Ratgeber · Energie & Sanierung

Kernsanierung Haus: Kosten und Ablauf

Eine Kernsanierung bringt ein Haus zustandsmäßig nahe an einen Neubau heran – und ist entsprechend kostenintensiv. Welche Beträge realistisch sind, welche Pflichten das Gebäudeenergiegesetz auslöst und wie Sie Förderung von BEG bis Steuerbonus nutzen, erfahren Sie hier im Überblick.

Was ist eine Kernsanierung – und was nicht?

Der Begriff Kernsanierung ist im Gesetz nicht definiert. Weder das BGB noch das Gebäudeenergiegesetz oder das Steuerrecht enthalten eine Legaldefinition. In der Praxis beschreibt er den weitgehendsten Eingriff in ein Bestandsgebäude: Erneuert wird alles bis auf die tragende Substanz – also Außenwände bis auf den Rohbau, Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Sanitär und Innenausbau. Das Ergebnis entspricht zustandsmäßig nahezu einem Neubau.

Davon abzugrenzen sind die schwächeren Eingriffe, die im Sprachgebrauch oft vermischt werden:

  • Renovierung / Instandhaltung: rein werterhaltende Arbeiten ohne Standardhebung, etwa Streichen oder der Austausch abgenutzter Bauteile gleicher Art.
  • Modernisierung: Hebung des Wohnstandards, etwa neue Fenster oder eine Dämmung – aber ohne Eingriff in die Rohbausubstanz.
  • Sanierung: Beseitigung von Schäden und Mängeln, häufig kombiniert mit Modernisierung.

Die Abgrenzung hat steuerliche Folgen. Bei vermieteten Objekten gelten Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf als anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn sie ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Sie sind dann nicht sofort absetzbar, sondern nur über die Abschreibung. Lassen Sie diese Schwelle bei größeren Vorhaben von einer Steuerberatung prüfen.

Was kostet eine Kernsanierung? Kosten pro Quadratmeter

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Die Kosten hängen von Bausubstanz, Ausstattungsstandard, Region, Schadstoffbelastung und Umfang ab. Belastbare amtliche Quadratmeterwerte existieren nicht. Als grobe Orientierung kursieren in der Fachpraxis folgende Spannen für die Wohnfläche eines Einfamilienhauses im Bestand:

UmfangGrobe Spanne pro m² Wohnfläche
Teilsanierung einzelner Gewerkeca. 400–800 €/m²
Umfassende energetische Sanierungca. 800–1.200 €/m²
Vollständige Kernsanierung (nahe Neubau)ca. 1.000–1.800 €/m² und mehr

Für ein typisches Haus mit 140 m² Wohnfläche kann eine echte Kernsanierung damit schnell in die Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro reichen. Kostentreiber sind insbesondere:

  • Haustechnik: neue Heizung (häufig Wärmepumpe), Elektrik nach aktuellem Stand, Lüftung, Sanitär.
  • Gebäudehülle: Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke sowie neue Fenster.
  • Unvorhergesehenes: Schadstoffe (Asbest, alte Mineralwolle), Feuchteschäden, statische Eingriffe.
Die genannten Beträge sind Spannen

Es handelt sich um orientierende Erfahrungswerte aus der Fachpraxis, nicht um rechtlich normierte oder garantierte Preise. Eine verlässliche Zahl liefert nur ein konkretes Angebot nach Objektbegehung. Kalkulieren Sie zusätzlich einen Puffer von 10 bis 20 Prozent für Unvorhergesehenes ein.

Welche Pflichten löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus?

Eine Kernsanierung greift tief in die Gebäudehülle und die Anlagentechnik ein. Damit werden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgelöst, die bei reiner Selbstnutzung sonst ruhen würden. Wichtig sind vor allem:

  • Bauteilanforderungen (§ 48 GEG): Wer ein Außenbauteil – etwa Fassade, Dach oder Fenster – erneuert und dabei mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche verändert, muss die im GEG festgelegten Höchstwerte für den Wärmedurchgang (U-Werte) einhalten.
  • Anforderungen bei Änderungen (§§ 10, 11 GEG): Bei umfangreichen Änderungen am Gebäude gelten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der geänderten Teile.
  • Dämmung von Leitungen (§ 47 GEG): Frei zugängliche Wärme- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen sind zu dämmen.
  • Heizungsaustausch (§ 72 GEG): Bestimmte Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden.

