Ratgeber · Energie & Sanierung
Wer sein Haus energetisch verbessern oder Fördermittel nutzen möchte, braucht in der Regel einen qualifizierten Energieberater. Dieser Ratgeber erklärt, woran Sie eine zertifizierte Fachkraft erkennen, wann eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben ist und wie Sie eine geeignete Beraterin oder einen Berater in Ihrer Nähe finden.
Anders als bei Berufen wie „Steuerberater“ oder „Architekt“ ist die Bezeichnung Energieberater in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gibt keine bundesweit einheitliche Berufszulassung, und grundsätzlich darf sich jede Person so nennen. Für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bedeutet das: Die Berufsbezeichnung allein sagt nichts über die fachliche Qualität aus.
Entscheidend sind deshalb zwei nachprüfbare rechtliche Merkmale, an denen Sie eine wirklich qualifizierte Fachkraft erkennen:
Faustregel: Achten Sie nicht auf das Wort „Energieberater“, sondern auf den Eintrag in der EEE-Liste und gegebenenfalls auf eine Mitgliedschaft in der Architekten- oder Ingenieurkammer. Das sind belastbare Qualitätssignale.
Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) ist die zentrale Qualifikation, wenn es um staatlich geförderte Sanierungen geht. Eingetragen werden Personen mit einem einschlägigen Grundberuf – etwa Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen, Planer der technischen Gebäudeausrüstung oder Handwerksmeisterinnen bestimmter Gewerke – die zusätzlich eine vom Bund anerkannte Fortbildung im Bereich Energieberatung absolviert haben und sich regelmäßig weiterbilden.
Ein gelisteter EEE übernimmt im Förderverfahren typischerweise diese Aufgaben:
Die Liste lässt sich nach Postleitzahl, Gebäudeart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) und Tätigkeitsbereich filtern. So finden Sie gezielt eine geeignete Fachkraft in Ihrer Region. Wenn Sie zunächst nur die Eckdaten Ihrer Immobilie zusammentragen möchten – etwa Baujahr, Lage und Umfeld – können Sie nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass die vorhandenen Daten zu Ihrem eigenen Objekt einsehen und als Grundlage für das Beratungsgespräch nutzen.
Ein häufiger Anlass, eine Fachkraft zu suchen, ist der Energieausweis. § 88 GEG regelt abschließend, wer dazu berechtigt ist. Ausstellungsberechtigt sind im Wesentlichen Personen mit einer der folgenden Qualifikationen, jeweils ergänzt um einschlägige Berufserfahrung und eine Fortbildung im energiesparenden Bauen:
| Berufsgruppe | Beispiele |
|---|---|
| Kammermitglieder | Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure einer einschlägigen Fachrichtung |
| Hochschulabsolventen | Studium z. B. der Architektur, Bauphysik, Versorgungstechnik, Maschinenbau oder Elektrotechnik mit Praxiserfahrung |
| Handwerksmeister | Schornsteinfeger-, Installateur- und Heizungsbauer-, Elektrotechniker- oder Maurerhandwerk mit Zusatzqualifikation |
| Staatlich geprüfte Techniker | entsprechende Fachrichtungen des Bau- oder Anlagenbereichs |
Beim Energieausweis ist außerdem die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis (auf Basis des gemessenen Energieverbrauchs) und Bedarfsausweis (auf Basis einer technischen Gebäudeberechnung) wichtig. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger, aber aussagekräftiger und Voraussetzung, wenn konkrete Sanierungsempfehlungen abgeleitet werden sollen.
Spätestens bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen – in der Regel bereits zur ersten Besichtigung. Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht können nach den Bußgeldvorschriften des GEG mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz eine Beratung ausdrücklich vor. Die wichtigste Vorschrift für Eigentümer betrifft den Heizungstausch:
Beratungspflicht vor dem Einbau einer Brennstoffheizung (§ 71 Absatz 11 GEG). Wer eine neue Heizung einbaut, die feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzt – also etwa eine Gas-, Öl- oder Holzheizung – muss sich vorher beraten lassen. Die Beratung muss insbesondere auf zwei Punkte hinweisen:
Durchführen darf diese Pflichtberatung nur eine fachkundige Person im Sinne von § 60b Absatz 3 oder § 88 Absatz 1 GEG – also zum Beispiel ein Schornsteinfeger, ein qualifizierter Heizungsbauer oder ein in der EEE-Liste eingetragener Energieberater. Bewahren Sie die schriftliche Beratungsdokumentation auf; sie dient als Nachweis.
Daneben ist eine Energieberatung praktisch immer dann erforderlich, wenn Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten – dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Eine umfassende Vor-Ort-Beratung müssen Sie nicht allein bezahlen. Mit der Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) bezuschusst das BAFA eine qualifizierte Beratung, die von einem in der EEE-Liste eingetragenen Experten durchgeführt wird. Ergebnis ist in der Regel ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der den Ist-Zustand des Hauses dokumentiert und sinnvolle Sanierungsschritte mit Kosten, Einsparungen und Förderoptionen in einer Reihenfolge darstellt.
| Förderbaustein | Konditionen (Stand 2025/2026) |
|---|---|
| Zuschuss EBW | 50 % der förderfähigen Beratungskosten |
| Höchstbetrag Ein- und Zweifamilienhaus | bis zu 650 € je Gebäude |
| Höchstbetrag Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) | bis zu 850 € je Gebäude |
| Zusatz für Wohnungseigentümergemeinschaften | einmalig bis zu 250 €, wenn der Bericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird |
Seit dem 1. April 2025 wird der EBW-Zuschuss nicht mehr direkt an den Berater ausgezahlt. Sie begleichen die Rechnung zunächst selbst; das BAFA erstattet den Zuschuss anschließend auf Ihr Konto. Diese Angaben sind Spannen und Stand der jeweils geltenden Richtlinie – maßgeblich ist stets die aktuelle BAFA-Veröffentlichung.
Ein erstellter iSFP lohnt sich doppelt: Setzen Sie später eine darin empfohlene Einzelmaßnahme um, erhalten Sie in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) einen iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich. Außerdem steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €.
Für die Suche stehen Ihnen mehrere offizielle und verbandlich geführte Verzeichnisse zur Verfügung. Welches sich eignet, hängt von Ihrem Anliegen ab:
Bevor Sie ein Gespräch vereinbaren, lohnt es sich, die Eckdaten Ihrer Immobilie geordnet bereitzuhalten – Baujahr, Wohnfläche, Lage, bisherige Modernisierungen und das nähere Umfeld. Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung kostenlose Daten zu Ihrem eigenen Objekt, die Ihnen eine solche Bestandsaufnahme erleichtern. Wenn Sie darüber hinaus über einen Verkauf oder eine Vermietung nachdenken, können Sie in der App eine kostenlose Makler-Ersteinschätzung anfordern; eine rechtsverbindliche Wertermittlung bleibt einem unabhängigen Verkehrswertgutachten vorbehalten.
Haben Sie mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten gefunden, helfen ein paar einfache Prüffragen, die Qualität einzuschätzen:
Eine Energieberatung ermittelt energetische Einsparpotenziale, keinen Immobilienwert. Eine erste Markteinschätzung im Verkaufs- oder Vermietfall liefert die kostenlose Makler-Ersteinschätzung in der App. Einen rechtssicheren Marktwert – etwa für Erbschaft, Scheidung oder Gericht – liefert nur ein kostenpflichtiges, unabhängiges Verkehrswertgutachten. Themen wie der Bodenrichtwert oder die Grundsteuer sind davon noch einmal getrennt zu betrachten.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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