Ratgeber · Energie & Sanierung
Sanierungskosten hängen von Flächen, Zustand, Maßnahmen und Ausführungsstandard ab. Dieser Ratgeber zeigt eine belastbare Kalkulationsstruktur und erklärt aktuelle GModG-Pflichten sowie die Förderwege über BAFA, KfW und Steuerrecht.
Es gibt keine amtliche Preisliste für Haussanierungen. Ein Betrag je Quadratmeter Wohnfläche kann nur dann sinnvoll verglichen werden, wenn derselbe Leistungsumfang und dieselbe Bezugsfläche gemeint sind. Dach- und Fassadenarbeiten werden nach Bauteilfläche kalkuliert, Fenster nach Stück und Ausführung, Anlagentechnik nach Leistung und System.
Die wichtigsten Kostentreiber sind:
Objektdaten wie hinterlegte Fläche und Lage sehen Eigentümer nach Anmeldung im Objektkompass. Für eine Kostenschätzung sind zusätzlich ein technischer Befund und konkrete Bauteilmengen erforderlich.
Statt eine pauschale Spanne auf die Wohnfläche zu multiplizieren, bauen Sie die Schätzung aus prüfbaren Kostenblöcken auf:
| Kostenblock | Benötigte Grundlage | Im Angebot ausweisen |
|---|---|---|
| Planung und Nachweise | Bestandsaufnahme, Zielstandard, Genehmigungsbedarf | Fachplanung, Energieberatung, Statik, Genehmigungen |
| Gebäudehülle | Dach-, Fassaden- und Deckenflächen; Fenster und Anschlüsse | Material, Nebenarbeiten, Gerüst, Oberflächen |
| Heizung und Haustechnik | Heizlast, Wärmequelle, Leitungs- und Elektrobestand | Geräte, Speicher, Verteilung, Zähler, Inbetriebnahme |
| Instandsetzung | Schadens- und Schadstoffuntersuchung | Rückbau, Entsorgung, Trocknung, Wiederherstellung |
| Innenmodernisierung | Räume, Ausstattungsstandard und gewünschte Leistungen | Bad, Küche, Elektrik, Böden und Malerarbeiten getrennt |
| Reserve | Planungsstand und verbleibende Unsicherheiten | klar ausgewiesener Risiko- und Preisänderungspuffer |
Der KfW-Sanierungsrechner liefert nach Eingabe von Objektmerkmalen eine erste Schätzung zu Maßnahmen, Kosten und Einsparpotenzial. Für eine Investitionsentscheidung benötigen Sie danach Fachplanung und mehrere Angebote auf derselben Leistungsbeschreibung.
Ein günstigeres Angebot ist nur dann günstiger, wenn Mengen, Qualität, Nebenarbeiten, Entsorgung, Dokumentation und Inbetriebnahme gleich vollständig enthalten sind.
Seit 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für die Kostenplanung im Bestand sind vor allem drei Punkte relevant:
Die frühere allgemeine 30-Jahre-Austauschpflicht für bestimmte Heizkessel und die frühere 65-Prozent-Regel sind entfallen. Andere Sicherheits-, Emissions-, Prüf- oder landesrechtliche Anforderungen bleiben möglich.
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, in dem der damalige Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst eine Wohnung bewohnte, greift die Pflicht des § 35 erst nach einem späteren Eigentümerwechsel. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre Zeit, die Anforderung an oberste Geschossdecke oder Dach zu erfüllen.
Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die Pflicht bereits erfüllt ist, welche Fläche betroffen ist und welche Nachweise vorliegen. So wird aus einer gesetzlichen Frist ein kalkulierbarer Kostenblock.
Beim Verkauf oder bei der Vermietung gelten die Vorlage- und Übergabepflichten des § 80 GModG. Der Energieausweis ersetzt jedoch weder Zustandsprüfung noch Sanierungskostenschätzung.
Förderstand: 8. August 2026. Verbindlich sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung.
1. BAFA-Einzelmaßnahmen: Für förderfähige Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik gelten 15 Prozent Grundförderung und gegebenenfalls 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus. Die förderfähigen Ausgaben sind grundsätzlich auf 30.000 Euro je Wohneinheit begrenzt, mit iSFP auf 60.000 Euro.
2. KfW-Heizungsförderung 458: Seit 21. Juli 2026 gelten 30 Prozent Grundförderung, für begünstigte Selbstnutzer 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus bis 31. Januar 2027 und 10, 30 oder 40 Prozent Einkommensbonus. Insgesamt sind je nach Voraussetzungen 30 bis 80 Prozent möglich. Für die erste Wohneinheit werden derzeit höchstens 28.000 Euro berücksichtigt.
3. KfW-Effizienzhaus 261: Für die Komplettsanierung zum geförderten Effizienzhaus sind seit 21. Juli 2026 bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich; Effizienzstufen und Tilgungszuschuss richten sich nach den aktuellen Programmbedingungen.
4. Steuerermäßigung (§ 35c EStG): Bei einem selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Wohngebäude können 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Dieselben Aufwendungen dürfen nicht zugleich über BEG und § 35c gefördert werden.
Sanierung und Immobilienwert hängen zusammen, sind aber zu trennen. Wer den Sanierungsbedarf einschätzt, fragt sich oft auch nach dem Wert des Objekts. Hier helfen drei klar abgegrenzte Wege:
Vertiefende Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zum Verkehrswert einer Immobilie, zum Bodenrichtwert und zur kostenlosen Immobilienbewertung. Wer den Einfluss von Sanierungen auf laufende Abgaben verstehen möchte, findet Hintergründe zu den Grundlagen der Grundsteuer.
Rechts- und Förderstand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen am Tag der Antragstellung.
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