Ratgeber · Energie & Sanierung

Energieberatung für Eigentümer: Ablauf und Nutzen

Eine Energieberatung zeigt Eigentümern, wie sie ein Wohngebäude Schritt für Schritt energetisch verbessern und dabei Förderungen nutzen können. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern und mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, wie eine Energieberatung abläuft, was der individuelle Sanierungsfahrplan bringt und welche Pflichten und Zuschüsse für Sie gelten.

Was eine Energieberatung leistet

Eine Energieberatung ist eine fachliche Untersuchung Ihres Gebäudes mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken und sinnvolle Sanierungsschritte zu planen. Eine qualifizierte Beraterin oder ein qualifizierter Berater nimmt dabei das Gebäude vor Ort auf, bewertet Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke und die Heizungsanlage und berechnet daraus den energetischen Ist-Zustand.

Im Mittelpunkt der staatlich geförderten Beratung steht der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er ist das standardisierte Ergebnis der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und beschreibt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie Ihr Gebäude bis zu einem guten energetischen Niveau saniert werden kann – entweder in einem Zug oder über mehrere Jahre verteilt.

Typische Ergebnisse einer Energieberatung sind:

  • eine Bestandsaufnahme der energetischen Schwachstellen (Wärmebrücken, ungedämmte Bauteile, veraltete Heizung),
  • konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirkung auf Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß,
  • eine sinnvolle Reihenfolge der Schritte, damit sich Maßnahmen nicht gegenseitig behindern,
  • eine grobe Einordnung von Kosten, Einsparungen und Förderchancen.

Eine Energieberatung trifft keine Aussage über den Markt- oder Verkehrswert Ihrer Immobilie. Sie bewertet die energetische Qualität, nicht den Preis. Geht es Ihnen um den Wert, sind das andere Verfahren – dazu weiter unten mehr.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) im Überblick

Der iSFP ist die standardisierte Darstellungsform für die geförderte Beratung eines Wohngebäudes. Er zeigt den energetischen Ausgangszustand und ordnet mögliche Sanierungsschritte zu einem längerfristigen Ziel.

Für die einzelnen Schritte enthält er Maßnahmenblätter mit Hinweisen zu Ausführung, Kosten, Einsparung und Fördermöglichkeiten. Dadurch lassen sich Schnittstellen früh erkennen, etwa zwischen Fenstertausch, Lüftung und späterer Fassadendämmung.

Der iSFP ersetzt keine Ausführungsplanung und garantiert weder Einsparung noch Förderzusage. Er schafft eine Entscheidungsgrundlage, auf der Fachplanung und Angebote aufbauen können.

Gut zu wissen

Der iSFP ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie entscheiden selbst, welche Schritte Sie umsetzen. Für einen späteren Förderbonus gelten jedoch Fristen sowie technische und formale Programmbedingungen.

Förderung der Energieberatung: bis zu 50 Prozent vom BAFA

Die Energieberatung für Wohngebäude wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst. Gefördert wird die Beratung einschließlich der Erstellung des iSFP nach den Regeln der EBW.

Die Konditionen mit Stand 8. August 2026:

FörderbausteinHöhe der Förderung
Zuschussquote50 % des förderfähigen Beratungshonorars
Ein- und Zweifamilienhaushöchstens 650 Euro je Gebäude
Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheitenhöchstens 850 Euro je Gebäude
Wohnungseigentümergemeinschaftzusätzlich einmalig bis zu 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung

Die Beratung muss durch eine für das Programm zugelassene Fachperson erfolgen. Seit dem 1. April 2025 wird der Zuschuss auf ein Konto des Antragstellers ausgezahlt. Klären Sie Antragsweg, Rechnung und Zahlungszeitpunkt vor der Beauftragung anhand der aktuellen BAFA-Vorgaben.

Förderhöhen und Bedingungen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsschluss die aktuelle BAFA-Programmseite und lassen Sie sich den förderfähigen Leistungsumfang schriftlich bestätigen.

Wer beraten darf: die Energieeffizienz-Expertenliste

Damit eine Beratung gefördert wird und der iSFP später Vorteile bei der Sanierungsförderung auslöst, muss sie von einer Person durchgeführt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist – und zwar in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt.

Die Aufnahme in die Liste setzt unter anderem voraus:

  • eine einschlägige Grundqualifikation (etwa als Architektin, Ingenieur, Technikerin oder bestimmte Handwerksmeister),
  • eine anerkannte Zusatzqualifikation im Bereich Energieeffizienz und Energieberatung,
  • den Nachweis von Referenzen sowie
  • die Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.

Eine Beratung außerhalb dieser Liste ist nicht verboten, löst aber keine EBW-Förderung und keinen späteren Förderbonus in der Sanierungsförderung aus. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Beraterin oder Ihr Berater nachweislich gelistet ist. Über das offizielle Expertenportal lässt sich die Eintragung prüfen.

Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr Förderung

Liegt ein förderfähiger iSFP vor und ist eine Maßnahme darin vorgesehen, kann sich der Fördersatz bestimmter BEG-Einzelmaßnahmen um 5 Prozentpunkte erhöhen.

Bei einer förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle können damit aus 15 Prozent Grundförderung 20 Prozent werden. Zugleich steigt bei den begünstigten Maßnahmen der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.

Förderfähige Maßnahmeohne iSFPmit iSFP
Gebäudehülle oder Anlagentechnik außer Heizung15 %20 %

Der Bonus gilt nicht für jede Sanierungsarbeit und nicht für die KfW-Heizungsförderung 458. Die empfohlene Maßnahme muss außerdem innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Förderfähigkeit vorab bestätigen

Lassen Sie vor Antrag und Beauftragung prüfen, ob die konkrete Maßnahme im iSFP enthalten ist und die technischen sowie zeitlichen Voraussetzungen für den Bonus erfüllt.

