Ratgeber · Energie & Sanierung

Energieberater finden: in der Nähe und zertifiziert

Wer sein Haus energetisch verbessern oder Fördermittel nutzen möchte, braucht in der Regel einen qualifizierten Energieberater. Dieser Ratgeber erklärt, woran Sie eine zertifizierte Fachkraft erkennen, wann eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Sie eine geeignete Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe finden.

Warum „Energieberater“ kein geschützter Begriff ist

Anders als bei Berufen wie „Steuerberater“ oder „Architekt“ ist die Bezeichnung Energieberater in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gibt keine bundesweit einheitliche Berufszulassung, und grundsätzlich darf sich jede Person so nennen. Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bedeutet das: Die Berufsbezeichnung allein sagt nichts über die fachliche Qualität aus.

Entscheidend sind deshalb zwei nachprüfbare rechtliche Merkmale, an denen Sie eine wirklich qualifizierte Fachkraft erkennen:

  • Eintrag in der Energie-Effizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) für Förderprogramme des Bundes. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes geführt. Nur eingetragene Expertinnen und Experten dürfen die Nachweise für viele Bundesförderungen erstellen.
  • Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Diese Vorschrift legt fest, welche Berufsgruppen und Qualifikationen einen Energieausweis ausstellen dürfen.

Faustregel: Achten Sie nicht auf das Wort „Energieberater“, sondern auf den Eintrag in der EEE-Liste und gegebenenfalls auf eine Mitgliedschaft in der Architekten- oder Ingenieurkammer. Das sind belastbare Qualitätssignale.

Was ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist

Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist die zentrale Qualifikation, wenn es um staatlich geförderte Sanierungen geht. Eingetragen werden Personen mit einem einschlägigen Grundberuf – etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen, Planer der technischen Gebäudeausrüstung oder Handwerksmeisterinnen bestimmter Gewerke – die zusätzlich eine vom Bund anerkannte Fortbildung im Bereich Energieberatung absolviert haben und sich regelmäßig weiterbilden.

Ein gelisteter EEE übernimmt im Förderverfahren typischerweise diese Aufgaben:

  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen der geförderten Energieberatung,
  • fachliche Planung und Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen,
  • Ausstellung der „Bestätigung zum Antrag“ und der „Bestätigung nach Durchführung“ gegenüber KfW und BAFA.

Die Liste lässt sich nach Postleitzahl, Gebäudeart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und Tätigkeitsbereich filtern. So finden Sie gezielt eine geeignete Fachkraft in Ihrer Region. Wenn Sie zunächst nur die Eckdaten Ihrer Immobilie zusammentragen möchten – etwa Baujahr, Lage und Umfeld – können Sie nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass die vorhandenen Daten zu Ihrem eigenen Objekt einsehen und als Grundlage für das Beratungsgespräch nutzen.

Wer Energieausweise ausstellen darf (§ 88 GEG)

Ein häufiger Anlass, eine Fachkraft zu suchen, ist der Energieausweis. § 88 GEG regelt abschließend, wer dazu berechtigt ist. Ausstellungsberechtigt sind im Wesentlichen Personen mit einer der folgenden Qualifikationen, jeweils ergänzt um einschlägige Berufserfahrung und eine Fortbildung im energiesparenden Bauen:

BerufsgruppeBeispiele
KammermitgliederArchitektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure einer einschlägigen Fachrichtung
HochschulabsolventenStudium z. B. der Architektur, Bauphysik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder Elektrotechnik mit Praxiserfahrung
HandwerksmeisterSchornsteinfeger-, Installateur- und Heizungsbauer-, Elektrotechniker- oder Maurerhandwerk mit Zusatzqualifikation
Staatlich geprüfte Technikerentsprechende Fachrichtungen des Bau- oder Anlagenbereichs

Beim Energieausweis ist außerdem die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis (auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs) und Bedarfsausweis (auf Basis einer technischen Gebäudeberechnung) wichtig. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger, aber aussagekräftiger und Voraussetzung, wenn konkrete Sanierungsempfehlungen abgeleitet werden sollen.

