Ratgeber · Energie & Sanierung

Energieberater: Kosten, Förderung und Leistungen im Überblick

Eine Energieberatung ordnet den Sanierungsbedarf eines Hauses und macht Förderungen zugänglich. Dieser Beitrag erklärt, was sie kostet, welche Zuschüsse es gibt und wann sie rechtlich nahegelegt ist.

Was eine Energieberatung leistet

Eine Energieberatung untersucht den energetischen Zustand eines Wohngebäudes systematisch: Gebäudehülle, Fenster, Heizung, Warmwasser und Lüftung. Im geförderten EBW-Programm wird daraus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, Kosten- und Einsparannahmen.

Der iSFP ist eine strategische Entscheidungsgrundlage. Er kann bei bestimmten späteren Einzelmaßnahmen einen Förderbonus ermöglichen, ersetzt aber weder Detailplanung noch Angebote, Förderanträge oder eine Förderzusage.

Eine Energieberatung bewertet den baulich-energetischen Zustand, nicht den Markt- oder Verkehrswert. Für eine Wertermittlung gelten andere Verfahren.

Was eine Energieberatung kostet

Honorare sind nicht gesetzlich festgelegt. Sie hängen insbesondere von Gebäudegröße, Zahl der Wohneinheiten, vorhandenen Unterlagen, Zugänglichkeit und vereinbartem Leistungsumfang ab.

KostenbestandteilVor Beauftragung klären
GrundhonorarVor-Ort-Termin, Datenerfassung, Berechnung, iSFP-Dokumente und Abschlussgespräch
Zusatzleistungenetwa Variantenrechnungen, Thermografie oder gesonderte Förderbegleitung
Förderfähiger Anteilwelcher Teil des Angebots nach EBW bezuschusst werden kann
EigenanteilRechnungsbetrag abzüglich des tatsächlich bewilligten Zuschusses

Vergleichen Sie nicht nur den Endpreis. Ein belastbares Angebot nennt Gebäudedaten, Leistungsumfang, Zahl der Varianten, Termine, Mitwirkungspflichten und den Umgang mit Zusatzaufwand.

Keine amtliche Preisliste

Ohne konkretes Gebäude und Angebot lässt sich kein seriöser Festpreis nennen. Holen Sie zwei oder drei schriftliche Angebote mit demselben Leistungsumfang ein.

Förderung der Beratung: BAFA-Programm EBW

Die Förderung läuft über das BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Stand 8. August 2026 gelten:

  • 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars,
  • höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus,
  • höchstens 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sowie
  • zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro für die Erläuterung in einer Wohnungseigentümerversammlung.

Beispiel: Bei 1.700 Euro förderfähigem Honorar wären 50 Prozent rechnerisch 850 Euro. Wegen der Obergrenze für ein Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss höchstens 650 Euro; der verbleibende Rechnungsbetrag läge bei 1.050 Euro.

Die beratende Person übernimmt die Antragstellung üblicherweise mit Vollmacht. Seit 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich auf ein Konto des Antragstellers aus. Klären Sie Antrag, Rechnung und Zahlungszeitpunkt vor Vertragsabschluss.

Der iSFP-Bonus: warum sich der Fahrplan auszahlt

Bei bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Bei begünstigten Maßnahmen erhöht sich außerdem die Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme im iSFP vorgesehen ist und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Der Bonus gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung 458.

Bonus ist keine Zusage

Der iSFP allein begründet keinen Förderanspruch. Maßgeblich sind die bei Antragstellung geltenden technischen und formalen Programmbedingungen.

Wer darf beraten — und wer Energieausweise ausstellen

Für die EBW-Beratung muss die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste in der passenden Kategorie Energieberatung für Wohngebäude geführt werden. Andere BEG-Leistungen können eine jeweils eigene Listenkategorie verlangen.

Davon zu unterscheiden ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. § 88 GModG nennt mehrere Qualifikationswege, darunter bestimmte Hochschulabschlüsse, handwerkliche Qualifikationen, Technikerabschlüsse und seit 2026 auch die erfolgreiche BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung. Zusätzliche Voraussetzungen des § 88 sind zu beachten.

