Ratgeber · Energie & Sanierung

Energieberater finden: in der Nähe und zertifiziert

Wer sein Haus energetisch verbessern oder Fördermittel nutzen möchte, braucht in der Regel einen qualifizierten Energieberater. Dieser Ratgeber erklärt, woran Sie eine zertifizierte Fachkraft erkennen, wann eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Sie eine geeignete Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe finden.

Warum „Energieberater“ kein geschützter Begriff ist

Anders als bei Berufen wie „Steuerberater“ oder „Architekt“ ist die Bezeichnung Energieberater in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Für Eigentümer bedeutet das: Die Berufsbezeichnung allein belegt weder eine bestimmte Qualifikation noch die Zulassung für ein Förderprogramm.

Prüfen Sie deshalb die Merkmale, die zu Ihrem Auftrag passen:

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Nur für die jeweilige Kategorie zugelassene Fachpersonen dürfen bestimmte Förderberatungen und Nachweise erstellen.
  • Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach § 88 GModG. Sie ist relevant, wenn ein Energieausweis erstellt werden soll, ersetzt aber nicht automatisch die Zulassung für jedes Förderprogramm.
  • Berufs- und Projekterfahrung. Kammerzugehörigkeit, Referenzen und passende Erfahrung helfen bei der Auswahl für komplexe Planungsaufgaben.

Prüfen Sie nicht nur, ob eine Person gelistet ist, sondern für welche Gebäudeart und welche Förderkategorie. Ein Eintrag für Wohngebäude deckt nicht automatisch jede Tätigkeit ab.

Was ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist

Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist die zentrale Qualifikation, wenn es um staatlich geförderte Sanierungen geht. Eingetragen werden Personen mit einem einschlägigen Grundberuf – etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen, Planer der technischen Gebäudeausrüstung oder Handwerksmeisterinnen bestimmter Gewerke – die zusätzlich eine vom Bund anerkannte Fortbildung im Bereich Energieberatung absolviert haben und sich regelmäßig weiterbilden.

Ein gelisteter EEE übernimmt im Förderverfahren typischerweise diese Aufgaben:

  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) im Rahmen der geförderten Energieberatung,
  • fachliche Planung und Baubegleitung bei Sanierungsmaßnahmen,
  • Ausstellung der „Bestätigung zum Antrag“ und der „Bestätigung nach Durchführung“ gegenüber KfW und BAFA.

Die Liste lässt sich nach Postleitzahl, Gebäudeart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und Tätigkeitsbereich filtern. So finden Sie gezielt eine geeignete Fachkraft in Ihrer Region. Wenn Sie zunächst nur die Eckdaten Ihrer Immobilie zusammentragen möchten – etwa Baujahr, Lage und Umfeld – können Sie nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass die vorhandenen Daten zu Ihrem eigenen Objekt einsehen und als Grundlage für das Beratungsgespräch nutzen.

Wer Energieausweise ausstellen darf (§ 88 GModG)

§ 88 GModG regelt, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Berechtigt sind unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere bestimmte Bauvorlage- oder Nachweisberechtigte, einschlägige Hochschulabsolventen, qualifizierte Personen aus Bau-, Ausbau-, Anlagen- oder Schornsteinfegerhandwerken, staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker sowie Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis beruhen auf unterschiedlichen Datengrundlagen. Welcher Ausweis zulässig oder erforderlich ist, richtet sich nach Gebäude und Anlass. Eine Sanierungsplanung ist davon zu trennen: Auch ein Bedarfsausweis ersetzt keinen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Fachplanung.

Energieausweis nach § 80 GModG

Bei Verkauf, neuer Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist ein gültiger Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden.

Wann eine Energieberatung gesetzlich vorgeschrieben ist

Eine umfassende Energieberatung ist grundsätzlich freiwillig. Das GModG enthält jedoch einzelne Informations- und Prüfpflichten:

  • Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses (§ 80 Absatz 4 GModG): Nach Übergabe des Energieausweises muss der Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch dazu führen, wenn es als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird.
  • Bestimmte Änderungen am kleinen Wohngebäude (§ 36 GModG): Bei der dort geregelten Gesamtgebäudeberechnung ist vor Beauftragung der Planungsleistungen ein unentgeltlich angebotenes Informationsgespräch mit einer nach § 88 berechtigten Person zu führen.
  • Prüfung älterer Heizungsanlagen (§ 60b GModG): Bestimmte wassergeführte Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Nutzungseinheiten müssen geprüft und bei festgestelltem Bedarf optimiert werden. Das ist keine vollständige Energieberatung.

Die frühere allgemeine Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung nach § 71 Absatz 11 GEG ist im seit 29. Juli 2026 geltenden GModG nicht enthalten. Förderprogramme können unabhängig davon eine Fachperson oder Bestätigungen verlangen.

Geförderte Beratung: EBW und der individuelle Sanierungsfahrplan

Mit der Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) bezuschusst das BAFA eine qualifizierte Beratung durch eine für das Programm zugelassene Fachperson. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

FörderbausteinStand 8. August 2026
Zuschuss EBW50 % des förderfähigen Beratungshonorars
Ein- und Zweifamilienhaushöchstens 650 Euro je Gebäude
Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheitenhöchstens 850 Euro je Gebäude
Wohnungseigentümergemeinschaftzusätzlich einmalig bis zu 250 Euro für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung

Seit dem 1. April 2025 wird der Zuschuss auf ein Konto des Antragstellers ausgezahlt. Antragsweg, Rechnung und Auszahlung sollten Sie vor der Beauftragung mit der beratenden Person anhand der aktuellen BAFA-Vorgaben klären.

Für bestimmte, im iSFP empfohlene BEG-Einzelmaßnahmen kann später ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gelten. Bei den begünstigten Maßnahmen steigt außerdem der Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.