Pflicht zum Energieausweis nach § 80 GEG

Spätestens bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen – in der Regel bereits zur ersten Besichtigung. Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht können nach den Bußgeldvorschriften des GEG mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.

Wann eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben ist

In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz eine Beratung ausdrücklich vor. Die wichtigste Vorschrift für Eigentümer betrifft den Heizungstausch:

Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung (§ 71 Absatz 11 GEG). Wer eine neue Heizung einbaut, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzt – also etwa eine Gas-, Öl- oder Holzheizung – muss sich vorher beraten lassen. Die Beratung muss insbesondere auf zwei Punkte hinweisen:

  • mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung auf das Gebäude und
  • eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, vor allem durch die steigende CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe.

Durchführen darf diese Pflichtberatung nur eine fachkundige Person im Sinne von § 60b Absatz 3 oder § 88 Absatz 1 GEG – also zum Beispiel ein Schornsteinfeger, ein qualifizierter Heizungsbauer oder ein in der EEE-Liste eingetragener Energieberater. Bewahren Sie die schriftliche Beratungsdokumentation auf; sie dient als Nachweis.

Daneben ist eine Energieberatung praktisch immer dann erforderlich, wenn Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten – dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Geförderte Beratung: EBW und der individuelle Sanierungsfahrplan

Eine umfassende Vor-Ort-Beratung müssen Sie nicht allein bezahlen. Mit der Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) bezuschusst das BAFA eine qualifizierte Beratung, die von einem in der EEE-Liste eingetragenen Experten durchgeführt wird. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der den Ist-Zustand des Hauses dokumentiert und sinnvolle Sanierungsschritte mit Kosten, Einsparungen und Förderoptionen in einer Reihenfolge darstellt.

FörderbausteinKonditionen (Stand 2025/2026)
Zuschuss EBW50 % der förderfähigen Beratungskosten
Höchstbetrag Ein- und Zweifamilienhausbis zu 650 € je Gebäude
Höchstbetrag Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten)bis zu 850 € je Gebäude
Zusatz für Wohnungseigentümergemeinschafteneinmalig bis zu 250 €, wenn der Bericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird

Seit dem 1. April 2025 wird der EBW-Zuschuss nicht mehr direkt an den Berater ausgezahlt. Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst; das BAFA erstattet den Zuschuss anschließend auf Ihr Konto. Diese Angaben sind Spannen und Stand der jeweils geltenden Richtlinie – maßgeblich ist stets die aktuelle BAFA-Veröffentlichung.

Ein erstellter iSFP lohnt sich doppelt: Setzen Sie später eine darin empfohlene Einzelmaßnahme um, erhalten Sie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich. Außerdem steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.

So finden Sie eine geeignete Fachkraft in Ihrer Nähe

Für die Suche stehen Ihnen mehrere offizielle und verbandlich geführte Verzeichnisse zur Verfügung. Welches sich eignet, hängt von Ihrem Anliegen ab:

  • Energie-Effizienz-Experten-Liste (energie-effizienz-experten.de): die erste Wahl, wenn Sie geförderte Maßnahmen, einen iSFP oder einen Effizienzhaus-Standard planen. Filterbar nach Postleitzahl und Tätigkeit.
  • Verbraucherzentrale Energieberatung: ein bundesweites, vom Bund gefördertes und anbieterneutrales Angebot. Telefon-, Online- und Kurzberatungen sind oft kostenfrei oder gegen einen geringen Eigenanteil möglich – gut für einen unabhängigen Einstieg.
  • GIH Bundesverband sowie Architekten- und Ingenieurkammern: hilfreich bei baulich anspruchsvollen Vorhaben, etwa Umbau, Anbau oder Denkmalschutz.
  • Handwerkskammer, Innungen, Schornsteinfeger: sinnvoll, wenn die Beratung eng mit einer konkreten Heizungs- oder Anlagentechnik verbunden ist.

