Ratgeber · Energie & Sanierung
Eine Energieberatung ordnet den Sanierungsbedarf eines Hauses und macht Förderungen zugänglich. Dieser Beitrag erklärt, was sie kostet, welche Zuschüsse es gibt und wann sie rechtlich nahegelegt ist.
Eine Energieberatung untersucht den energetischen Zustand eines Wohngebäudes systematisch: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, Fenster, Heizung, Warmwasser und Lüftung. Auf dieser Grundlage entsteht in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) — ein verständlich aufbereitetes Dokument, das aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte, deren Reihenfolge, die zu erwartenden Energieeinsparungen und die voraussichtlichen Kosten darstellt.
Der iSFP ist mehr als eine Empfehlung: Er ist die Eintrittskarte zu erhöhten Fördersätzen (siehe weiter unten zum iSFP-Bonus). Eigentümer erhalten damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage, statt einzelne Maßnahmen unkoordiniert anzugehen.
Wichtig zur Einordnung: Eine Energieberatung bewertet den baulich-energetischen Zustand und den Sanierungsbedarf — sie ist keine Immobilienbewertung und trifft keine Aussage zum Markt- oder Verkehrswert Ihres Hauses. Wer den Wert seines Objekts einschätzen möchte, findet die passenden Wege im Beitrag zur Verkehrswertermittlung.
Wenn Sie ohnehin den Zustand und das Umfeld Ihrer Immobilie einordnen möchten, können Sie sich nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass kostenlose Daten zu Ihrem eigenen Objekt ansehen — etwa zu Mikrolage und Digitalisierungsgrad. Das ersetzt keine Energieberatung, hilft aber bei der ersten Orientierung.
Honorare für eine Energieberatung sind nicht gesetzlich geregelt, sondern frei vereinbart und richten sich nach Gebäudegröße und Aufwand. Für eine vollständige Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan an einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegen die Bruttohonorare in der Praxis häufig in der unten genannten Spanne. Entscheidend für Ihre Belastung ist jedoch der Eigenanteil nach Förderung, weil ein erheblicher Teil bezuschusst wird (siehe nächster Abschnitt).
| Leistung | Typische Brutto-Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Energieberatung mit iSFP (Ein-/Zweifamilienhaus) | ca. 1.300 – 2.500 € | vor Abzug der Förderung |
| Verbrauchsausweis (Energieausweis) | ca. 50 – 200 € | auf Basis der Verbrauchsdaten |
| Bedarfsausweis (Energieausweis) | ca. 250 – 500 € | mit technischer Gebäudeaufnahme |
Die Preise für Energieausweise sind Marktpreise und variieren regional. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger, weil der Energiebedarf rechnerisch ermittelt wird; der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vorjahre.
Die genannten Beträge sind Orientierungswerte aus dem Markt, keine verbindlichen Tarife. Lassen Sie sich vor Beauftragung ein konkretes, schriftliches Angebot geben.
Die staatliche Förderung der Beratung selbst läuft über das Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW), das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt wird. Gefördert wird die qualifizierte Beratung mit Sanierungsfahrplan.
Für ein typisches Einfamilienhaus bedeutet das: Bei einem Honorar von beispielsweise 1.700 € werden 50 %, gedeckelt auf 650 €, übernommen — der Eigenanteil liegt dann bei rund 1.050 €. Der Antrag wird in der Regel über den beauftragten Energieberater gestellt und vor Beginn der Beratung beim BAFA eingereicht.
Die Förderquote betrug zeitweise 80 %; maßgeblich ist heute die Quote von 50 %. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen stets unmittelbar vor der Beauftragung auf den amtlichen Seiten, da Förderprogramme angepasst werden können.
Der individuelle Sanierungsfahrplan rechnet sich oft schon dadurch, dass er den Zugang zu höheren Zuschüssen für die spätere Sanierung eröffnet. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten: Wer eine geförderte Einzelmaßnahme an Gebäudehülle oder Anlagentechnik umsetzt, die im iSFP empfohlen wurde, erhält diese fünf Prozentpunkte zusätzlich zum regulären Fördersatz.
