Ratgeber · Bewertung

Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz abfragen

Der Bodenrichtwert beziffert den durchschnittlichen Lagewert des Bodens je Quadratmeter. In Rheinland-Pfalz ermitteln ihn die Gutachterausschüsse und stellen ihn kostenlos online bereit. Dieser Ratgeber erklärt Rechtsgrundlage, Abfrage und Bedeutung für Ihre Immobilie.

Was der Bodenrichtwert rechtlich bedeutet

Der Bodenrichtwert ist gesetzlich in § 196 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Danach sind auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden zu ermitteln. Der Wert wird in Euro je Quadratmeter (EUR/m²) angegeben und bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück. Steht auf dem Grundstück bereits ein Gebäude, ist der Bodenrichtwert mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergäbe, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen drei Begriffen:

  • Bodenrichtwert (§ 196 BauGB): durchschnittlicher Lagewert des reinen Bodens innerhalb einer Zone, abgeleitet aus tatsächlichen Verkäufen.
  • Verkehrswert (§ 194 BauGB): der grundstücksindividuelle Marktwert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre — einschließlich Gebäude, Lage und Zustand.
  • Grundstückswert: ein allgemeiner Sammelbegriff, der je nach Zusammenhang den Verkehrswert, den steuerlichen Grundsteuerwert oder die Summe aus Boden- und Gebäudewert meinen kann.

Der Bodenrichtwert ist ein typisierter Durchschnittswert, kein individueller Kaufpreis. Er beschreibt die Lage, nicht den konkreten Wert genau Ihres Hauses samt Bebauung. Für eine grundstücksgenaue Aussage ist der Verkehrswert die richtige Größe.

Wer den Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz ermittelt

Die Bodenrichtwerte werden nicht von einem privaten Anbieter, sondern von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte festgelegt — so schreibt es § 196 BauGB vor. In Rheinland-Pfalz sind diese Ausschüsse organisatorisch beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) angesiedelt, der Nachfolgebehörde der früheren Landesvermessung. Koordiniert werden sie durch den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

Grundlage jeder Ermittlung ist die Kaufpreissammlung: Die Gutachterausschüsse werten alle notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge aus und leiten daraus die durchschnittlichen Lagewerte ab. Dadurch beruhen die Bodenrichtwerte auf tatsächlichem Marktgeschehen und nicht auf Schätzungen.

Nach § 196 Abs. 3 BauGB sind die ermittelten Bodenrichtwerte zudem dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen — ein Hinweis darauf, dass sie auch für die Besteuerung Bedeutung haben.

Bodenrichtwertzone und wertbeeinflussende Merkmale

Bodenrichtwerte gelten nicht für ein einzelnes Flurstück, sondern für eine Bodenrichtwertzone. Nach § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB werden dabei Gebiete zusammengefasst, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Innerhalb einer solchen Zone wird der Wert für ein fiktives, typisches Bodenrichtwertgrundstück festgelegt.

Damit Sie den Wert richtig einordnen können, werden die wertbeeinflussenden Merkmale dieses Bodenrichtwertgrundstücks mit angegeben (§ 196 Abs. 1 Satz 4 BauGB). Maßgeblich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) sind insbesondere:

  • Entwicklungszustand: zum Beispiel Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land.
  • Art der baulichen Nutzung: etwa Wohnbaufläche, Mischgebiet oder Gewerbegebiet.
  • Maß der baulichen Nutzung: insbesondere die Geschossflächenzahl (GFZ) oder die zulässige Geschosszahl.
  • Grundstücksgröße und Erschließungszustand.
Worauf Sie achten sollten

Weicht Ihr Grundstück deutlich vom Bodenrichtwertgrundstück ab — etwa bei der Grundstücksgröße oder der baulichen Ausnutzbarkeit — ist eine Anpassung des Werts erforderlich. Der reine Bodenrichtwert je Quadratmeter lässt sich dann nicht ungeprüft übertragen.

