Ratgeber · Bewertung
Den Bodenrichtwert für ein Grundstück ermitteln Sie in Deutschland über die amtlichen BORIS-Portale der Bundesländer oder den bundesweiten Einstieg BORIS-D. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welches Portal in welchem Land zuständig ist, was rechtlich dahintersteht (§§ 192–196 BauGB) und warum kostenfreie Online-Einsicht und gebührenpflichtige amtliche Auskunft zu unterscheiden sind.
Der Bodenrichtwert ist nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche innerhalb einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone. Er wird aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und in Euro je Quadratmeter ausgewiesen.
Zwei Punkte sind für das Verständnis entscheidend:
Merksatz: Der Bodenrichtwert bewertet ausschließlich den Boden einer Zone. Zuschnitt, Ecklage, Bebaubarkeit, Altlasten oder Rechte Dritter sind im Richtwert selbst nicht enthalten. Eine allgemeine Einordnung finden Sie auf der Seite Bodenrichtwert.
Bodenrichtwerte sind bundeseinheitlich im Baugesetzbuch verankert, ihre Umsetzung ist jedoch Sache der Länder. Vier Paragrafen bilden das Gerüst:
| Paragraf | Regelungsinhalt |
|---|---|
| § 192 BauGB | Einrichtung unabhängiger Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie sind behördlich angesiedelt, aber fachlich weisungsfrei. |
| § 193 BauGB | Aufgaben der Gutachterausschüsse: Erstattung von Verkehrswertgutachten, Auswertung der Kaufpreissammlung, Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstigen Marktdaten. |
| § 195 BauGB | Kaufpreissammlung: Notare übermitteln Kaufverträge über Grundstücke an den Gutachterausschuss. Diese Sammlung ist die Datengrundlage der Bewertung. |
| § 196 BauGB | Definiert den Bodenrichtwert als durchschnittlichen Lagewert und ordnet seine flächendeckende Ermittlung und Veröffentlichung an. |
Nach § 196 Abs. 1 BauGB werden die Bodenrichtwerte grundsätzlich zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt, im Regelfall also alle zwei Jahre. Der Stichtag liegt in der Praxis vieler Länder am Jahreswechsel (31.12. / 01.01.). Einzelne Gutachterausschüsse können häufiger fortschreiben; für Zwecke der Grundsteuer gelten zusätzlich eigene Stichtage.
Weil die Gutachterausschüsse nach Landesrecht organisiert sind, gibt es kein einzelnes bundesweites Pflichtportal, sondern eine Familie länderspezifischer Bodenrichtwert-Informationssysteme (BORIS). Karten und Bedienung ähneln sich, Zuständigkeit, Detailtiefe und Gebührenordnung sind aber je Land geregelt.
Als gemeinsamer Einstieg dient BORIS-D, ein Portal aller Bundesländer, das Bodenrichtwerte länderübergreifend in einer einheitlichen Oberfläche bündelt. BORIS-D bietet einen kostenfreien Überblick; in welcher Tiefe Werte angezeigt werden, legt jedes Land selbst fest. Für vertiefte oder amtliche Auskünfte verweist BORIS-D auf die jeweiligen Landesportale und die örtlichen Gutachterausschüsse. Die rechtliche Datenhoheit bleibt bei den Ländern.
So gehen Sie vor: Steigen Sie über BORIS-D (bodenrichtwerte-boris.de) ein und navigieren Sie zum Grundstück. Reicht der Überblick nicht aus oder benötigen Sie eine schriftliche, amtliche Auskunft, wechseln Sie in das Landesportal Ihres Bundeslandes.
Die folgende Übersicht ordnet jedem Bundesland sein Landesportal zu. Als verbreitete Praxis gilt: Die kartengestützte Online-Einsicht ist überwiegend kostenfrei, während amtliche schriftliche Auskünfte, Auszüge oder Gutachten nach der jeweiligen Gebührensatzung kostenpflichtig sind. Maßgeblich ist immer die aktuelle Angabe des jeweiligen Portals.
| Bundesland | Portal | Online-Einsicht (Tendenz) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | BORIS-BW | überwiegend kostenfrei |
| Bayern | BORIS-Bayern | großteils kostenfrei (Werte ab Stichtag 01.01.2024) |
| Berlin | BORIS Berlin (Geodatenportal) | kostenfrei |
| Brandenburg | BORIS Brandenburg | kostenfrei (auch zurückliegende Stichtage) |
| Bremen | BORIS Bremen | überwiegend kostenfrei |
| Hamburg | BORIS Hamburg (Geoportal) | überwiegend kostenfrei |
| Hessen | BORIS Hessen | gebührenfreie Online-Recherche |
| Mecklenburg-Vorpommern | BORIS MV | überwiegend kostenfrei |
| Niedersachsen (mit Bremen) | BORIS.NI | kostenfrei |
| Nordrhein-Westfalen | BORIS.NRW | überwiegend kostenfrei |
| Rheinland-Pfalz | BORIS-RP | überwiegend kostenfrei |
| Saarland | BORIS Saarland | überwiegend kostenfrei |
| Sachsen | BORIS Sachsen | überwiegend kostenfrei |
| Sachsen-Anhalt | BORIS Sachsen-Anhalt | überwiegend kostenfrei |
| Schleswig-Holstein | BORIS-SH | überwiegend kostenfrei |
| Thüringen | BORIS-TH | kostenfrei (inkl. PDF-Druckausgabe) |
Hinweis: Portalnamen und Gebührenregelungen werden von den Ländern fortlaufend angepasst. Für Bundesländer mit ausführlicheren Beiträgen finden Sie vertiefende Ratgeber, etwa zum Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen oder zum Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz.
Bei der Frage „kostenlos oder kostenpflichtig?" hilft die Trennung zweier Vorgänge, die in fast allen Ländern gleich strukturiert ist:
Für eine bloße Orientierung genügt fast immer die kostenfreie Online-Einsicht. Eine kostenpflichtige Auskunft brauchen Sie nur, wenn Sie einen amtlichen Nachweis benötigen. Konkrete Beträge prüfen Sie bitte im jeweiligen Landesportal, da sie sich unterscheiden und ändern können.
Der Bodenrichtwert gilt für ein standardisiertes Richtwertgrundstück mit bestimmten Merkmalen. Weicht Ihr Grundstück davon ab, wird der Richtwert über Umrechnungskoeffizienten sowie Zu- und Abschläge an die tatsächlichen Eigenschaften angepasst. Typische Einflussgrößen sind:
Das Ergebnis dieser Anpassung ist ein angenäherter Bodenwert für Ihr konkretes Grundstück – aber noch kein Verkehrswert. Wie aus dem Bodenwert ein Gesamtwert wird, lesen Sie im Ratgeber zur Grundstückswert-Ermittlung.
Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB ist der Preis, der für ein konkretes Grundstück im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre – mit allen individuellen Merkmalen, Rechten und Belastungen. Er kann durch Zu- oder Abschläge erheblich vom Bodenrichtwert abweichen.
Den Zusammenhang vertieft unser Ratgeber zum Verkehrswert einer Immobilie. Wer eine fundierte Bodenwertermittlung für besondere Zwecke benötigt, wendet sich an den zuständigen Gutachterausschuss.
Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung den passenden Bodenrichtwert und weitere Lagedaten zu Ihrem eigenen Grundstück gebündelt – unabhängig davon, in welchem Bundesland es liegt und ohne dass Sie das passende BORIS-Portal selbst heraussuchen müssen. Das ist eine reine Objektdaten-Auskunft und ersetzt keine Preisbewertung.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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