Ratgeber · Kosten
Ein Grundbuchauszug kostet beim Amt nur wenige Euro – privat vermittelt aber oft ein Vielfaches. Dieser Ratgeber zeigt die amtlichen Gebühren nach GNotKG, die typischen Zusatzkosten und den günstigsten Weg zum Auszug.
Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind bundeseinheitlich geregelt und damit in Hamburg genauso hoch wie in München. Maßgeblich ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), genauer das Kostenverzeichnis in dessen Anlage 1. Dort sind zwei feste Gebühren vorgesehen:
| Art des Auszugs | Kostenverzeichnis | Gebühr je Grundbuchblatt |
|---|---|---|
| Unbeglaubigter Ausdruck/Abschrift | KV-Nr. 17000 GNotKG | 10,00 Euro |
| Beglaubigter (amtlicher) Ausdruck/Abschrift | KV-Nr. 17001 GNotKG | 20,00 Euro |
Es handelt sich um Festgebühren, die unabhängig vom Wert der Immobilie anfallen. Ein Grundstück im Wert von 80.000 Euro kostet im Auszug genauso viel wie eine Villa für mehrere Millionen. Berechnungsgrundlage ist nicht der Immobilienwert, sondern allein das Grundbuchblatt – die für ein Grundstück geführte Registereinheit.
Eine zusätzliche Dokumentenpauschale für die Seiten fällt neben diesen Gebühren nicht an. Die 10 bzw. 20 Euro sind bei einem direkt beim Grundbuchamt gestellten Antrag also der Gesamtpreis.
Inhaltlich geben beide Auszüge denselben Grundbuchstand wieder. Der Unterschied liegt allein in der Beweiskraft – und genau die entscheidet, welche Variante (und welche Gebühr) für Sie sinnvoll ist.
Für eigene Kontrollzwecke reicht der unbeglaubigte Auszug für 10 Euro. Verlangen Bank, Behörde, Gericht oder Notar einen Nachweis – etwa bei Finanzierung, Beurkundung oder im Erbfall –, ist meist der beglaubigte Auszug für 20 Euro nötig. Im Zweifel fragen Sie vorab nach, um nicht zweimal zu zahlen.
Die Gebühr fällt je Grundbuchblatt an. Das ist wichtig, wenn zu Ihrem Eigentum mehrere Buchungen gehören. Typische Fälle, in denen sich die Kosten summieren:
| Beispielsituation | Auszüge | Amtliche Gebühr (Richtwert) |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, ein Blatt, unbeglaubigt | 1 × KV 17000 | 10,00 Euro |
| Einfamilienhaus, ein Blatt, beglaubigt für die Bank | 1 × KV 17001 | 20,00 Euro |
| Zwei Grundstücke auf zwei Blättern, beglaubigt | 2 × KV 17001 | 40,00 Euro |
Die Werte in der Tabelle sind Richtwerte auf Basis der festen GNotKG-Gebühren. Maßgeblich ist, wie viele Grundbuchblätter tatsächlich betroffen sind – das ergibt sich aus der Buchungslage Ihres Eigentums.
Im Internet werben zahlreiche kommerzielle Dienste damit, einen Grundbuchauszug "online und schnell" zu besorgen. Hier entsteht der größte Kostensprung. Diese Anbieter sind keine Behörden; sie leiten Ihren Antrag lediglich an das Grundbuchamt weiter und verlangen dafür ein Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr.
So kann aus einem 10-Euro-Auszug schnell ein Vielfaches werden – ohne dass Sie inhaltlich etwas anderes erhalten als beim Amt. Achten Sie deshalb auf:
Den günstigsten Preis erhalten Sie immer beim zuständigen Grundbuchamt selbst – schriftlich, persönlich oder, soweit das Bundesland es anbietet, über das Serviceportal der Landesjustiz. Ein privater Vermittler bietet inhaltlich keinen Mehrwert gegenüber dem amtlichen Auszug.
Auch beim günstigsten Weg gilt: Das Grundbuch ist nicht frei für jedermann einsehbar. Anders als das Handelsregister ist es kein allgemein öffentliches Register. Nach § 12 Abs. 1 GBO wird die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt – bloße Neugier genügt nicht.
Anerkannt ist das berechtigte Interesse regelmäßig bei:
Als eingetragener Eigentümer haben Sie ein anerkanntes berechtigtes Interesse an Ihrem eigenen Grundbuchblatt. Die Einsicht und der Auszug werden Ihnen in der Regel ohne weitere Begründung erteilt – Sie zahlen nur die amtliche Gebühr.
Den ausführlichen Ablauf der Antragstellung lesen Sie im Beitrag Grundbuchauszug beantragen. Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, klärt der Ratgeber Zuständiges Grundbuchamt finden.
Für die Gebühr erhalten Sie eine vollständige Wiedergabe Ihres Grundbuchblatts. Es ist klar gegliedert, sodass Sie genau sehen, wofür Sie zahlen:
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Bestandsverzeichnis | Beschreibung des Grundstücks mit Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe. |
| Abteilung I | Eigentümer und Grundlage des Eigentumserwerbs (z. B. Kauf, Erbfolge). |
| Abteilung II | Lasten und Beschränkungen wie Grunddienstbarkeiten (Wege-, Leitungsrechte), Nießbrauch, Wohnrechte und Vormerkungen. |
| Abteilung III | Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. |
Auf dieser Eintragung beruht der öffentliche Glaube des Grundbuchs: Nach § 892 BGB darf der gutgläubige Erwerber grundsätzlich auf die Richtigkeit des eingetragenen Inhalts vertrauen. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Eintrag von Zeit zu Zeit zu prüfen.
Viele Grunddaten zu Ihrer Immobilie können Sie sich allerdings verschaffen, ohne jeden Auszug einzeln zu bezahlen: Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung gebündelte Basisdaten zu Ihrem eingetragenen Objekt – etwa zur Mikrolage und zum Umfeld. Das ersetzt den amtlichen Grundbuchauszug nicht, verschafft Ihnen aber kostenlos einen ersten Überblick. Hinweise zu Bodenwerten finden Sie zudem im Ratgeber Bodenrichtwert.
Mit 10 oder 20 Euro gehört der Grundbuchauszug zu den günstigsten Posten rund um eine Immobilie. Es lohnt sich, ihn von den teureren – und oft verwechselten – Kostenarten abzugrenzen:
Wichtig: Der Grundbuchauszug enthält keine Wertangabe zu Ihrer Immobilie. Möchten Sie wissen, was Ihr Objekt wert ist, ist das ein eigenes Thema – im Verkaufs- oder Vermietfall etwa über eine kostenlose Ersteinschätzung der Maklerei, ansonsten über ein unabhängiges, kostenpflichtiges Gutachten.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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