärmebrücken, ungedämmte Bauteile, veraltete Heizung),
  • konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirkung auf Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß,
  • eine sinnvolle Reihenfolge der Schritte, damit sich Maßnahmen nicht gegenseitig behindern,
  • eine grobe Einordnung von Kosten, Einsparungen und Förderchancen.

Eine Energieberatung trifft keine Aussage über den Markt- oder Verkehrswert Ihrer Immobilie. Sie bewertet die energetische Qualität, nicht den Preis. Geht es Ihnen um den Wert, sind das andere Verfahren – dazu weiter unten mehr.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) im Überblick

Der iSFP wurde im Auftrag des Bundes entwickelt und ist seit Mitte 2023 die verbindliche Form des geförderten Beratungsberichts. Er ist bewusst übersichtlich gehalten: Auf wenigen Seiten sehen Sie auf einen Blick, wo Ihr Gebäude heute steht und welche Schritte es zu welchem Ziel führen.

Der iSFP arbeitet mit einem leicht verständlichen Farbschema und ordnet Ihr Gebäude in Effizienzklassen ein, ähnlich dem Energieausweis. Für jeden Sanierungsschritt enthält er ein eigenes Maßnahmenblatt mit Hinweisen zu Umsetzung, Kosten und Einsparung.

Ein wichtiger Vorteil: Der iSFP denkt das Gebäude als Ganzes. Er stellt sicher, dass eine heute begonnene Teilmaßnahme – etwa neue Fenster – zu späteren Schritten passt, beispielsweise zur Dämmung der Fassade. So vermeiden Sie teure Fehlinvestitionen und sichern sich gleichzeitig einen Förderbonus (siehe unten).

Gut zu wissen

Der iSFP ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Tempo Sie die vorgeschlagenen Schritte umsetzen. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen können Sie über viele Jahre verteilen.

Förderung der Energieberatung: bis zu 50 Prozent vom BAFA

Die Energieberatung für Wohngebäude wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Gefördert wird die Beratung einschließlich der Erstellung des iSFP. Maßgeblich ist die Richtlinie zur Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW).

Die aktuellen Konditionen des BAFA lauten:

FörderbausteinHöhe der Förderung
Zuschussquote50 % des förderfähigen Beratungshonorars
Höchstbetrag Ein- und Zweifamilienhaus (bis 2 Wohneinheiten)maximal 650 Euro
Höchstbetrag Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten)maximal 850 Euro
Zusatz für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)einmalig 250 Euro, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird

Den Antrag stellt in der Regel die beratende Person für Sie beim BAFA; der Zuschuss wird üblicherweise direkt mit dem Honorar verrechnet. Voraussetzung ist, dass der iSFP mit der offiziellen iSFP-Anwendung erstellt wird und die Beratung durch eine zugelassene Fachperson erfolgt (siehe nächster Abschnitt).

Die genannten Beträge entsprechen dem aktuellen Stand der BAFA-Förderung. Förderhöhen und Bedingungen können sich ändern – prüfen Sie vor Beauftragung stets die aktuellen Angaben auf der Seite des BAFA.

Wer beraten darf: die Energieeffizienz-Expertenliste

Damit eine Beratung gefördert wird und der iSFP später Vorteile bei der Sanierungsförderung auslöst, muss sie von einer Person durchgeführt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist – und zwar in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt.

Die Aufnahme in die Liste setzt unter anderem voraus:

  • eine einschlägige Grundqualifikation (etwa als Architektin, Ingenieur, Technikerin oder bestimmte Handwerksmeister),
  • eine anerkannte Zusatzqualifikation im Bereich Energieeffizienz und Energieberatung,
  • den Nachweis von Referenzen sowie
  • die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.

Eine Beratung außerhalb dieser Liste ist nicht verboten, löst aber keine EBW-Förderung und keinen späteren Förderbonus in der Sanierungsförderung aus. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Beraterin oder Ihr Berater nachweislich gelistet ist. Über das offizielle Expertenportal lässt sich die Eintragung prüfen.

Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr Förderung

Der iSFP zahlt sich doppelt aus: Liegt für Ihr Gebäude ein im EBW-Programm geförderter iSFP vor, erhöht sich der Fördersatz für viele spätere Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) um 5 Prozentpunkte (sogenannter iSFP-Bonus).

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle – etwa eine Fassaden- oder Dachdämmung – wird grundsätzlich mit einem Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Mit gültigem iSFP steigt dieser Satz auf 20 %.

Maßnahme an der Gebäudehülleohne iSFPmit iSFP
Fördersatz15 %20 %

Wichtig zur Einordnung: Der iSFP-Bonus erhöht den Prozentsatz, nicht die maximal förderfähigen Kosten. Außerdem gilt der Bonus nicht für jede Maßnahme – etwa nicht für die Heizungsförderung, die über einen eigenen Förderweg läuft. Die Maßnahmen aus dem iSFP müssen zudem innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Plans umgesetzt werden, um den Bonus zu sichern.

Praxistipp

Wer ohnehin sanieren möchte, sollte die Reihenfolge prüfen: Erst die geförderte Energieberatung mit iSFP, dann die Einzelmaßnahmen. So sichern Sie sich für jede einzelne Maßnahme die zusätzlichen 5 Prozentpunkte. Die konkreten Fördersätze und Kostengrenzen können sich ändern; prüfen Sie sie vor der Beauftragung beim BAFA.

