Ratgeber · Energie & Sanierung
Eine Energieberatung zeigt Eigentümern, wie sie ein Wohngebäude Schritt für Schritt energetisch verbessern und dabei Förderungen nutzen können. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern und mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, wie eine Energieberatung abläuft, was der individuelle Sanierungsfahrplan bringt und welche Pflichten und Zuschüsse für Sie gelten.
Eine Energieberatung ist eine fachliche Untersuchung Ihres Gebäudes mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und sinnvolle Sanierungsschritte zu planen. Eine qualifizierte Beraterin oder ein qualifizierter Berater nimmt dabei das Gebäude vor Ort auf, bewertet Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke und die Heizungsanlage und berechnet daraus den energetischen Ist-Zustand.
Im Mittelpunkt der staatlich geförderten Beratung steht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er ist das standardisierte Ergebnis der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und beschreibt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie Ihr Gebäude bis zu einem guten energetischen Niveau saniert werden kann – entweder in einem Zug oder über mehrere Jahre verteilt.
Typische Ergebnisse einer Energieberatung sind:
Eine Energieberatung trifft keine Aussage über den Markt- oder Verkehrswert Ihrer Immobilie. Sie bewertet die energetische Qualität, nicht den Preis. Geht es Ihnen um den Wert, sind das andere Verfahren – dazu weiter unten mehr.
Der iSFP ist die standardisierte Darstellungsform für die geförderte Beratung eines Wohngebäudes. Er zeigt den energetischen Ausgangszustand und ordnet mögliche Sanierungsschritte zu einem längerfristigen Ziel.
Für die einzelnen Schritte enthält er Maßnahmenblätter mit Hinweisen zu Ausführung, Kosten, Einsparung und Fördermöglichkeiten. Dadurch lassen sich Schnittstellen früh erkennen, etwa zwischen Fenstertausch, Lüftung und späterer Fassadendämmung.
Der iSFP ersetzt keine Ausführungsplanung und garantiert weder Einsparung noch Förderzusage. Er schafft eine Entscheidungsgrundlage, auf der Fachplanung und Angebote aufbauen können.
Der iSFP ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie umsetzen. Für einen späteren Förderbonus gelten jedoch Fristen sowie technische und formale Programmbedingungen.
Die Energieberatung für Wohngebäude wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Gefördert wird die Beratung einschließlich der Erstellung des iSFP nach den Regeln der EBW.
Die Konditionen mit Stand 8. August 2026:
| Förderbaustein | Höhe der Förderung |
|---|---|
| Zuschussquote | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Ein- und Zweifamilienhaus | höchstens 650 Euro je Gebäude |
| Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten | höchstens 850 Euro je Gebäude |
| Wohnungseigentümergemeinschaft | zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung |
Die Beratung muss durch eine für das Programm zugelassene Fachperson erfolgen. Seit dem 1. April 2025 wird der Zuschuss auf ein Konto des Antragstellers ausgezahlt. Klären Sie Antragsweg, Rechnung und Zahlungszeitpunkt vor der Beauftragung anhand der aktuellen BAFA-Vorgaben.
Förderhöhen und Bedingungen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsschluss die aktuelle BAFA-Programmseite und lassen Sie sich den förderfähigen Leistungsumfang schriftlich bestätigen.
Damit eine Beratung gefördert wird und der iSFP später Vorteile bei der Sanierungsförderung auslöst, muss sie von einer Person durchgeführt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist – und zwar in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt.
Die Aufnahme in die Liste setzt unter anderem voraus:
Eine Beratung außerhalb dieser Liste ist nicht verboten, löst aber keine EBW-Förderung und keinen späteren Förderbonus in der Sanierungsförderung aus. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Beraterin oder Ihr Berater nachweislich gelistet ist. Über das offizielle Expertenportal lässt sich die Eintragung prüfen.
Liegt ein förderfähiger iSFP vor und ist eine Maßnahme darin vorgesehen, kann sich der Fördersatz bestimmter BEG-Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte erhöhen.
Bei einer förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle können damit aus 15 Prozent Grundförderung 20 Prozent werden. Zugleich steigt bei den begünstigten Maßnahmen der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.
| Förderfähige Maßnahme | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Gebäudehülle oder Anlagentechnik außer Heizung | 15 % | 20 % |
Der Bonus gilt nicht für jede Sanierungsarbeit und nicht für die KfW-Heizungsförderung 458. Die empfohlene Maßnahme muss außerdem innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.
Lassen Sie vor Antrag und Beauftragung prüfen, ob die konkrete Maßnahme im iSFP enthalten ist und die technischen sowie zeitlichen Voraussetzungen für den Bonus erfüllt.
Eine umfassende Energieberatung ist grundsätzlich freiwillig. Das seit 29. Juli 2026 geltende GModG enthält aber einzelne Informations- und Prüfpflichten:
Die frühere Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung nach § 71 Absatz 11 GEG und die daran anknüpfende 65-Prozent-Systematik sind im geltenden GModG nicht enthalten. Davon unabhängig können Förderprogramme fachliche Bestätigungen verlangen.
Eine Energieberatung verläuft umso reibungsloser, je besser die Unterlagen vorliegen. Hilfreich sind in der Regel:
Der typische Ablauf: Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes → Berechnung des Ist-Zustands → Erstellung des iSFP mit Maßnahmen und Reihenfolge → Besprechung der Ergebnisse → bei Bedarf Antrag auf Sanierungsförderung.
Wichtig ist die saubere Trennung zwischen energetischer Qualität und Wert. Es gibt drei unterschiedliche Ebenen, die Eigentümer häufig verwechseln:
| Ebene | Was sie aussagt | Kosten |
|---|---|---|
| Energieberatung / iSFP | energetische Qualität, Sanierungsweg | gefördert, Eigenanteil |
| Immobilienbewertung | marktorientierter Wert bei Verkauf/Vermietung | kostenlos über die Maklerei (im Verkaufs-/Vermietfall) |
| Verkehrswertgutachten | unabhängig ermittelter Verkehrswert | unabhängig, kostenpflichtig |
Eine fundierte Einordnung beginnt mit verlässlichen Objektdaten. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung Daten zu Ihrer eigenen Immobilie und ihrem Umfeld – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Digitalisierungsgrad – als guter Ausgangspunkt für die Vorbereitung einer Energieberatung. Geht es Ihnen darum, den Wert einzuschätzen, lesen Sie unsere Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung, zum Verkehrswert und zum Bodenrichtwert.
Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetze und Programmbedingungen.
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