Ratgeber · Energie & Sanierung
Das BAFA fördert Eigentümer von Wohngebäuden auf zwei Wegen: bei der Energieberatung und bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern und mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, welche BAFA-Förderung für Ihr Haus in Frage kommt, wie hoch die Zuschüsse sind und wo die Grenze zur Heizungsförderung der KfW verläuft.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Für Eigentümer von Wohngebäuden ist es vor allem in zwei Rollen wichtig: als Förderstelle für die Energieberatung und als Förderstelle für einzelne Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.
Seit der Neuordnung der Gebäudeförderung zum Jahr 2024 sind die Zuständigkeiten klar verteilt. Wer einen Zuschuss beantragen möchte, sollte zuerst wissen, welche Stelle für die jeweilige Maßnahme überhaupt zuständig ist:
| Vorhaben | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Energieberatung für Wohngebäude (EBW) inkl. Sanierungsfahrplan | BAFA |
| Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (BEG EM) | BAFA |
| Heizungstausch / neue Heizung mit erneuerbaren Energien | KfW |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit/Zuschuss) | KfW |
Rechtsgrundlage der Förderung sind nicht das Gesetz selbst, sondern Förderrichtlinien des Bundes: die Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt dagegen die ordnungsrechtlichen Pflichten, etwa die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch (§ 71 GEG).
Den Einstieg in jede sinnvolle Sanierung bildet die Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Eine qualifizierte Fachperson nimmt das Gebäude vor Ort auf, bewertet Dach, Wände, Fenster, Kellerdecke und Heizung und erstellt daraus den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – das standardisierte Ergebnis der geförderten Beratung. Wie eine solche Beratung im Detail abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Energieberatung.
Die EBW wird über das BAFA bezuschusst. Die aktuellen Konditionen lauten:
| Förderbaustein | Höhe der Förderung |
|---|---|
| Zuschussquote | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Ein- und Zweifamilienhaus (bis 2 Wohneinheiten) | maximal 650 Euro |
| Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) | maximal 850 Euro |
| Zusatz für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) | einmalig 250 Euro, wenn der iSFP in der Eigentümerversammlung erläutert wird |
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind die Eigentümer (auch WEG, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter und Pächter). Seit dem 1. April 2025 wird der Zuschuss ausschließlich auf ein Konto des Antragstellers ausgezahlt – eine Verrechnung über das Konto der beratenden Person ist nicht mehr möglich. In der Praxis übernimmt die Energieberaterin oder der Energieberater meist die Antragstellung für Sie; Sie erhalten den Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises direkt erstattet.
Die genannten Beträge entsprechen dem aktuellen Stand der EBW-Förderung. Fördersätze und Bedingungen können sich ändern – prüfen Sie vor der Beauftragung stets die aktuellen Angaben auf der Seite des BAFA.
Hat die Beratung Schwachstellen aufgezeigt, fördert das BAFA die Umsetzung einzelner Maßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Anders als bei der Komplettsanierung geht es hier um klar abgegrenzte Schritte, die Sie auch über Jahre verteilen können.
Folgende Maßnahmen an einem bestehenden Wohngebäude fördert das BAFA als Zuschuss:
Maßgeblich für die förderfähigen Kosten sind Höchstgrenzen je Wohneinheit und Kalenderjahr. Standardmäßig sind das 30.000 Euro pro Wohneinheit. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
Der eigentliche Heizungstausch – etwa der Einbau einer Wärmepumpe – läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW (siehe unten). Das BAFA bleibt jedoch für die genannten Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik sowie für die Heizungsoptimierung zuständig.
Die Energieberatung zahlt sich doppelt aus. Liegt für Ihr Gebäude ein im EBW-Programm geförderter iSFP vor und ist die Maßnahme dort empfohlen, erhöht sich der Fördersatz vieler Einzelmaßnahmen in der BEG EM um 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus).
