Ratgeber · Energie & Sanierung

BAFA-Förderung und Energieberatung BAFA für Wohngebäude

Das BAFA fördert Eigentümer von Wohngebäuden auf zwei Wegen: bei der Energieberatung und bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern und mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, welche BAFA-Förderung für Ihr Haus in Frage kommt, wie hoch die Zuschüsse sind und wo die Grenze zur Heizungsförderung der KfW verläuft.

Was das BAFA fördert — und was die KfW

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Für Eigentümer von Wohngebäuden ist es vor allem in zwei Rollen wichtig: als Förderstelle für die Energieberatung und für einzelne Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.

Wer Förderung beantragen möchte, sollte zuerst die zuständige Stelle bestimmen:

VorhabenZuständige Stelle
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) einschließlich SanierungsfahrplanBAFA
Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG EM)BAFA
Förderfähiger HeizungstauschKfW
Sanierung zum EffizienzhausKfW

Die Förderung folgt den jeweiligen Förderrichtlinien und Programmbedingungen. Davon zu trennen ist das seit 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Es regelt Pflichten und zulässige Heizungsoptionen, begründet aber nicht automatisch einen Förderanspruch.

Energieberatung BAFA: bis zu 50 Prozent Zuschuss

Den Einstieg in jede sinnvolle Sanierung bildet die Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Eine qualifizierte Fachperson nimmt das Gebäude vor Ort auf, bewertet Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke und Heizung und erstellt daraus den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – das standardisierte Ergebnis der geförderten Beratung. Wie eine solche Beratung im Detail abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Energieberatung.

Die EBW wird über das BAFA bezuschusst. Die aktuellen Konditionen lauten:

FörderbausteinHöhe der Förderung
Zuschussquote50 % des förderfähigen Beratungshonorars
Ein- und Zweifamilienhaus (bis 2 Wohneinheiten)maximal 650 Euro
Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten)maximal 850 Euro
Zusatz für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)einmalig 250 Euro, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind die Eigentümer (auch WEG, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter). Seit dem 1. April 2025 wird der Zuschuss ausschließlich auf ein Konto des Antragstellers ausgezahlt – eine Verrechnung über das Konto der beratenden Person ist nicht mehr möglich. In der Praxis übernimmt die Energieberaterin oder der Energieberater meist die Antragstellung für Sie; Sie erhalten den Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises direkt erstattet.

Die genannten Beträge entsprechen dem aktuellen Stand der EBW-Förderung. Fördersätze und Bedingungen können sich ändern – prüfen Sie vor der Beauftragung stets die aktuellen Angaben auf der Seite des BAFA.

BEG-Einzelmaßnahmen: Zuschüsse für Hülle und Anlagentechnik

Hat die Beratung Schwachstellen aufgezeigt, fördert das BAFA die Umsetzung einzelner Maßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Anders als bei der Komplettsanierung geht es hier um klar abgegrenzte Schritte, die Sie auch über Jahre verteilen können.

Folgende Maßnahmen an einem bestehenden Wohngebäude fördert das BAFA als Zuschuss:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dach- und Geschossdecken, Austausch von Fenstern und Außentüren – Grundfördersatz 15 %.
  • Anlagentechnik (außer Heizung): etwa Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik – 15 %.
  • Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Optimierung der Regelung) – 15 %.
  • Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten – 50 %.

Maßgeblich für die förderfähigen Kosten sind Höchstgrenzen je Wohneinheit und Kalenderjahr. Standardmäßig sind das 30.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Gut zu wissen

Der eigentliche Heizungstausch – etwa der Einbau einer Wärmepumpe – läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW (siehe unten). Das BAFA bleibt jedoch für die genannten Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik sowie für die Heizungsoptimierung zuständig.

Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr Förderung

Liegt für Ihr Gebäude ein förderfähiger iSFP vor und ist die Maßnahme darin vorgesehen, erhöht sich der Fördersatz bestimmter Einzelmaßnahmen der BEG EM um 5 Prozentpunkte.

Der Bonus gilt insbesondere für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außer Heizung. Aus 15 Prozent Grundförderung können damit 20 Prozent werden:

Förderfähige Maßnahmeohne iSFPmit iSFP
Gebäudehülle oder Anlagentechnik außer Heizung15 %20 %

Zusätzlich steigt bei diesen Maßnahmen der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr. Für den iSFP-Bonus gelten weitere Programmvoraussetzungen; die empfohlene Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Reihenfolge vorab prüfen

Wenn eine Energieberatung sinnvoll ist, sollte der iSFP vor der Beantragung der begünstigten Einzelmaßnahme vorliegen. Der Bonus gilt nicht pauschal für jede Sanierungsarbeit und nicht für die KfW-Heizungsförderung 458.

Heizungsförderung: jetzt über die KfW

Die Heizungsförderung für Wohngebäude wird über die KfW abgewickelt, nicht über das BAFA. Seit dem 21. Juli 2026 gelten beim Zuschuss 458 geänderte Konditionen:

FörderbausteinStand 8. August 2026
Grundförderung30 % der förderfähigen Kosten
Klimageschwindigkeitsbonus16 % bis 31. Januar 2027, nur bei erfüllten Voraussetzungen
Einkommensbonus10 %, 30 % oder 40 % abhängig von Einkommen und gegebenenfalls Familienzuschlag
Gesamtförderungje nach Voraussetzungen 30 % bis 80 %
Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheitbis zu 28.000 Euro

Der frühere Effizienzbonus ist entfallen. Die Obergrenze liegt grundsätzlich bei 70 Prozent; bis zu 80 Prozent sind für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigerem zu versteuernden Einkommen möglich. Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus sinken nach dem veröffentlichten KfW-Zeitplan ab 1. Februar 2027 stufenweise. Maßgeblich ist der Programmstand am Tag der Antragstellung.

