Ratgeber · Kosten

Grundbuchauszug: Kosten und Beantragung im Überblick

Ein Grundbuchauszug kostet beim Amt nur wenige Euro – privat vermittelt aber oft ein Vielfaches. Dieser Ratgeber zeigt die amtlichen Gebühren nach GNotKG, die typischen Zusatzkosten und den günstigsten Weg zum Auszug.

Was kostet ein Grundbuchauszug? Die amtlichen Gebühren auf einen Blick

Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind bundeseinheitlich geregelt und damit in Hamburg genauso hoch wie in München. Maßgeblich ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), genauer das Kostenverzeichnis in dessen Anlage 1. Dort sind zwei feste Gebühren vorgesehen:

Art des AuszugsKostenverzeichnisGebühr je Grundbuchblatt
Unbeglaubigter Ausdruck/AbschriftKV-Nr. 17000 GNotKG10,00 Euro
Beglaubigter (amtlicher) Ausdruck/AbschriftKV-Nr. 17001 GNotKG20,00 Euro

Es handelt sich um Festgebühren, die unabhängig vom Wert der Immobilie anfallen. Ein Grundstück im Wert von 80.000 Euro kostet im Auszug genauso viel wie eine Villa für mehrere Millionen. Berechnungsgrundlage ist nicht der Immobilienwert, sondern allein das Grundbuchblatt – die für ein Grundstück geführte Registereinheit.

Eine zusätzliche Dokumentenpauschale für die Seiten fällt neben diesen Gebühren nicht an. Die 10 bzw. 20 Euro sind bei einem direkt beim Grundbuchamt gestellten Antrag also der Gesamtpreis.

Unbeglaubigt oder beglaubigt – wofür Sie welche Variante brauchen

Inhaltlich geben beide Auszüge denselben Grundbuchstand wieder. Der Unterschied liegt allein in der Beweiskraft – und genau die entscheidet, welche Variante (und welche Gebühr) für Sie sinnvoll ist.

  • Der unbeglaubigte Ausdruck (10,00 Euro, KV-Nr. 17000) dient der Information und der Vorabprüfung. Er trägt keinen Beglaubigungsvermerk und genügt, wenn Sie selbst nachsehen möchten, was eingetragen ist – etwa um Eigentum, Wohnrecht oder eine alte Grundschuld zu kontrollieren.
  • Der beglaubigte Auszug (20,00 Euro, KV-Nr. 17001) enthält einen amtlichen Beglaubigungsvermerk des Grundbuchamts. Dadurch hat er im Rechtsverkehr höheren Beweiswert. Die Befugnis, eine solche beglaubigte Abschrift zu verlangen, ergibt sich aus § 12 Abs. 2 GBO.
Faustregel zur Kostenwahl

Für eigene Kontrollzwecke reicht der unbeglaubigte Auszug für 10 Euro. Verlangen Bank, Behörde, Gericht oder Notar einen Nachweis – etwa bei Finanzierung, Beurkundung oder im Erbfall –, ist meist der beglaubigte Auszug für 20 Euro nötig. Im Zweifel fragen Sie vorab nach, um nicht zweimal zu zahlen.

Mehrere Blätter, mehrere Grundstücke: Wann sich die Gebühr vervielfacht

Die Gebühr fällt je Grundbuchblatt an. Das ist wichtig, wenn zu Ihrem Eigentum mehrere Buchungen gehören. Typische Fälle, in denen sich die Kosten summieren:

  • Mehrere Flurstücke auf verschiedenen Blättern: Sind Ihre Grundstücke auf getrennten Grundbuchblättern gebucht, zahlen Sie für jedes Blatt gesondert.
  • Eigentumswohnung: Für Wohnungs- und Teileigentum wird ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt geführt – ein Auszug bezieht sich auf dieses Blatt.
  • Auszug für Verkauf oder Finanzierung: Verlangt die Bank zusätzlich einen aktuellen Stand, kann ein erneuter, aktueller Auszug nötig werden, der separat berechnet wird.
BeispielsituationAuszügeAmtliche Gebühr (Richtwert)
Einfamilienhaus, ein Blatt, unbeglaubigt1 × KV 1700010,00 Euro
Einfamilienhaus, ein Blatt, beglaubigt für die Bank1 × KV 1700120,00 Euro
Zwei Grundstücke auf zwei Blättern, beglaubigt2 × KV 1700140,00 Euro

Die Werte in der Tabelle sind Richtwerte auf Basis der festen GNotKG-Gebühren. Maßgeblich ist, wie viele Grundbuchblätter tatsächlich betroffen sind – das ergibt sich aus der Buchungslage Ihres Eigentums.