Bevor Sie ein Gespräch vereinbaren, lohnt es sich, die Eckdaten Ihrer Immobilie geordnet bereitzuhalten – Baujahr, Wohnfläche, Lage, bisherige Modernisierungen und das nähere Umfeld. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung kostenlose Daten zu Ihrem eigenen Objekt, die Ihnen eine solche Bestandsaufnahme erleichtern. Wenn Sie darüber hinaus über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, können Sie in der App eine kostenlose Makler-Ersteinschätzung anfordern; eine rechtsverbindliche Wertermittlung bleibt einem unabhängigen Verkehrswertgutachten vorbehalten.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Haben Sie mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten gefunden, helfen ein paar einfache Prüffragen, die Qualität einzuschätzen:

  1. Eintrag prüfen: Ist die Person für Ihre Gebäudeart (Wohngebäude) und die gewünschte Tätigkeit in der EEE-Liste eingetragen? Ohne diesen Eintrag fließt bei vielen Bundesförderungen kein Geld.
  2. Unabhängigkeit klären: Verkauft der Berater zugleich Heizungen oder Bauleistungen? Eine anbieterneutrale Beratung ist im Zweifel objektiver.
  3. Leistungsumfang schriftlich festhalten: Vor-Ort-Termin, Bedarfsausweis, iSFP, Förderantrag – lassen Sie sich Angebot und Umfang transparent darstellen.
  4. Referenzen und Erreichbarkeit: Regionale Nähe erleichtert Vor-Ort-Termine und die spätere Baubegleitung.
Drei verschiedene Wertfragen sauber trennen

Eine Energieberatung ermittelt energetische Einsparpotenziale, keinen Immobilienwert. Eine erste Markteinschätzung im Verkaufs- oder Vermietfall liefert die kostenlose Makler-Ersteinschätzung in der App. Einen rechtssicheren Marktwert – etwa für Erbschaft, Scheidung oder Gericht – liefert nur ein kostenpflichtiges, unabhängiges Verkehrswertgutachten. Themen wie der Bodenrichtwert oder die Grundsteuer sind davon noch einmal getrennt zu betrachten.

Was Eigentümer wissen wollen

Ist die Bezeichnung „Energieberater“ geschützt?
Nein. „Energieberater“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung; grundsätzlich darf sich jede Person so nennen. Verlässliche Qualitätsmerkmale sind stattdessen der Eintrag in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena und die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 88 GEG.
Wann brauche ich zwingend eine Energieberatung?
Eine Beratung ist insbesondere vor dem Einbau einer neuen Heizung mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen vorgeschrieben (§ 71 Absatz 11 GEG). Zudem ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten Voraussetzung für viele Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
§ 88 GEG benennt die berechtigten Gruppen: unter anderem Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure, bestimmte Hochschulabsolventen mit Berufserfahrung, Handwerksmeister einschlägiger Gewerke und staatlich geprüfte Techniker – jeweils mit Fortbildung im energiesparenden Bauen.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Energieberatung?
Die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) erstattet 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 € je Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € je Mehrfamilienhaus (ab drei Wohneinheiten). Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen einmalig bis zu 250 € hinzu. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle BAFA-Richtlinie.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP dokumentiert den Zustand Ihres Hauses und ordnet Sanierungsschritte in eine sinnvolle Reihenfolge. Setzen Sie eine darin empfohlene Einzelmaßnahme um, erhalten Sie in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten; zugleich steigt die förderfähige Kostenobergrenze je Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.
Wo finde ich einen zertifizierten Energieberater in meiner Nähe?
Für geförderte Maßnahmen suchen Sie am besten in der Energie-Effizienz-Experten-Liste unter energie-effizienz-experten.de, gefiltert nach Postleitzahl. Für einen neutralen Einstieg eignet sich die staatlich geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale; bei baulich komplexen Vorhaben helfen die Listen der Architekten- und Ingenieurkammern.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Volltext, insbesondere §§ 71, 80, 88 (gesetze-im-internet.de) (Quelle)
  • GEG-Infoportal des Bundes (BBSR): Beratungspflicht bei Verbrennungstechnik (Gas, Öl, Holz) (Quelle)
  • Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (dena) (Quelle)
  • BMWK – Energiewechsel: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) (Quelle)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieberatung für Wohngebäude (Quelle)

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