Bodenrichtwert online abfragen: BORIS-RP

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Bodenrichtwert kostenlos online einsehen. Die Gutachterausschüsse stellen die Daten ausdrücklich im Rahmen von Open Data bereit. Dafür gibt es zwei amtliche Zugänge:

  • BORIS-RP — das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes unter boris.rlp.de.
  • Den Bodenrichtwert-Viewer unter maps.rlp.de/viewer/bodenrichtwerte, der dieselben Daten kartografisch zeigt. Zusätzlich sind die Werte über das Geoportal Rheinland-Pfalz (geoportal.rlp.de) abrufbar.

So gehen Sie vor:

  1. Öffnen Sie BORIS-RP oder den Bodenrichtwert-Viewer im Browser.
  2. Suchen Sie über die Adresse oder über Gemarkung und Flurstück, oder zoomen Sie direkt in der Karte auf Ihr Grundstück.
  3. Wählen Sie die Bodenrichtwertzone an. Angezeigt werden der Wert in EUR/m², der Stichtag sowie die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks (Nutzungsart, GFZ, Entwicklungszustand).

Die reine Online-Einsicht ist kostenfrei. Gebühren können nur für förmliche schriftliche Auskünfte oder Gutachten der Gutachterausschüsse anfallen — nicht für die Karten- und Open-Data-Abfrage.

Wenn Sie nicht jede amtliche Karte selbst durchsuchen möchten: Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung den Bodenrichtwert zu Ihrer Adresse bereits aufbereitet — gemeinsam mit weiteren Daten zur Mikrolage und zum Umfeld Ihres Objekts. Grundsätzliches zum Thema finden Sie auch in unserem allgemeinen Ratgeber zum Bodenrichtwert.

Stichtag und Aktualisierungs-Turnus

Bodenrichtwerte sind keine tagesaktuellen Werte, sondern beziehen sich auf einen festen Stichtag. Nach § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB sind sie mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln.

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Ermittlung regelmäßig alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar. Der jüngste reguläre Stichtag ist der 1. Januar 2026; die entsprechenden Werte wurden von den Gutachterausschüssen veröffentlicht.

MerkmalRegelung in Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage§ 196 BauGB
Ermittelnde StelleGutachterausschüsse für Grundstückswerte (beim LVermGeo)
Turnusalle zwei Jahre
Stichtagjeweils 1. Januar (zuletzt 1. Januar 2026)
Online-AbrufBORIS-RP, kostenfrei

Beachten Sie: Zwischen zwei Stichtagen kann sich der reale Bodenmarkt bereits weiterentwickelt haben. Der veröffentlichte Bodenrichtwert spiegelt stets die Verhältnisse zum jeweiligen Stichtag wider.

Bedeutung des Bodenrichtwerts für die Grundsteuer

Seit der Grundsteuerreform spielt der Bodenrichtwert eine zentrale Rolle bei der Grundsteuer. Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an; ein abweichendes Landesmodell gibt es nicht. Maßgeblich ist daher das Bewertungsgesetz (BewG) in der Fassung der Reform.

Die Grundsteuer wird in drei Stufen berechnet:

  1. Grundsteuerwert nach dem Bewertungsgesetz,
  2. multipliziert mit der Steuermesszahl (§§ 13, 14 GrStG),
  3. multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune (§ 25 GrStG).

Für Wohngrundstücke gilt das Ertragswertverfahren nach §§ 252 ff. BewG. Hier geht der Bodenrichtwert über den Bodenwert ein: Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Dieser Bodenwert wird anschließend über den Liegenschaftszinssatz abgezinst und bildet zusammen mit dem Gebäudeertragswert den Grundsteuerwert.

Kurz gesagt

Ein höherer Bodenrichtwert erhöht über den abgezinsten Bodenwert den Grundsteuerwert — und damit tendenziell Ihre Grundsteuer. Vertiefende Hinweise finden Sie in unserem Ratgeber zu Grundlagen und Höhe der Grundsteuer.

