Ratgeber · Energie & Sanierung
KfW-Programme unterscheiden sich bei Förderart, Nachweisen und Fachleuten deutlich. Hier erfahren Sie, wann ein gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich ist, welche Konditionen seit Juli 2026 gelten und wie Sie Antrag, Vertrag und Ausführung richtig ordnen.
Die KfW wickelt insbesondere die Heizungsförderung und die Sanierung zum Effizienzhaus ab. Das BAFA ist unter anderem für die Energieberatung und einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig.
Welche Fachperson nötig ist, hängt vom Programm ab. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte plant und bestätigt beispielsweise eine Effizienzhaus-Sanierung. Beim Zuschuss 458 kann dagegen auch ein zugelassenes Fachunternehmen die Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung erstellen.
| Vorhaben | Förderstelle | Fachliche Einbindung |
|---|---|---|
| Förderfähiger Heizungstausch | KfW 458 | Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen für BzA und BnD |
| Sanierung zum Effizienzhaus | KfW 261 | gelisteter Energieeffizienz-Experte erforderlich |
| Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik | BAFA / BEG EM | je nach Maßnahme gelisteter Experte und Fachunternehmen |
| Energieberatung mit Sanierungsfahrplan | BAFA / EBW | für das Programm zugelassene Fachperson |
Die Förderung folgt Förderrichtlinien und Programmbedingungen. Davon zu trennen ist das seit 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die aktuellen Heizungs- und Sanierungspflichten erklärt der Ratgeber zum GModG.
Den Begriff „KfW-Energieberater“ gibt es als offizielle Berufsbezeichnung nicht. Gemeint ist meist eine Fachperson, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt und ist unter energie-effizienz-experten.de öffentlich durchsuchbar.
Für die Effizienzhaus-Sanierung über KfW 261 ist ein für das Programm zugelassener Experte erforderlich. Er erstellt insbesondere:
Beim KfW-Zuschuss 458 muss vor dem Antrag ebenfalls eine BzA vorliegen. Diese kann jedoch entweder ein zugelassener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen erstellen. Die Eigentümer stellen den Zuschussantrag anschließend nach den KfW-Regeln selbst.
Eine Eintragung in der Expertenliste gilt für bestimmte Kategorien. Prüfen Sie deshalb nicht nur den Namen der Fachperson, sondern auch, ob sie für das konkrete Förderprogramm und Wohngebäude zugelassen ist.
Der KfW-Zuschuss 458 fördert den Kauf und Einbau bestimmter effizienter Heizungsanlagen, den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie zugehörige förderfähige Leistungen. Entscheidend sind die technischen Mindestanforderungen des Programms.
| Förderbaustein | Stand 8. August 2026 | Wesentliche Einordnung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für förderfähige Anlagen und Anschlüsse |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bis 31. Januar 2027 | nur für eine begünstigte selbstgenutzte Wohneinheit und bestimmte Altanlagen |
| Einkommensbonus | 10 %, 30 % oder 40 % | abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen und gegebenenfalls Familienzuschlag |
| Gesamtförderung | 30 % bis 80 % | grundsätzlich höchstens 70 %, bis zu 80 % für bestimmte selbstnutzende Haushalte |
Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW derzeit bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten. Für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Beträge. Der frühere Effizienzbonus ist seit 21. Juli 2026 entfallen; ab 1. Februar 2027 sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus nach dem veröffentlichten Zeitplan.
Für den Antrag brauchen Sie zunächst eine BzA und einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung. Danach stellen Sie den Antrag vor Vorhabenbeginn im KfW-Portal. Eine solche Bedingung darf nicht erst nachträglich in den Vertrag aufgenommen werden.
Wer das gesamte Gebäude auf eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe bringt, kann den KfW-Kredit 261 nutzen. Seit 21. Juli 2026 beträgt der Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Je nach erreichter Stufe und erfüllten Bonusbedingungen reduziert ein Tilgungszuschuss die zurückzuzahlende Kreditsumme; aktuell sind insgesamt bis zu 40 Prozent möglich.
Gefördert werden seit der Anpassung nur noch Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse sowie die entsprechenden Denkmalstufen. Ein gelisteter Energieeffizienz-Experte muss das Konzept begleiten und die erforderlichen Bestätigungen erstellen.
Dieselben Kosten dürfen nicht zugleich als BAFA-Einzelmaßnahme und im KfW-Effizienzhaus-Kredit angesetzt werden. Welche Aufteilung zulässig und sinnvoll ist, sollte vor Antrag und Beauftragung geklärt werden.
Eine Energieberatung für Wohngebäude (EBW) kann vor einer schrittweisen Sanierung sinnvoll sein. Das BAFA bezuschusst sie mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars — höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Energieberatung; die Förderbedingungen behandelt die Seite zur BAFA-Förderung.
Ein Ergebnis kann der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) sein. Ist eine förderfähige Einzelmaßnahme darin vorgesehen, kann der BAFA-Fördersatz um 5 Prozentpunkte steigen. Bei begünstigten Maßnahmen erhöht sich außerdem der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.
| Begünstigte Einzelmaßnahme | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| förderfähige Ausgaben je Wohneinheit und Jahr | 30.000 € | 60.000 € |
Der iSFP-Bonus gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung 458. Für den Bonus muss die empfohlene Maßnahme innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden; weitere technische und formale Voraussetzungen bleiben zu beachten.
Die Reihenfolge richtet sich nach dem Programm. Als Arbeitsfolge bietet sich an:
Die konkreten Definitionen von Vertragsschluss und Vorhabenbeginn unterscheiden sich zwischen den Programmen. Prüfen Sie deshalb das aktuelle Merkblatt, bevor Sie eine bindende Erklärung abgeben.
Häufig werden energetische Qualität und Marktwert einer Immobilie verwechselt. Für eine fundierte Entscheidung lohnt es sich, drei Ebenen sauber zu trennen:
| Ebene | Was sie aussagt | Kosten |
|---|---|---|
| Energieberatung / iSFP | energetische Qualität, Sanierungsweg, erreichbare KfW-Förderung | gefördert, geringer Eigenanteil |
| Immobilienbewertung | marktorientierter Wert bei geplantem Verkauf oder Vermietung | kostenlos über die Maklerei (im Verkaufs-/Vermietfall) |
| Verkehrswertgutachten | unabhängig ermittelter Verkehrswert | unabhängig, kostenpflichtig |
Die KfW-Förderung und der iSFP sagen also etwas über die energetische Qualität und die möglichen Zuschüsse aus — nicht über den Marktwert. Geht es Ihnen um den Wert Ihrer Immobilie, helfen die Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung, zum Verkehrswert und zum Bodenrichtwert weiter. Eine marktorientierte Einschätzung ist bei tatsächlichem Verkaufs- oder Vermietwunsch kostenlos über die Maklerei möglich; ein unabhängig ermittelter Verkehrswert wird über ein kostenpflichtiges Gutachten ermittelt.
Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Finanzierungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Programmbedingungen am Tag der Antragstellung.
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