Versteckte Kosten: Vorsicht bei privaten Online-Anbietern

Im Internet werben zahlreiche kommerzielle Dienste damit, einen Grundbuchauszug "online und schnell" zu besorgen. Hier entsteht der größte Kostensprung. Diese Anbieter sind keine Behörden; sie leiten Ihren Antrag lediglich an das Grundbuchamt weiter und verlangen dafür ein Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr.

So kann aus einem 10-Euro-Auszug schnell ein Vielfaches werden – ohne dass Sie inhaltlich etwas anderes erhalten als beim Amt. Achten Sie deshalb auf:

  • die Trennung von amtlicher Gebühr (10/20 Euro) und privatem Serviceentgelt im Kleingedruckten;
  • Formulierungen wie "zzgl. Servicepauschale" oder "inkl. Bearbeitungsgebühr";
  • Abo- oder Mitgliedschaftsfallen, bei denen wiederkehrende Beträge abgebucht werden.
Direkt zum Amt spart bares Geld

Den günstigsten Preis erhalten Sie immer beim zuständigen Grundbuchamt selbst – schriftlich, persönlich oder, soweit das Bundesland es anbietet, über das Serviceportal der Landesjustiz. Ein privater Vermittler bietet inhaltlich keinen Mehrwert gegenüber dem amtlichen Auszug.

Wer den Auszug überhaupt bekommt: berechtigtes Interesse nach § 12 GBO

Auch beim günstigsten Weg gilt: Das Grundbuch ist nicht frei für jedermann einsehbar. Anders als das Handelsregister ist es kein allgemein öffentliches Register. Nach § 12 Abs. 1 GBO wird die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt – bloße Neugier genügt nicht.

Anerkannt ist das berechtigte Interesse regelmäßig bei:

  • Eigentümern hinsichtlich des eigenen Grundbuchblatts;
  • Inhabern eingetragener Rechte, etwa aus Grundschuld, Hypothek, Wohnrecht oder Vormerkung;
  • Notaren im Rahmen ihrer Amtstätigkeit;
  • Behörden, soweit die Kenntnis zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Gut zu wissen für Eigentümer

Als eingetragener Eigentümer haben Sie ein anerkanntes berechtigtes Interesse an Ihrem eigenen Grundbuchblatt. Die Einsicht und der Auszug werden Ihnen in der Regel ohne weitere Begründung erteilt – Sie zahlen nur die amtliche Gebühr.

Den ausführlichen Ablauf der Antragstellung lesen Sie im Beitrag Grundbuchauszug beantragen. Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, klärt der Ratgeber Zuständiges Grundbuchamt finden.

Was Sie im Auszug für Ihr Geld bekommen – und welche Daten kostenlos sind

Für die Gebühr erhalten Sie eine vollständige Wiedergabe Ihres Grundbuchblatts. Es ist klar gegliedert, sodass Sie genau sehen, wofür Sie zahlen:

BestandteilInhalt
BestandsverzeichnisBeschreibung des Grundstücks mit Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe.
Abteilung IEigentümer und Grundlage des Eigentumserwerbs (z. B. Kauf, Erbfolge).
Abteilung IILasten und Beschränkungen wie Grunddienstbarkeiten (Wege-, Leitungsrechte), Nießbrauch, Wohnrechte und Vormerkungen.
Abteilung IIIGrundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Auf dieser Eintragung beruht der öffentliche Glaube des Grundbuchs: Nach § 892 BGB darf der gutgläubige Erwerber grundsätzlich auf die Richtigkeit des eingetragenen Inhalts vertrauen. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Eintrag von Zeit zu Zeit zu prüfen.

Viele Grunddaten zu Ihrer Immobilie können Sie sich allerdings verschaffen, ohne jeden Auszug einzeln zu bezahlen: Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung gebündelte Basisdaten zu Ihrem eingetragenen Objekt – etwa zur Mikrolage und zum Umfeld. Das ersetzt den amtlichen Grundbuchauszug nicht, verschafft Ihnen aber kostenlos einen ersten Überblick. Hinweise zu Bodenwerten finden Sie zudem im Ratgeber Bodenrichtwert.