Wann eine Beratung gesetzlich verpflichtend ist

Eine umfassende Energieberatung ist grundsätzlich freiwillig. Das seit 29. Juli 2026 geltende GModG enthält aber einzelne Informations- und Prüfpflichten:

  • Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses (§ 80 Absatz 4 GModG): Nach Übergabe des Energieausweises muss der Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch dazu führen, wenn es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
  • Bestimmte Änderungen am kleinen Wohngebäude (§ 36 GModG): Wird für das gesamte Gebäude nach den dort genannten Regeln gerechnet, ist vor Beauftragung der Planungsleistungen ein unentgeltlich angebotenes Beratungsgespräch mit einer nach § 88 berechtigten Person zu führen.
  • Prüfung älterer Heizungsanlagen (§ 60b GModG): Bestimmte wassergeführte Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten müssen geprüft und bei festgestelltem Bedarf optimiert werden.

Die frühere Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung nach § 71 Absatz 11 GEG und die daran anknüpfende 65-Prozent-Systematik sind im geltenden GModG nicht enthalten. Davon unabhängig können Förderprogramme fachliche Bestätigungen verlangen.

So bereiten Sie sich vor — und der Unterschied zur Bewertung

Eine Energieberatung verläuft umso reibungsloser, je besser die Unterlagen vorliegen. Hilfreich sind in der Regel:

  1. Baujahr und Grundrisse des Gebäudes sowie frühere Modernisierungen,
  2. Angaben zu Heizung und Warmwasser (Alter, Energieträger, Leistung),
  3. Verbrauchsdaten der letzten Jahre aus den Heizkostenabrechnungen,
  4. ein vorhandener Energieausweis als Ausgangspunkt.

Der typische Ablauf: Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes → Berechnung des Ist-Zustands → Erstellung des iSFP mit Maßnahmen und Reihenfolge → Besprechung der Ergebnisse → bei Bedarf Antrag auf Sanierungsförderung.

Wichtig ist die saubere Trennung zwischen energetischer Qualität und Wert. Es gibt drei unterschiedliche Ebenen, die Eigentümer häufig verwechseln:

EbeneWas sie aussagtKosten
Energieberatung / iSFPenergetische Qualität, Sanierungsweggefördert, Eigenanteil
Immobilienbewertungmarktorientierter Wert bei Verkauf/Vermietungkostenlos über die Maklerei (im Verkaufs-/Vermietfall)
Verkehrswertgutachtenunabhängig ermittelter Verkehrswertunabhängig, kostenpflichtig

Eine fundierte Einordnung beginnt mit verlässlichen Objektdaten. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung Daten zu Ihrer eigenen Immobilie und ihrem Umfeld – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Digitalisierungsgrad – als guter Ausgangspunkt für die Vorbereitung einer Energieberatung. Geht es Ihnen darum, den Wert einzuschätzen, lesen Sie unsere Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung, zum Verkehrswert und zum Bodenrichtwert.

Was Eigentümer wissen wollen

Was kostet eine Energieberatung für ein Einfamilienhaus?
Das Honorar ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von Aufwand und Gebäude ab. Über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA 50 % des förderfähigen Honorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Es verbleibt ein Eigenanteil, dessen Höhe vom vereinbarten Honorar abhängt.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist die standardisierte Darstellungsform der geförderten Energieberatung. Er beschreibt den energetischen Ausgangszustand und zeigt in aufeinander abgestimmten Schritten, wie ein Wohngebäude saniert werden kann. Zu jedem Schritt enthält er Hinweise zu Ausführung, Kosten, Einsparung und Förderung. Er ist eine Empfehlung, keine Pflicht und keine Ausführungsplanung.
Wann bringt der iSFP Fördervorteile?
Ist eine förderfähige Maßnahme im iSFP vorgesehen und werden die Programmregeln eingehalten, kann der BEG-Fördersatz um 5 Prozentpunkte steigen. Bei begünstigten Maßnahmen erhöht sich außerdem der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.
Wer darf eine geförderte Energieberatung durchführen?
Nur Personen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (geführt von der dena) in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude eingetragen sind. Eine Beratung außerhalb dieser Liste löst keine EBW-Förderung und keinen späteren iSFP-Bonus aus.
Ist eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine umfassende Energieberatung ist grundsätzlich freiwillig. Das GModG enthält aber einzelne Informations- und Prüfpflichten: ein unentgeltlich angebotenes Gespräch nach dem Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses (§ 80 Absatz 4), ein Beratungsgespräch bei bestimmten Gesamtgebäudeberechnungen (§ 36) sowie die Prüfung bestimmter älterer Heizungsanlagen in größeren Gebäuden (§ 60b).
Unterscheidet sich die Energieberatung von einer Immobilienbewertung?
Ja, deutlich. Die Energieberatung bewertet die energetische Qualität und plant Sanierungsschritte; sie sagt nichts über den Marktwert. Eine marktorientierte Immobilienbewertung ist bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung kostenlos über die Maklerei möglich. Ein unabhängig ermittelter Verkehrswert wird über ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten ermittelt.
Rechtsstand & Quellen

Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetze und Programmbedingungen.

  • BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Fördersätze und Höchstbeträge (Quelle)
  • dena-Gebäudeforum — Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) (Quelle)
  • §§ 36 und 80 GModG — Informationsgespräche bei bestimmten Änderungen und beim Kauf (§ 36, § 80)
  • § 60b GModG — Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (Quelle)
  • Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (dena) (Quelle)

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