Bezogen auf die meist hohen Investitionssummen einer Sanierung übersteigt der Zugewinn durch den Bonus den Eigenanteil für die Beratung in vielen Fällen deutlich. Der iSFP ist nach den Förderregeln über mehrere Jahre für die Inanspruchnahme des Bonus nutzbar, sodass Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden können.
Der Bonus setzt voraus, dass der iSFP von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt wurde und die geförderte Maßnahme dort als Empfehlung enthalten ist. Die genaue Bonushöhe und die Kostenobergrenzen werden in der jeweils gültigen BEG-Richtlinie festgelegt; prüfen Sie diese vor der Antragstellung.
Damit Förderung fließt, muss die Person mit der nötigen Qualifikation arbeiten. Für die BAFA-geförderte Energieberatung und für die BEG-Förderung muss der Berater als Energieeffizienz-Experte in der offiziellen Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein. Ohne diese Eintragung sind die Zuschüsse in der Regel nicht zu erhalten.
Davon zu unterscheiden ist die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise. Wer Energieausweise ausstellen darf, regelt § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Berechtigt sind Personen mit bestimmten berufsqualifizierenden Voraussetzungen — etwa Architekten, Bauingenieure sowie Handwerksmeister und Techniker einschlägiger Gewerke. Eine Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste ist dafür nicht zwingend, in der Praxis aber häufig gegeben.
Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass der gewünschte Leistungsumfang — geförderte Beratung, iSFP, Energieausweis oder Baubegleitung — von der Qualifikation des Beraters gedeckt ist.
Eine geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan ist grundsätzlich freiwillig. Das Gebäudeenergiegesetz sieht jedoch an mehreren Stellen Pflichten und Beratungssituationen vor, die für Eigentümer relevant sind.
Energieausweis beim Verkauf und bei Neuvermietung (§ 80 GEG): Wer ein Wohngebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, muss spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und in Immobilienanzeigen bestimmte energetische Kennwerte angeben.
Unentgeltliches Beratungsgespräch beim Hauskauf (§ 80 Abs. 4 GEG): Wird ein Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft und enthält der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen, so ist dem Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung — also vor dem notariellen Kaufvertrag — ein unentgeltliches informatorisches Beratungsgespräch zu diesen Empfehlungen anzubieten, sofern eine entsprechend berechtigte Person den Ausweis ausgestellt hat. Diese Pflicht stellt der Verkäufer sicher; der Käufer ist Adressat der Beratung.
Wer einen Verkauf oder eine Vermietung plant, sollte den Energieausweis und mögliche Sanierungsfragen frühzeitig klären. Hintergründe zur Bewertung des Objekts und zur Preisfindung finden Sie in den Beiträgen zur kostenlosen Immobilienbewertung und zur Verkehrswertermittlung.
Der angegebene Gesetzesstand bietet Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut des GEG. Für eine verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls ziehen Sie fachkundigen Rat hinzu.
Im Sanierungs- und Verkaufsumfeld werden drei Leistungen leicht verwechselt. Eine saubere Trennung hilft, das Richtige zu beauftragen:
| Leistung | Was sie aussagt | Kosten |
|---|---|---|
| Energieberatung / iSFP | energetischer Zustand, Sanierungsschritte, Förderzugang | förderfähig (BAFA EBW) |
| Immobilienbewertung im Verkaufs-/Vermietfall | marktorientierte Preiseinschätzung über eine Maklerei | kostenlos in der Objektkompass-App |
| Verkehrswertgutachten | rechtssicherer Verkehrswert durch unabhängige Sachverständige | kostenpflichtig |
Wenn Sie verkaufen oder vermieten möchten, erhalten Sie über die Maklerei im Objektkompass eine kostenlose Markteinschätzung zu Ihrem Objekt. Für einen rechtssicheren Wert — etwa bei Erbschaft, Scheidung oder gegenüber Behörden — ist hingegen ein unabhängiges, kostenpflichtiges Verkehrswertgutachten der richtige Weg. Themen wie der Bodenrichtwert oder die Grundsteuer berühren wiederum andere Wertgrößen und sollten nicht mit dem energetischen Zustand vermischt werden.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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