Grundbuchauszug-Kosten im Verhältnis zu anderen Immobilienkosten

Mit 10 oder 20 Euro gehört der Grundbuchauszug zu den günstigsten Posten rund um eine Immobilie. Es lohnt sich, ihn von den teureren – und oft verwechselten – Kostenarten abzugrenzen:

  • Grundbuchauszug (10/20 Euro): nur die Abschrift des bestehenden Eintrags.
  • Eintragung ins Grundbuch: deutlich teurer, weil sie sich nach dem Geschäftswert richtet – etwa bei Eigentumsumschreibung oder Eintragung einer Grundschuld. Mehr dazu im Beitrag Grundbucheintrag: Kosten und Ablauf.
  • Verkehrswertgutachten: eine unabhängige, kostenpflichtige Bewertung Ihrer Immobilie – siehe Verkehrswert ermitteln.

Wichtig: Der Grundbuchauszug enthält keine Wertangabe zu Ihrer Immobilie. Möchten Sie wissen, was Ihr Objekt wert ist, ist das ein eigenes Thema – im Verkaufs- oder Vermietfall etwa über eine kostenlose Ersteinschätzung der Maklerei, ansonsten über ein unabhängiges, kostenpflichtiges Gutachten.

Was Eigentümer wissen wollen

Was kostet ein Grundbuchauszug genau?
Nach dem Kostenverzeichnis zum GNotKG kostet ein unbeglaubigter Ausdruck 10,00 Euro (KV-Nr. 17000) und ein beglaubigter, amtlicher Ausdruck 20,00 Euro (KV-Nr. 17001) – jeweils je Grundbuchblatt. Diese Gebühren sind bundesweit einheitlich und unabhängig vom Wert der Immobilie.
Warum verlangen Online-Anbieter viel mehr als 10 Euro?
Kommerzielle Online-Dienste sind keine Behörden. Sie leiten Ihren Antrag nur an das Grundbuchamt weiter und berechnen dafür ein Serviceentgelt zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Inhaltlich erhalten Sie nichts anderes als beim Amt. Am günstigsten ist daher der direkte Antrag beim zuständigen Grundbuchamt.
Hängen die Kosten vom Wert meiner Immobilie ab?
Nein. Beim Grundbuchauszug handelt es sich um eine Festgebühr je Grundbuchblatt (10 bzw. 20 Euro). Anders ist es bei der Eintragung ins Grundbuch, etwa einer Eigentumsumschreibung oder Grundschuld: Dort richten sich die Kosten nach dem Geschäftswert und fallen deutlich höher aus.
Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug für 20 Euro?
Den beglaubigten Auszug verlangen meist Banken, Behörden, Gerichte oder Notare – etwa bei Finanzierung, Beurkundung oder im Erbfall. Er trägt einen amtlichen Beglaubigungsvermerk und hat höhere Beweiskraft. Für die eigene Kontrolle genügt in der Regel der unbeglaubigte Auszug für 10 Euro.
Kann ich die Kosten sparen, indem ich online ins Grundbuch schaue?
Eine freie Online-Selbstauskunft für Eigentümer gibt es nicht. Der direkte elektronische Abruf über das automatisierte Verfahren nach § 133 GBO ist zugelassenen Stellen wie Gerichten, Behörden, Notaren und Banken vorbehalten. Privatpersonen beantragen den Auszug beim Grundbuchamt – zunehmend über die Serviceportale der Landesjustiz – und zahlen die amtliche Gebühr.
Zeigt mir der Grundbuchauszug den Wert meiner Immobilie?
Nein. Der Grundbuchauszug dokumentiert Eigentum, Lasten und Belastungen, enthält aber keine Wertangabe. Für eine Wertermittlung dient im Verkaufs- oder Vermietfall die kostenlose Ersteinschätzung der Maklerei, ansonsten ein unabhängiges, kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • GNotKG, Anlage 1 – Kostenverzeichnis (KV-Nr. 17000 und 17001) (Quelle)
  • § 12 GBO – Einsicht in das Grundbuch (Grundbuchordnung) (Quelle)
  • § 133 GBO – Automatisiertes Abrufverfahren (Quelle)
  • § 892 BGB – Öffentlicher Glaube des Grundbuchs (Quelle)

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