Ein bestimmtes Effizienzhaus-Niveau (etwa Effizienzhaus 55) schreibt das GEG bei einer Kernsanierung nicht zwingend vor – diese Stufen sind vor allem förderrechtliche Kategorien der KfW. Erst wenn Sie eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie das jeweilige Niveau nachweisen.

Brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Ob eine Kernsanierung genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes – die Regelungen unterscheiden sich. Als Faustregel gilt:

  • Genehmigungspflichtig sind in der Regel Eingriffe in tragende oder aussteifende Bauteile, Änderungen des Baukörpers (Anbau, Aufstockung, Gauben) sowie Nutzungsänderungen.
  • Genehmigungsfrei oder nur anzeigepflichtig sind häufig reine Innenmodernisierungen ohne Eingriff in Statik und äußeres Erscheinungsbild – das ist aber landesrechtlich verschieden zu prüfen.

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, kommt eine zweite Ebene hinzu: Nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder ist praktisch jede Veränderung an Substanz oder Erscheinungsbild zusätzlich denkmalrechtlich genehmigungspflichtig. Energetische Maßnahmen wie eine Außendämmung oder ein Fenstertausch sind dann eng mit der Denkmalbehörde abzustimmen; das GEG sieht in § 105 hierfür Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten vor.

Vor dem ersten Auftrag klären

Holen Sie die Frage der Genehmigungspflicht früh ein – idealerweise über Architektin oder Architekt und einen Blick in die Landesbauordnung. Nachträgliche Genehmigungen oder Rückbauten sind teuer und vermeidbar.

Förderung 2025/2026: BEG, KfW und Steuerbonus

Die Kosten lassen sich durch Förderung spürbar senken. Drei Wege stehen zur Verfügung; sie schließen sich für dieselbe Maßnahme teils gegenseitig aus. Stand 2025/2026 – die Förderbedingungen können sich politisch ändern.

1. BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Das BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) sowie Anlagentechnik und Heizungsoptimierung:

  • Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte (also 20 Prozent), wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan vorgesehen ist.
  • Förderfähige Höchstkosten: 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 €.

2. KfW – Heizung und Effizienzhaus

Der Heizungstausch wird seit 2024 über die KfW (Programm 458) gefördert: Grundförderung 30 Prozent, dazu mögliche Boni (u. a. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus), insgesamt höchstens 70 Prozent bei förderfähigen Kosten von 30.000 € für die erste Wohneinheit. Für die Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW (Programm 261) einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss – bis 120.000 € je Wohneinheit, mit Erneuerbare-Energien-Klasse bis 150.000 €.

3. Steuerbonus nach § 35c EStG

Wer sein Haus selbst bewohnt, kann statt der BEG-Förderung die Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %), maximal 40.000 € pro Objekt. Voraussetzung: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre, die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus, und es liegt eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster vor.

Kein doppeltes Fördern derselben Maßnahme

Für ein und dieselbe Maßnahme dürfen Sie den Steuerbonus nach § 35c EStG nicht mit BEG-Zuschuss, zinsverbilligtem KfW-Kredit oder der Handwerkerleistung nach § 35a EStG kombinieren. Rechnen Sie vorab durch, welcher Weg sich für Ihr Vorhaben lohnt.

Ablauf einer Kernsanierung in sechs Schritten

Eine Kernsanierung ist ein Projekt über viele Monate. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  1. Bestand und Ziel klären: Energetischer Zustand, Schäden, Wunschstandard. Ein Energieausweis oder eine Energieberatung liefern die Datenbasis.
  2. Energieberater einbinden: Für die meisten KfW- und für höhere BAFA-Förderungen ist ein Energieeffizienz-Experte aus der bundesweiten Expertenliste verpflichtend. Er erstellt auch den individuellen Sanierungsfahrplan für den iSFP-Bonus.
  3. Planung und Genehmigung: Fachplanung, Prüfung der Genehmigungspflicht, gegebenenfalls Bauantrag und Denkmalabstimmung.
  4. Förderung beantragen: Anträge bei BAFA oder KfW vor Auftragsvergabe stellen – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann die Förderung kosten.
  5. Ausführung: Gewerke vergeben, Bauablauf koordinieren, Qualität und Nachträge im Blick behalten.
  6. Abnahme und Nachweise: Abnahme, Fachunternehmer- und Effizienznachweise sichern – sie sind Grundlage für Förderauszahlung und Steuerbonus.