Prüfen Sie deshalb für jede Leistung gesondert, ob die Person dafür qualifiziert und gegebenenfalls in der richtigen Förderkategorie gelistet ist.

Wann eine Beratung rechtlich nahegelegt ist

Eine geförderte Energieberatung mit iSFP ist grundsätzlich freiwillig. Davon zu unterscheiden sind einzelne Pflichten des seit 29. Juli 2026 geltenden GModG.

Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung (§ 80 GModG): Liegt kein gültiger Energieausweis vor, muss einer ausgestellt werden. Verkäufer oder Immobilienmakler müssen ihn einem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen; für Vermietung, Verpachtung und Leasing gelten entsprechende Regeln.

Beratung nach dem Kauf (§ 80 Absatz 4 GModG): Der Käufer eines Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohnungen muss nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Gespräch mit einer nach § 88 berechtigten Person führen, wenn dieses als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Die Vorschrift knüpft weder an Modernisierungsempfehlungen noch an einen Zeitpunkt vor dem Kaufvertrag an.

Diese gesetzliche Information ist keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des GModG.

Beratung, Bewertung, Gutachten — drei verschiedene Dinge

Im Sanierungs- und Verkaufsumfeld werden drei Leistungen leicht verwechselt. Eine saubere Trennung hilft, das Richtige zu beauftragen:

LeistungWas sie aussagtKosten
Energieberatung / iSFPenergetischer Zustand und mögliche Sanierungsschrittefrei vereinbart, gegebenenfalls BAFA-gefördert
Immobilienbewertung im Verkaufs- oder Vermietfallmarktorientierte Preiseinschätzung über eine Maklereiüber die Maklerei kostenlos
Verkehrswertgutachtenunabhängig ermittelter Verkehrswertkostenpflichtig

Wenn Sie verkaufen oder vermieten möchten, erhalten Sie über die Maklerei im Objektkompass eine kostenlose Markteinschätzung. Für einen unabhängig ermittelten Wert — etwa bei Erbschaft, Scheidung oder gegenüber Behörden — ist ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten der passende Weg.

Was Eigentümer wissen wollen

Was kostet ein Energieberater für ein Einfamilienhaus?
Das Honorar ist nicht gesetzlich festgelegt und hängt von Gebäude, Unterlagen und Leistungsumfang ab. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben. Das BAFA bezuschusst eine förderfähige EBW-Beratung mit 50 Prozent, beim Ein- und Zweifamilienhaus jedoch höchstens mit 650 Euro.
Wie hoch ist die Förderung für die Energieberatung?
Über das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) werden 50 % der förderfähigen Beratungskosten bezuschusst — maximal 650 € beim Ein-/Zweifamilienhaus und maximal 850 € ab drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen bis zu 250 € hinzu, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert.
Was bringt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ordnet Sanierungsschritte und kann bei bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen 5 Prozentpunkte Bonus sowie eine höhere Kostengrenze ermöglichen. Er ist jedoch keine Detailplanung und keine Förderzusage.
Ist eine Energieberatung beim Hausverkauf Pflicht?
Eine geförderte EBW-Beratung ist nicht generell vorgeschrieben. Nach § 80 Absatz 4 GModG muss der Käufer eines Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohnungen nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Gespräch führen, wenn es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
Wer darf eine geförderte Energieberatung durchführen?
Für die EBW-Beratung muss die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude geführt sein. Andere Förderleistungen können eine andere Listenkategorie verlangen.
Wie wird der BAFA-Zuschuss ausgezahlt?
Seit 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich auf ein Konto des Antragstellers aus. Eine Verrechnung über das Konto der Beratungsperson ist nicht mehr möglich. Klären Sie Antrag, Rechnung und Zahlungszeitpunkt vor Vertragsabschluss.
Rechtsstand & Quellen

Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Programmregeln und Gesetze.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), insbesondere §§ 80 und 88 (§ 80, § 88)
  • BAFA — Energieberatung für Wohngebäude (EBW): Förderquoten und Höchstbeträge (Quelle)
  • BMWK / Energiewechsel — Förderung Energieberatung für Wohngebäude und iSFP-Bonus (Quelle)
  • Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) (Quelle)

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