Ratgeber · Energie & Sanierung
Wer sein Haus energetisch verbessern oder Fördermittel nutzen möchte, braucht in der Regel einen qualifizierten Energieberater. Dieser Ratgeber erklärt, woran Sie eine zertifizierte Fachkraft erkennen, wann eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Sie eine geeignete Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe finden.
Anders als bei Berufen wie „Steuerberater“ oder „Architekt“ ist die Bezeichnung Energieberater in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Für Eigentümer bedeutet das: Die Berufsbezeichnung allein belegt weder eine bestimmte Qualifikation noch die Zulassung für ein Förderprogramm.
Prüfen Sie deshalb die Merkmale, die zu Ihrem Auftrag passen:
Prüfen Sie nicht nur, ob eine Person gelistet ist, sondern für welche Gebäudeart und welche Förderkategorie. Ein Eintrag für Wohngebäude deckt nicht automatisch jede Tätigkeit ab.
Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist die zentrale Qualifikation, wenn es um staatlich geförderte Sanierungen geht. Eingetragen werden Personen mit einem einschlägigen Grundberuf – etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen, Planer der technischen Gebäudeausrüstung oder Handwerksmeisterinnen bestimmter Gewerke – die zusätzlich eine vom Bund anerkannte Fortbildung im Bereich Energieberatung absolviert haben und sich regelmäßig weiterbilden.
Ein gelisteter EEE übernimmt im Förderverfahren typischerweise diese Aufgaben:
Die Liste lässt sich nach Postleitzahl, Gebäudeart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und Tätigkeitsbereich filtern. So finden Sie gezielt eine geeignete Fachkraft in Ihrer Region. Wenn Sie zunächst nur die Eckdaten Ihrer Immobilie zusammentragen möchten – etwa Baujahr, Lage und Umfeld – können Sie nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass die vorhandenen Daten zu Ihrem eigenen Objekt einsehen und als Grundlage für das Beratungsgespräch nutzen.
§ 88 GModG regelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Berechtigt sind unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere bestimmte Bauvorlage- oder Nachweisberechtigte, einschlägige Hochschulabsolventen, qualifizierte Personen aus Bau-, Ausbau-, Anlagen- oder Schornsteinfegerhandwerken, staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker sowie Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis beruhen auf unterschiedlichen Datengrundlagen. Welcher Ausweis zulässig oder erforderlich ist, richtet sich nach Gebäude und Anlass. Eine Sanierungsplanung ist davon zu trennen: Auch ein Bedarfsausweis ersetzt keinen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Fachplanung.
Bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.
Eine umfassende Energieberatung ist grundsätzlich freiwillig. Das GModG enthält jedoch einzelne Informations- und Prüfpflichten:
Die frühere allgemeine Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung nach § 71 Absatz 11 GEG ist im seit 29. Juli 2026 geltenden GModG nicht enthalten. Förderprogramme können unabhängig davon eine Fachperson oder Bestätigungen verlangen.
Mit der Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) bezuschusst das BAFA eine qualifizierte Beratung durch eine für das Programm zugelassene Fachperson. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).
| Förderbaustein | Stand 8. August 2026 |
|---|---|
| Zuschuss EBW | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Ein- und Zweifamilienhaus | höchstens 650 Euro je Gebäude |
| Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten | höchstens 850 Euro je Gebäude |
| Wohnungseigentümergemeinschaft | zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung |
Seit dem 1. April 2025 wird der Zuschuss auf ein Konto des Antragstellers ausgezahlt. Antragsweg, Rechnung und Auszahlung sollten Sie vor der Beauftragung mit der beratenden Person anhand der aktuellen BAFA-Vorgaben klären.
Für bestimmte, im iSFP empfohlene BEG-Einzelmaßnahmen kann später ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gelten. Bei den begünstigten Maßnahmen steigt außerdem der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.
Für die Suche stehen Ihnen mehrere offizielle und verbandlich geführte Verzeichnisse zur Verfügung. Welches sich eignet, hängt von Ihrem Anliegen ab:
Bevor Sie ein Gespräch vereinbaren, lohnt es sich, die Eckdaten Ihrer Immobilie geordnet bereitzuhalten – Baujahr, Wohnfläche, Lage, bisherige Modernisierungen und das nähere Umfeld. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung kostenlose Daten zu Ihrem eigenen Objekt, die Ihnen eine solche Bestandsaufnahme erleichtern. Wenn Sie darüber hinaus über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, können Sie in der App eine kostenlose Makler-Ersteinschätzung anfordern; eine rechtsverbindliche Wertermittlung bleibt einem unabhängigen Verkehrswertgutachten vorbehalten.
Haben Sie mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten gefunden, helfen ein paar einfache Prüffragen, die Qualität einzuschätzen:
Eine Energieberatung ermittelt energetische Einsparpotenziale, keinen Immobilienwert. Eine erste Markteinschätzung im Verkaufs- oder Vermietfall liefert die kostenlose Makler-Ersteinschätzung in der App. Einen unabhängig ermittelten Marktwert – etwa für Erbschaft, Scheidung oder Gericht – liefert nur ein kostenpflichtiges, unabhängiges Verkehrswertgutachten. Themen wie der Bodenrichtwert oder die Grundsteuer sind davon noch einmal getrennt zu betrachten.
Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetze und Programmbedingungen.
Melden Sie sich kostenlos im Objektkompass an und sehen Sie Bodenrichtwert, Mikrolage, Umfeld (Naturschutz, Bahntrassen) und Digitalisierungsgrad zu Ihrer Immobilie. Unverbindlich.
Kostenlos registrieren