Wann eine Beratung gesetzlich verpflichtend ist

Eine umfassende Energieberatung ist für Eigentümer grundsätzlich freiwillig. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht jedoch einzelne Beratungs- und Informationspflichten vor, die Sie kennen sollten:

  • Beratung vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung. Wer eine Heizung einbaut, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen fossilen Brennstoffen betrieben werden kann, muss sich nach den Vorgaben des § 71 GEG zuvor beraten lassen. Diese Pflichtberatung weist insbesondere auf die spätere Pflicht zu erneuerbaren Energien und auf mögliche Folgekosten hin. Sie darf von Energieberatern, Schornsteinfegern oder qualifizierten Heizungsfachbetrieben durchgeführt werden.
  • Informationsgespräch beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Nach § 80 Abs. 4 GEG muss der Käufer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Beratungsgespräch dazu führen – allerdings nur, wenn ein solches Gespräch als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
  • Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (§ 60b GEG). Bestimmte wasserbasierte Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen innerhalb gesetzlicher Fristen einer Heizungsprüfung und -optimierung unterzogen werden. Das ist keine vollständige Energieberatung, kann aber Anlass für eine sein.

Hintergrund vieler dieser Pflichten ist die schrittweise Einführung der 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Sie ist über das GEG an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: In größeren Städten (über 100.000 Einwohner) gilt sie spätestens ab dem 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen spätestens ab dem 30. Juni 2028. Eine frühzeitige Energieberatung hilft, Heizungsentscheidungen darauf abzustimmen.

So bereiten Sie sich vor — und der Unterschied zur Bewertung

Eine Energieberatung verläuft umso reibungsloser, je besser die Unterlagen vorliegen. Hilfreich sind in der Regel:

  1. Baujahr und Grundrisse des Gebäudes sowie frühere Modernisierungen,
  2. Angaben zu Heizung und Warmwasser (Alter, Energieträger, Leistung),
  3. Verbrauchsdaten der letzten Jahre aus den Heizkostenabrechnungen,
  4. ein vorhandener Energieausweis als Ausgangspunkt.

Der typische Ablauf: Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes → Berechnung des Ist-Zustands → Erstellung des iSFP mit Maßnahmen und Reihenfolge → Besprechung der Ergebnisse → bei Bedarf Antrag auf Sanierungsförderung.

Wichtig ist die saubere Trennung zwischen energetischer Qualität und Wert. Es gibt drei unterschiedliche Ebenen, die Eigentümer häufig verwechseln:

EbeneWas sie aussagtKosten
Energieberatung / iSFPenergetische Qualität, Sanierungsweggefördert, Eigenanteil
Immobilienbewertungmarktorientierter Wert bei Verkauf/Vermietungkostenlos über die Maklerei (im Verkaufs-/Vermietfall)
Verkehrswertgutachtenrechtssicherer Verkehrswertunabhängig, kostenpflichtig

Eine fundierte Einordnung beginnt mit verlässlichen Objektdaten. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung Daten zu Ihrer eigenen Immobilie und ihrem Umfeld – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Digitalisierungsgrad – als guter Ausgangspunkt für die Vorbereitung einer Energieberatung. Geht es Ihnen darum, den Wert einzuschätzen, lesen Sie unsere Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung, zum Verkehrswert und zum Bodenrichtwert.

Was Eigentümer wissen wollen

Was kostet eine Energieberatung für ein Einfamilienhaus?
Das Honorar ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von Aufwand und Gebäude ab. Über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA 50 % des förderfähigen Honorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Es verbleibt ein Eigenanteil, dessen Höhe vom vereinbarten Honorar abhängt.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist das standardisierte Ergebnis der geförderten Energieberatung. Er zeigt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie ein Wohngebäude energetisch saniert werden kann, ordnet es in Effizienzklassen ein und enthält für jeden Schritt ein Maßnahmenblatt mit Hinweisen zu Kosten und Einsparung. Er ist eine Empfehlung, keine Pflicht.
Lohnt sich der iSFP wegen des Förderbonus?
Häufig ja. Liegt ein im EBW-Programm geförderter iSFP vor, steigt der Fördersatz vieler Einzelmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) um 5 Prozentpunkte. Eine Dämmmaßnahme an der Gebäudehülle wird dann zum Beispiel mit 20 statt 15 Prozent gefördert. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Plans umgesetzt werden.
Wer darf eine geförderte Energieberatung durchführen?
Nur Personen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (geführt von der dena) in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude eingetragen sind. Eine Beratung außerhalb dieser Liste löst keine EBW-Förderung und keinen späteren iSFP-Bonus aus.
Ist eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine umfassende Energieberatung ist freiwillig. Das GEG sieht aber einzelne Pflichten vor: eine Beratung vor dem Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung (§ 71 GEG), ein unentgeltlich angebotenes Informationsgespräch zum Energieausweis beim Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses (§ 80 Abs. 4 GEG) sowie die Prüfung älterer Heizungsanlagen in größeren Gebäuden (§ 60b GEG).
Unterscheidet sich die Energieberatung von einer Immobilienbewertung?
Ja, deutlich. Die Energieberatung bewertet die energetische Qualität und plant Sanierungsschritte; sie sagt nichts über den Marktwert. Eine marktorientierte Immobilienbewertung ist bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung kostenlos über die Maklerei möglich. Ein rechtssicherer, unabhängiger Verkehrswert wird über ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten ermittelt.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Fördersätze und Höchstbeträge (Quelle)
  • dena-Gebäudeforum — Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) (Quelle)
  • § 80 GEG — Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (Beratungsgespräch beim Kauf, Abs. 4) (Quelle)
  • § 60b GEG — Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (Quelle)
  • Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (dena) (Quelle)

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