Ratgeber · Energie & Sanierung
Eine Energieberatung ordnet den Sanierungsbedarf eines Hauses und macht Förderungen zugänglich. Dieser Beitrag erklärt, was sie kostet, welche Zuschüsse es gibt und wann sie rechtlich nahegelegt ist.
Eine Energieberatung untersucht den energetischen Zustand eines Wohngebäudes systematisch: Gebäudehülle, Fenster, Heizung, Warmwasser und Lüftung. Im geförderten EBW-Programm wird daraus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, Kosten- und Einsparannahmen.
Der iSFP ist eine strategische Entscheidungsgrundlage. Er kann bei bestimmten späteren Einzelmaßnahmen einen Förderbonus ermöglichen, ersetzt aber weder Detailplanung noch Angebote, Förderanträge oder eine Förderzusage.
Eine Energieberatung bewertet den baulich-energetischen Zustand, nicht den Markt- oder Verkehrswert. Für eine Wertermittlung gelten andere Verfahren.
Honorare sind nicht gesetzlich festgelegt. Sie hängen insbesondere von Gebäudegröße, Zahl der Wohneinheiten, vorhandenen Unterlagen, Zugänglichkeit und vereinbartem Leistungsumfang ab.
| Kostenbestandteil | Vor Beauftragung klären |
|---|---|
| Grundhonorar | Vor-Ort-Termin, Datenerfassung, Berechnung, iSFP-Dokumente und Abschlussgespräch |
| Zusatzleistungen | etwa Variantenrechnungen, Thermografie oder gesonderte Förderbegleitung |
| Förderfähiger Anteil | welcher Teil des Angebots nach EBW bezuschusst werden kann |
| Eigenanteil | Rechnungsbetrag abzüglich des tatsächlich bewilligten Zuschusses |
Vergleichen Sie nicht nur den Endpreis. Ein belastbares Angebot nennt Gebäudedaten, Leistungsumfang, Zahl der Varianten, Termine, Mitwirkungspflichten und den Umgang mit Zusatzaufwand.
Ohne konkretes Gebäude und Angebot lässt sich kein seriöser Festpreis nennen. Holen Sie zwei oder drei schriftliche Angebote mit demselben Leistungsumfang ein.
Die Förderung läuft über das BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Stand 8. August 2026 gelten:
Beispiel: Bei 1.700 Euro förderfähigem Honorar wären 50 Prozent rechnerisch 850 Euro. Wegen der Obergrenze für ein Einfamilienhaus beträgt der Zuschuss höchstens 650 Euro; der verbleibende Rechnungsbetrag läge bei 1.050 Euro.
Die beratende Person übernimmt die Antragstellung üblicherweise mit Vollmacht. Seit 1. April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss ausschließlich auf ein Konto des Antragstellers aus. Klären Sie Antrag, Rechnung und Zahlungszeitpunkt vor Vertragsabschluss.
Bei bestimmten BEG-Einzelmaßnahmen kann ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Bei begünstigten Maßnahmen erhöht sich außerdem die Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme im iSFP vorgesehen ist und innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird. Der Bonus gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung 458.
Der iSFP allein begründet keinen Förderanspruch. Maßgeblich sind die bei Antragstellung geltenden technischen und formalen Programmbedingungen.
Für die EBW-Beratung muss die Person in der Energieeffizienz-Expertenliste in der passenden Kategorie Energieberatung für Wohngebäude geführt werden. Andere BEG-Leistungen können eine jeweils eigene Listenkategorie verlangen.
Davon zu unterscheiden ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. § 88 GModG nennt mehrere Qualifikationswege, darunter bestimmte Hochschulabschlüsse, handwerkliche Qualifikationen, Technikerabschlüsse und seit 2026 auch die erfolgreiche BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung. Zusätzliche Voraussetzungen des § 88 sind zu beachten.
Prüfen Sie deshalb für jede Leistung gesondert, ob die Person dafür qualifiziert und gegebenenfalls in der richtigen Förderkategorie gelistet ist.
Eine geförderte Energieberatung mit iSFP ist grundsätzlich freiwillig. Davon zu unterscheiden sind einzelne Pflichten des seit 29. Juli 2026 geltenden GModG.
Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung (§ 80 GModG): Liegt kein gültiger Energieausweis vor, muss einer ausgestellt werden. Verkäufer oder Immobilienmakler müssen ihn einem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen; für Vermietung, Verpachtung und Leasing gelten entsprechende Regeln.
Beratung nach dem Kauf (§ 80 Absatz 4 GModG): Der Käufer eines Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohnungen muss nach Übergabe des Energieausweises ein informatorisches Gespräch mit einer nach § 88 berechtigten Person führen, wenn dieses als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Die Vorschrift knüpft weder an Modernisierungsempfehlungen noch an einen Zeitpunkt vor dem Kaufvertrag an.
Diese gesetzliche Information ist keine individuelle Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des GModG.
Im Sanierungs- und Verkaufsumfeld werden drei Leistungen leicht verwechselt. Eine saubere Trennung hilft, das Richtige zu beauftragen:
| Leistung | Was sie aussagt | Kosten |
|---|---|---|
| Energieberatung / iSFP | energetischer Zustand und mögliche Sanierungsschritte | frei vereinbart, gegebenenfalls BAFA-gefördert |
| Immobilienbewertung im Verkaufs- oder Vermietfall | marktorientierte Preiseinschätzung über eine Maklerei | über die Maklerei kostenlos |
| Verkehrswertgutachten | unabhängig ermittelter Verkehrswert | kostenpflichtig |
Wenn Sie verkaufen oder vermieten möchten, erhalten Sie über die Maklerei im Objektkompass eine kostenlose Markteinschätzung. Für einen unabhängig ermittelten Wert — etwa bei Erbschaft, Scheidung oder gegenüber Behörden — ist ein kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten der passende Weg.
Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Programmregeln und Gesetze.
Melden Sie sich kostenlos im Objektkompass an und sehen Sie Bodenrichtwert, Mikrolage, Umfeld (Naturschutz, Bahntrassen) und Digitalisierungsgrad zu Ihrer Immobilie. Unverbindlich.
Kostenlos registrieren