Bevor Sie loslegen, lohnt der Blick auf die Ausgangsdaten Ihres Hauses. Nach kostenloser Anmeldung sehen Sie im Objektkompass die hinterlegten Daten zu Ihrem eigenen Objekt – etwa zur Lage und zum Umfeld –, die bei der Einordnung von Sanierungsbedarf und Investition helfen.

Lohnt sich die Kernsanierung für den Wert?

Eine Kernsanierung verbessert Wohnqualität, senkt Energiekosten und kann den Marktwert deutlich heben – garantiert ist das aber nicht. Ob sich die Investition in einem höheren Verkaufspreis niederschlägt, hängt vor allem von der Lage und dem örtlichen Markt ab. In sehr guten Lagen wirkt sich ein moderner, energieeffizienter Zustand stärker aus als in strukturschwachen Regionen.

Wichtig ist die saubere Trennung der Begriffe, wenn es um den Wert geht:

  • Objektdaten zu Ihrer Immobilie – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Umfeld – sehen Sie nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass. Das ist keine Preisbewertung.
  • Eine kostenlose erste Werteinschätzung erhalten Eigentümer, die verkaufen oder vermieten möchten, über die Maklerei im Objektkompass.
  • Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten erstellen unabhängige Sachverständige – das ist kostenpflichtig und für Zwecke wie Erbauseinandersetzung oder Gericht gedacht.

Mehr zur Einordnung lesen Sie im Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung.

Was Eigentümer wissen wollen

Was kostet die Kernsanierung eines Einfamilienhauses pro Quadratmeter?
Belastbare amtliche Werte gibt es nicht. Als grobe Orientierung kursieren in der Fachpraxis rund 1.000 bis 1.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für eine vollständige Kernsanierung nahe Neubaustandard, bei schwieriger Substanz oder hoher Ausstattung auch mehr. Das sind Spannen, keine garantierten Preise – verlässlich ist nur ein Angebot nach Begehung.
Brauche ich für eine Kernsanierung eine Baugenehmigung?
Das richtet sich nach der Landesbauordnung. Genehmigungspflichtig sind in der Regel Eingriffe in tragende Bauteile, Änderungen des Baukörpers und Nutzungsänderungen. Reine Innenmodernisierungen ohne statische Eingriffe sind oft genehmigungsfrei. Bei Denkmälern ist nahezu jede Veränderung zusätzlich denkmalrechtlich genehmigungspflichtig.
Welche Pflichten löst eine Kernsanierung nach dem GEG aus?
Wird ein Außenbauteil zu mehr als 10 Prozent seiner Fläche erneuert, sind die U-Wert-Höchstwerte nach § 48 GEG einzuhalten. Hinzu kommen Pflichten zur Leitungsdämmung (§ 47 GEG) und das Betriebsverbot für bestimmte über 30 Jahre alte Heizkessel (§ 72 GEG). Ein Effizienzhaus-Niveau verlangt das GEG nicht zwingend; das ist eine Förderkategorie.
Welche Förderung gibt es 2025/2026 für eine Kernsanierung?
Das BAFA fördert Gebäudehüllen-Maßnahmen mit 15 Prozent, mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Den Heizungstausch fördert die KfW (Programm 458) mit bis zu 70 Prozent. Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss. Alternativ können Selbstnutzer den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Stand 2025/2026, Änderungen möglich.
Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn Sie für die Maßnahme einen BEG-Zuschuss, einen zinsverbilligten KfW-Kredit oder die Handwerkerleistung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Sie müssen pro Maßnahme einen Weg wählen – rechnen Sie vorab durch, welcher mehr bringt.
Steigt der Wert meines Hauses durch eine Kernsanierung?
Oft ja, garantiert ist es nicht – entscheidend sind Lage und örtlicher Markt. Objektdaten zu Ihrer Immobilie sehen Sie nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass; das ist keine Preisbewertung. Eine kostenlose erste Werteinschätzung gibt es im Verkaufs- oder Vermietfall über die Maklerei, ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten erstellen unabhängige Sachverständige kostenpflichtig.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • GEG § 48 – Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen (Gesetze im Internet) (Quelle)
  • EStG § 35c – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (Quelle)
  • BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM) (Quelle)
  • KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen (Programm 458) (Quelle)
  • EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a – Anschaffungsnahe Herstellungskosten (15-Prozent-Grenze) (Quelle)

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