Voraussetzung: die Energieeffizienz-Expertenliste

Eine geförderte Energieberatung und viele Fördertatbestände der BEG setzen voraus, dass eine qualifizierte Fachperson eingebunden ist. Maßgeblich ist die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, geführt von der Deutschen Energie-Agentur (dena) und öffentlich einsehbar unter energie-effizienz-experten.de.

Konkret bedeutet das:

  • Die EBW-Beratung wird nur gefördert, wenn die beratende Person in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.
  • Für die Fachplanung und Baubegleitung in der BEG sowie für bestimmte Maßnahmen ist die Einbindung einer gelisteten Expertin oder eines gelisteten Experten vorgeschrieben.

Die Aufnahme in die Liste setzt eine einschlägige Grundqualifikation, eine anerkannte Zusatzqualifikation, Referenznachweise und regelmäßige Fortbildung voraus. Eine Beratung außerhalb dieser Liste ist nicht verboten, löst aber weder die EBW-Förderung noch den späteren iSFP-Bonus aus. Achten Sie deshalb auf den Nachweis der Eintragung. Wie Sie eine geeignete Fachperson finden, beschreibt der Ratgeber zum Thema Energieberater in der Nähe.

Reihenfolge der Förderung — und der Unterschied zur Bewertung

Eine sinnvolle Förderstrategie folgt einer klaren Reihenfolge. Sie sichert den iSFP-Bonus und vermeidet teure Fehlinvestitionen:

  1. Geförderte Energieberatung mit Erstellung des iSFP (Zuschuss über das BAFA).
  2. Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik mit iSFP-Bonus (Zuschuss über das BAFA).
  3. Heizungstausch auf erneuerbare Energien, sobald er im Sanierungsweg sinnvoll ist (Zuschuss über die KfW).

Wichtig ist die saubere Trennung zwischen energetischer Qualität und Wert einer Immobilie. Beides wird häufig verwechselt, gehört aber auf drei unterschiedliche Ebenen:

EbeneWas sie aussagtKosten
Energieberatung / iSFPenergetische Qualität, Sanierungsweg, Förderunggefördert, Eigenanteil
Immobilienbewertungmarktorientierter Wert bei Verkauf/Vermietungkostenlos über die Maklerei (im Verkaufs-/Vermietfall)
Verkehrswertgutachtenunabhängig ermittelter Verkehrswertunabhängig, kostenpflichtig

Eine fundierte Vorbereitung beginnt mit verlässlichen Objektdaten. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung Daten zu Ihrer eigenen Immobilie und ihrem Umfeld – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Digitalisierungsgrad – als guten Ausgangspunkt, um eine Energieberatung und die passende Förderung zu planen. Geht es Ihnen um den Wert, helfen unsere Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung, zum Verkehrswert und zum Bodenrichtwert weiter.

Was Eigentümer wissen wollen

Welche BAFA-Förderung kommt für mein Wohngebäude in Frage?
Das BAFA fördert zwei Bereiche: die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit 50 % des Honorars (maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 Euro ab drei Wohneinheiten) und einzelne Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), in der Regel mit 15 % Zuschuss. Den Heizungstausch fördert dagegen die KfW.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Dämmung oder neue Fenster?
Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Wand und Dach oder der Austausch von Fenstern und Außentüren werden über die BEG EM grundsätzlich mit 15 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist die Maßnahme dort empfohlen, steigt der Satz auf 20 %. Förderfähig sind 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 Euro.
Fördert das BAFA noch die neue Heizung?
Den eigentlichen Heizungstausch fördert bei Wohngebäuden die KfW, nicht das BAFA. Das BAFA bleibt unter anderem für förderfähige Heizungsoptimierung sowie Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig. Beim KfW-Zuschuss 458 sind seit 21. Juli 2026 je nach Voraussetzungen 30 bis 80 Prozent möglich; für die erste Wohneinheit werden derzeit bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Wie viel Zuschuss bekomme ich für die Energieberatung?
Über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA 50 % des förderfähigen Honorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einmalig 250 Euro, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Seit dem 1. April 2025 wird der Zuschuss direkt an den Eigentümer ausgezahlt.
Brauche ich für die BAFA-Förderung einen zertifizierten Energieberater?
Für die geförderte Energieberatung muss die beratende Person in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (geführt von der dena) in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude eingetragen sein. Auch für die Fachplanung und Baubegleitung in der BEG ist eine gelistete Expertin oder ein gelisteter Experte vorgeschrieben. Ohne Eintragung entfallen EBW-Förderung und iSFP-Bonus.
Sagt die BAFA-Förderung etwas über den Wert meiner Immobilie aus?
Nein. Energieberatung und BEG-Förderung bewerten die energetische Qualität und planen Sanierungsschritte; über den Marktwert sagen sie nichts. Eine marktorientierte Immobilienbewertung ist bei geplantem Verkauf oder Vermietung kostenlos über die Maklerei möglich. Ein unabhängig ermittelter Verkehrswert wird über ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten ermittelt.
Rechtsstand & Quellen

Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und Programmbedingungen am Tag der Antragstellung.

  • BAFA — Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Fördersätze und Höchstbeträge (Quelle)
  • BMWK-Förderdatenbank — Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) (Quelle)
  • KfW — Heizungsförderung für Wohngebäude (Zuschuss 458): Grundförderung und Boni (Quelle)
  • KfW — Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude seit 21. Juli 2026 (Quelle)
  • Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (dena) (Quelle)

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