So finden Sie eine geeignete Fachkraft in Ihrer Nähe

Für die Suche stehen Ihnen mehrere offizielle und verbandlich geführte Verzeichnisse zur Verfügung. Welches sich eignet, hängt von Ihrem Anliegen ab:

  • Energie-Effizienz-Experten-Liste (energie-effizienz-experten.de): die erste Wahl, wenn Sie geförderte Maßnahmen, einen iSFP oder einen Effizienzhaus-Standard planen. Filterbar nach Postleitzahl und Tätigkeit.
  • Verbraucherzentrale Energieberatung: ein bundesweites, vom Bund gefördertes und anbieterneutrales Angebot. Telefon-, Online- und Kurzberatungen sind oft kostenfrei oder gegen einen geringen Eigenanteil möglich – gut für einen unabhängigen Einstieg.
  • GIH Bundesverband sowie Architekten- und Ingenieurkammern: hilfreich bei baulich anspruchsvollen Vorhaben, etwa Umbau, Anbau oder Denkmalschutz.
  • Handwerkskammer, Innungen, Schornsteinfeger: sinnvoll, wenn die Beratung eng mit einer konkreten Heizungs- oder Anlagentechnik verbunden ist.

Bevor Sie ein Gespräch vereinbaren, lohnt es sich, die Eckdaten Ihrer Immobilie geordnet bereitzuhalten – Baujahr, Wohnfläche, Lage, bisherige Modernisierungen und das nähere Umfeld. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung kostenlose Daten zu Ihrem eigenen Objekt, die Ihnen eine solche Bestandsaufnahme erleichtern. Wenn Sie darüber hinaus über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, können Sie in der App eine kostenlose Makler-Ersteinschätzung anfordern; eine rechtsverbindliche Wertermittlung bleibt einem unabhängigen Verkehrswertgutachten vorbehalten.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Haben Sie mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten gefunden, helfen ein paar einfache Prüffragen, die Qualität einzuschätzen:

  1. Eintrag prüfen: Ist die Person für Ihre Gebäudeart (Wohngebäude) und die gewünschte Tätigkeit in der EEE-Liste eingetragen? Ohne diesen Eintrag fließt bei vielen Bundesförderungen kein Geld.
  2. Unabhängigkeit klären: Verkauft der Berater zugleich Heizungen oder Bauleistungen? Eine anbieterneutrale Beratung ist im Zweifel objektiver.
  3. Leistungsumfang schriftlich festhalten: Vor-Ort-Termin, Bedarfsausweis, iSFP, Förderantrag – lassen Sie sich Angebot und Umfang transparent darstellen.
  4. Referenzen und Erreichbarkeit: Regionale Nähe erleichtert Vor-Ort-Termine und die spätere Baubegleitung.
Drei verschiedene Wertfragen sauber trennen

Eine Energieberatung ermittelt energetische Einsparpotenziale, keinen Immobilienwert. Eine erste Markteinschätzung im Verkaufs- oder Vermietfall liefert die kostenlose Makler-Ersteinschätzung in der App. Einen unabhängig ermittelten Marktwert – etwa für Erbschaft, Scheidung oder Gericht – liefert nur ein kostenpflichtiges, unabhängiges Verkehrswertgutachten. Themen wie der Bodenrichtwert oder die Grundsteuer sind davon noch einmal getrennt zu betrachten.

Was Eigentümer wissen wollen

Ist die Bezeichnung „Energieberater“ geschützt?
Nein. Die Bezeichnung allein belegt weder eine bestimmte Qualifikation noch die Zulassung für ein Förderprogramm. Prüfen Sie für geförderte Vorhaben den Eintrag und die passende Kategorie in der Energieeffizienz-Expertenliste. Für Energieausweise ist zusätzlich die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG maßgeblich.
Wann brauche ich zwingend eine Energieberatung?
Eine umfassende Energieberatung ist grundsätzlich freiwillig. Das GModG verlangt aber einzelne Informationsgespräche, etwa nach dem Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses, wenn eine solche Leistung unentgeltlich angeboten wird. Förderprogramme können außerdem eine zugelassene Fachperson oder technische Bestätigungen voraussetzen.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
§ 88 GModG nennt mehrere berechtigte Gruppen und Qualifikationswege, darunter bestimmte Nachweisberechtigte, Hochschulabsolventen, qualifizierte Personen aus einschlägigen Handwerken, staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker sowie Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für eine Energieberatung?
Die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) erstattet 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 € je Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € je Mehrfamilienhaus (ab drei Wohneinheiten). Für Wohnungseigentümergemeinschaften kommen einmalig bis zu 250 € hinzu. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle BAFA-Richtlinie.
Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP dokumentiert den Zustand Ihres Hauses und ordnet Sanierungsschritte in eine sinnvolle Reihenfolge. Setzen Sie eine darin empfohlene Einzelmaßnahme um, erhalten Sie in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten; zugleich steigt die förderfähige Kostenobergrenze je Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.
Wo finde ich einen zertifizierten Energieberater in meiner Nähe?
Für geförderte Maßnahmen suchen Sie am besten in der Energie-Effizienz-Experten-Liste unter energie-effizienz-experten.de, gefiltert nach Postleitzahl. Für einen neutralen Einstieg eignet sich die staatlich geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale; bei baulich komplexen Vorhaben helfen die Listen der Architekten- und Ingenieurkammern.
Rechtsstand & Quellen

Stand: 8. August 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder-, Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetze und Programmbedingungen.

  • Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Volltext, insbesondere §§ 36, 60b, 80 und 88 (Quelle)
  • Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (dena) (Quelle)
  • BMWK – Energiewechsel: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) (Quelle)
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Energieberatung für Wohngebäude (Quelle)

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