Ratgeber · Verkaufen
Ein guter Makler nimmt Ihnen beim Hausverkauf Arbeit ab, sorgt für einen marktgerechten Preis und führt rechtssicher zum Notartermin. Wir zeigen, woran Sie einen seriösen Makler erkennen, welche Vertragsarten es gibt und welche Rechte Sie als Eigentümer haben.
Ein Immobilienverkauf ist für die meisten Eigentümer ein seltener und komplexer Vorgang. Ein Immobilienmakler übernimmt dabei klassischerweise die Bewertung, die Aufbereitung der Unterlagen, das Inserat, die Besichtigungen, die Preisverhandlung und die Begleitung bis zum Notartermin. Das spart Zeit und beugt teuren Fehlern vor – etwa einem zu niedrig angesetzten Preis oder unvollständigen Pflichtangaben.
Rechtlich ist ein Makler nicht vorgeschrieben. Sie dürfen Ihre Immobilie auch selbst verkaufen. In folgenden Fällen ist professionelle Unterstützung jedoch besonders sinnvoll:
Was Sie selbst beisteuern können, ist eine sachliche Datengrundlage zu Ihrer Immobilie. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung Daten zu Ihrem eigenen Objekt – etwa Bodenrichtwert, Mikrolage und Umfeld. Das ist keine Preisbewertung, gibt Ihnen aber im Gespräch mit einem Makler eine fundierte Ausgangsbasis.
Tipp: Den Wert Ihrer Immobilie sollten Sie nie allein anhand von Internet-Schätzern festlegen. Eine marktnahe Werteinschätzung gehört zu den ersten Aufgaben eines Maklers – und ist im Verkaufsfall kostenlos (mehr dazu weiter unten).
Die Berufsbezeichnung „Makler“ ist in Deutschland nicht geschützt, die Tätigkeit aber erlaubnispflichtig. Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke oder Wohnräume vermittelt oder nachweist, braucht nach § 34c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) eine behördliche Erlaubnis. Voraussetzung sind unter anderem persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
Seit August 2018 besteht zudem eine Weiterbildungspflicht: Nach § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) müssen sich Makler regelmäßig fortbilden – mindestens 20 Zeitstunden in drei Kalenderjahren. Die Weiterbildung ist zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen nachzuweisen.
Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Merkmale:
| Merkmal | Was es bedeutet |
|---|---|
| Erlaubnis nach § 34c GewO | Pflicht für jeden gewerblichen Makler; darf auf Nachfrage belegt werden. |
| Ortskenntnis | Kennt der Makler Ihre Lage, Preise und Käuferzielgruppe? |
| Transparente Werteinschätzung | Begründet er den Preis nachvollziehbar – oder lockt er mit überhöhtem Wunschpreis? |
| Vermögensschaden-Haftpflicht | Seriöse Makler sind gegen Beratungsfehler versichert. |
| Mitgliedschaft im Berufsverband | Etwa IVD oder VPB – freiwillig, aber ein Qualitätssignal. |
| Schriftliche, klare Konditionen | Provision, Laufzeit und Leistungen sollten vorab feststehen. |
Seien Sie vorsichtig, wenn ein Makler einen auffallend hohen Verkaufspreis verspricht, um den Auftrag zu gewinnen. Ein überhöht angesetztes Objekt bleibt am Markt liegen und muss später im Preis korrigiert werden – das schadet dem Verkauf mehr, als es nützt.
Der Maklervertrag ist die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit. Er regelt, dass Sie für den Nachweis einer Verkaufsgelegenheit oder die Vermittlung des Kaufvertrags eine Provision zahlen, wenn der Verkauf zustande kommt (§ 652 BGB). Beauftragen Sie als Verbraucher einen Makler mit dem Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, bedarf der Vertrag nach § 656a BGB der Textform – also etwa einer E-Mail oder eines Schreibens; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht zwingend, ein rein mündlicher Vertrag aber unwirksam.
In der Praxis haben sich drei Formen herausgebildet:
Für die meisten Eigentümer ist der Alleinauftrag mit befristeter Laufzeit (oft sechs Monate) ein guter Mittelweg: Der Makler weiß, dass sich sein Einsatz lohnt, und Sie bleiben nicht unbegrenzt gebunden.
Die Maklerprovision (auch Courtage genannt) fällt nur an, wenn der Verkauf erfolgreich zustande kommt. Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht – sie ist frei verhandelbar. Üblich ist bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eine Gesamtprovision von etwa 5,95 % bis 7,14 % des Kaufpreises inklusive 19 % Mehrwertsteuer (regionale Marktwerte, keine festen Vorgaben).
Seit dem 23. Dezember 2020 regeln die §§ 656c und 656d BGB die Verteilung dieser Kosten beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher neu:
Dieses Halbteilungsprinzip gilt nach § 656b BGB nur, wenn das Objekt eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus ist und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Für Mehrfamilienhäuser, Anlageobjekte, unbebaute Grundstücke und Gewerbeimmobilien ist die Verteilung frei vereinbar.
Die Einzelheiten zu Sätzen und Aufteilung lesen Sie unter Maklerkosten beim Hausverkauf.
Als Eigentümer und Verbraucher genießen Sie beim Abschluss eines Maklervertrags besondere Schutzrechte.
Widerrufsrecht (14 Tage): Schließen Sie den Maklervertrag im Fernabsatz (etwa per E-Mail, Telefon oder online) oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers ab, steht Ihnen nach §§ 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt erst, wenn der Makler Sie ordnungsgemäß in Textform über das Widerrufsrecht belehrt hat. Fehlt diese Belehrung, verlängert sich die Frist – das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 BGB).
Soll der Makler schon innerhalb der Widerrufsfrist tätig werden (Inserat, Besichtigungen), muss er Sie zuvor ausdrücklich um Zustimmung bitten. Nur dann kann er bei späterem Widerruf einen anteiligen Wertersatz verlangen – andernfalls geht er leer aus.
Provisionsanspruch entsteht nur bei Erfolg: Nach § 652 BGB schulden Sie die Provision erst, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht, der Makler nachgewiesen oder vermittelt hat und der Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt – in der Regel mit der notariellen Beurkundung nach § 311b BGB. Platzt der Verkauf vorher, fällt grundsätzlich keine Provision an. Ein reines „Tätigwerden“ ohne Erfolg begründet keinen Anspruch.
Bevor Sie einen Makler beauftragen, hilft Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie. Hier sind drei Ebenen zu unterscheiden, die unterschiedlich verbindlich und unterschiedlich teuer sind:
Mehr dazu unter kostenlose Immobilienbewertung und Immobiliengutachter und Sachverständige.
Wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Makler entscheiden, gehen Sie am besten in dieser Reihenfolge vor:
Eine ausführliche Übersicht zum gesamten Ablauf finden Sie unter Ablauf des Hausverkaufs; für die Vorbereitung der Termine hilft die Checkliste zur Hausbesichtigung.
Im Objektkompass verbinden wir Sie nach kostenloser Anmeldung im Verkaufs- oder Vermietfall mit einem Makler, der mit einer freien Ersteinschätzung Ihrer Immobilie startet – ohne dass Ihnen daraus Kosten entstehen.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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