Bodenrichtwert, Bewertung und Verkehrswert auseinanderhalten

Der Bodenrichtwert ist ein nützlicher Orientierungswert für die Lage — aber er ist keine vollständige Bewertung Ihrer Immobilie. Drei Ebenen sollten Sie klar trennen:

  • Objektdaten zur Lage: Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Bodenwert Ihrer Zone. Diese und weitere Lagedaten zu Ihrer Adresse sehen Sie im Objektkompass nach kostenloser Anmeldung — ohne dass damit ein Preis für Ihr Objekt festgelegt würde.
  • Immobilienbewertung im Verkaufs- oder Vermietungsfall: Möchten Sie wissen, was Ihr Objekt am Markt wert ist, erhalten Sie über die angebundene Maklerei eine kostenlose Ersteinschätzung — direkt in der Anwendung und unverbindlich.
  • Verkehrswertgutachten: Für rechtsverbindliche Zwecke — etwa Erbschaft, Scheidung oder Streitfälle — ist ein unabhängiges, kostenpflichtiges Gutachten zum Verkehrswert (§ 194 BauGB) erforderlich.

So nutzen Sie den Bodenrichtwert als das, was er ist: ein verlässlicher, amtlicher Anhaltspunkt für die Lage — und der erste Baustein, nicht das Endergebnis einer Bewertung.

Was Eigentümer wissen wollen

Ist die Abfrage des Bodenrichtwerts in Rheinland-Pfalz kostenlos?
Ja. Die Online-Einsicht über BORIS-RP (boris.rlp.de) und den Bodenrichtwert-Viewer (maps.rlp.de/viewer/bodenrichtwerte) ist kostenfrei, da die Gutachterausschüsse die Werte als Open Data bereitstellen. Gebühren können nur für förmliche schriftliche Auskünfte oder Gutachten anfallen.
Wie oft wird der Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz aktualisiert?
Nach § 196 BauGB werden Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre ermittelt. In Rheinland-Pfalz geschieht dies regelmäßig zum Stichtag 1. Januar; der jüngste reguläre Stichtag ist der 1. Januar 2026.
Ist der Bodenrichtwert dasselbe wie der Wert meines Hauses?
Nein. Der Bodenrichtwert beziffert nur den durchschnittlichen Lagewert des unbebauten Bodens je Quadratmeter in einer Zone. Der individuelle Wert Ihrer Immobilie samt Gebäude, Zustand und Lage ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB und kann deutlich abweichen.
Wer legt die Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz fest?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln die Werte auf Grundlage der Kaufpreissammlung. In Rheinland-Pfalz sind sie beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (LVermGeo) angesiedelt und werden vom Oberen Gutachterausschuss koordiniert.
Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer?
Rheinland-Pfalz wendet das Bundesmodell an. Bei Wohngrundstücken geht der Bodenrichtwert über den Bodenwert (Fläche × Bodenrichtwert) in das Ertragswertverfahren nach §§ 252 ff. BewG ein. Dieser wird abgezinst und bildet mit dem Gebäudeertragswert den Grundsteuerwert.
Was ist eine Bodenrichtwertzone?
Eine Bodenrichtwertzone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem die Grundstücke nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen (§ 196 Abs. 1 BauGB). Für jede Zone wird ein Bodenrichtwert samt den Merkmalen eines typischen Bodenrichtwertgrundstücks festgelegt.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • § 196 BauGB — Bodenrichtwerte (Gesetze im Internet) (Quelle)
  • § 194 BauGB — Verkehrswert (Gesetze im Internet) (Quelle)
  • BORIS-RP — Bodenrichtwertinformationssystem Rheinland-Pfalz (Quelle)
  • Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Rheinland-Pfalz — Bodenrichtwerte (Quelle)
  • Bewertungsgesetz (BewG) — Ertragswertverfahren §§ 252 ff. (Gesetze im Internet) (Quelle)

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