Der Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (außer Heizung). Aus einem Grundfördersatz von 15 % werden damit 20 %:
| Maßnahme an Hülle oder Anlagentechnik | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
Zur richtigen Einordnung: Der iSFP-Bonus erhöht den Prozentsatz der Förderung. Zusätzlich heben die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Jahr an, wenn ein iSFP vorliegt. Die im Plan empfohlenen Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden, um den Bonus zu sichern.
Wer ohnehin sanieren will, prüft am besten die Reihenfolge: zuerst die geförderte Energieberatung mit iSFP, dann die Einzelmaßnahmen. So sichern Sie sich für jeden Schritt die zusätzlichen 5 Prozentpunkte und den höheren Kostenrahmen.
Beim Stichwort „BAFA-Förderung“ denken viele Eigentümer noch an den Zuschuss für eine neue Heizung. Diese Zuständigkeit hat sich mit der GEG-Novelle 2024 verschoben: Die Heizungsförderung für Wohngebäude wird seither über die KfW abgewickelt, nicht mehr über das BAFA.
Die Förderung für den Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
| Förderbaustein | Höhe |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % der förderfähigen Kosten |
| Klimageschwindigkeitsbonus (frühzeitiger Austausch alter Heizungen) | + 20 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus (selbstnutzend, zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) | + 30 Prozentpunkte |
| Effizienzbonus (besonders effiziente Wärmepumpen) | + 5 Prozentpunkte |
| Maximale Gesamtförderung | höchstens 70 % der förderfähigen Kosten |
Die einzelnen Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist jedoch auf 70 % gedeckelt. Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser sind die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit auf 30.000 Euro begrenzt; bei 70 % Förderung ergibt das einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro. Antrag und Konditionen prüfen Sie im aktuellen Produktinformationsblatt der KfW.
Eine geförderte Energieberatung und viele Fördertatbestände der BEG setzen voraus, dass eine qualifizierte Fachperson eingebunden ist. Maßgeblich ist die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, geführt von der Deutschen Energie-Agentur (dena) und öffentlich einsehbar unter energie-effizienz-experten.de.
Konkret bedeutet das:
Die Aufnahme in die Liste setzt eine einschlägige Grundqualifikation, eine anerkannte Zusatzqualifikation, Referenznachweise und regelmäßige Fortbildung voraus. Eine Beratung außerhalb dieser Liste ist nicht verboten, löst aber weder die EBW-Förderung noch den späteren iSFP-Bonus aus. Achten Sie deshalb auf den Nachweis der Eintragung. Wie Sie eine geeignete Fachperson finden, beschreibt der Ratgeber zum Thema Energieberater in der Nähe.
Eine sinnvolle Förderstrategie folgt einer klaren Reihenfolge. Sie sichert den iSFP-Bonus und vermeidet teure Fehlinvestitionen:
Wichtig ist die saubere Trennung zwischen energetischer Qualität und Wert einer Immobilie. Beides wird häufig verwechselt, gehört aber auf drei unterschiedliche Ebenen:
| Ebene | Was sie aussagt | Kosten |
|---|---|---|
| Energieberatung / iSFP | energetische Qualität, Sanierungsweg, Förderung | gefördert, Eigenanteil |
| Immobilienbewertung | marktorientierter Wert bei Verkauf/Vermietung | kostenlos über die Maklerei (im Verkaufs-/Vermietfall) |
| Verkehrswertgutachten | rechtssicherer, unabhängiger Verkehrswert | unabhängig, kostenpflichtig |
Eine fundierte Vorbereitung beginnt mit verlässlichen Objektdaten. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung Daten zu Ihrer eigenen Immobilie und ihrem Umfeld – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Digitalisierungsgrad – als guten Ausgangspunkt, um eine Energieberatung und die passende Förderung zu planen. Geht es Ihnen um den Wert, helfen unsere Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung, zum Verkehrswert und zum Bodenrichtwert weiter.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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