Ratgeber · Bewertung

Bodenrichtwert in den Bundesländern ermitteln (BORIS)

Den Bodenrichtwert für ein Grundstück ermitteln Sie in Deutschland über die amtlichen BORIS-Portale der Bundesländer oder den bundesweiten Einstieg BORIS-D. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welches Portal in welchem Land zuständig ist, was rechtlich dahintersteht (§§ 192–196 BauGB) und warum kostenfreie Online-Einsicht und gebührenpflichtige amtliche Auskunft zu unterscheiden sind.

Was der Bodenrichtwert aussagt

Der Bodenrichtwert ist nach § 196 Baugesetzbuch (BauGB) ein durchschnittlicher Lagewert für den Grund und Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche innerhalb einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone. Er wird aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und in Euro je Quadratmeter ausgewiesen.

Zwei Punkte sind für das Verständnis entscheidend:

  • Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den unbebauten Boden. Steht ein Gebäude auf dem Grundstück, wird der Boden gedanklich „leer" bewertet; der Gebäudewert ist gesondert zu betrachten.
  • Der Wert gilt für ein typisches Bodenrichtwertgrundstück mit definierten Merkmalen (etwa Entwicklungszustand und Art der Nutzung). Er ist ein Orientierungswert für eine ganze Zone, nicht der Preis Ihres konkreten Grundstücks.

Merksatz: Der Bodenrichtwert bewertet ausschließlich den Boden einer Zone. Zuschnitt, Ecklage, Bebaubarkeit, Altlasten oder Rechte Dritter sind im Richtwert selbst nicht enthalten. Eine allgemeine Einordnung finden Sie auf der Seite Bodenrichtwert.

Die Rechtsgrundlage: §§ 192–196 BauGB

Bodenrichtwerte sind bundeseinheitlich im Baugesetzbuch verankert, ihre Umsetzung ist jedoch Sache der Länder. Vier Paragrafen bilden das Gerüst:

ParagrafRegelungsinhalt
§ 192 BauGBEinrichtung unabhängiger Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie sind behördlich angesiedelt, aber fachlich weisungsfrei.
§ 193 BauGBAufgaben der Gutachterausschüsse: Erstattung von Verkehrswertgutachten, Auswertung der Kaufpreissammlung, Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstigen Marktdaten.
§ 195 BauGBKaufpreissammlung: Notare übermitteln Kaufverträge über Grundstücke an den Gutachterausschuss. Diese Sammlung ist die Datengrundlage der Bewertung.
§ 196 BauGBDefiniert den Bodenrichtwert als durchschnittlichen Lagewert und ordnet seine flächendeckende Ermittlung und Veröffentlichung an.

Nach § 196 Abs. 1 BauGB werden die Bodenrichtwerte grundsätzlich zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt, im Regelfall also alle zwei Jahre. Der Stichtag liegt in der Praxis vieler Länder am Jahreswechsel (31.12. / 01.01.). Einzelne Gutachterausschüsse können häufiger fortschreiben; für Zwecke der Grundsteuer gelten zusätzlich eigene Stichtage.

Föderales Prinzip: BORIS-Landesportale und BORIS-D

Weil die Gutachterausschüsse nach Landesrecht organisiert sind, gibt es kein einzelnes bundesweites Pflichtportal, sondern eine Familie länderspezifischer Bodenrichtwert-Informationssysteme (BORIS). Karten und Bedienung ähneln sich, Zuständigkeit, Detailtiefe und Gebührenordnung sind aber je Land geregelt.

Als gemeinsamer Einstieg dient BORIS-D, ein Portal aller Bundesländer, das Bodenrichtwerte länderübergreifend in einer einheitlichen Oberfläche bündelt. BORIS-D bietet einen kostenfreien Überblick; in welcher Tiefe Werte angezeigt werden, legt jedes Land selbst fest. Für vertiefte oder amtliche Auskünfte verweist BORIS-D auf die jeweiligen Landesportale und die örtlichen Gutachterausschüsse. Die rechtliche Datenhoheit bleibt bei den Ländern.

So gehen Sie vor: Steigen Sie über BORIS-D (bodenrichtwerte-boris.de) ein und navigieren Sie zum Grundstück. Reicht der Überblick nicht aus oder benötigen Sie eine schriftliche, amtliche Auskunft, wechseln Sie in das Landesportal Ihres Bundeslandes.

BORIS-Portale der 16 Bundesländer im Überblick

Die folgende Übersicht ordnet jedem Bundesland sein Landesportal zu. Als verbreitete Praxis gilt: Die kartengestützte Online-Einsicht ist überwiegend kostenfrei, während amtliche schriftliche Auskünfte, Auszüge oder Gutachten nach der jeweiligen Gebührensatzung kostenpflichtig sind. Maßgeblich ist immer die aktuelle Angabe des jeweiligen Portals.

BundeslandPortalOnline-Einsicht (Tendenz)
Baden-WürttembergBORIS-BWüberwiegend kostenfrei
BayernBORIS-Bayerngroßteils kostenfrei (Werte ab Stichtag 01.01.2024)
BerlinBORIS Berlin (Geodatenportal)kostenfrei
BrandenburgBORIS Brandenburgkostenfrei (auch zurückliegende Stichtage)
BremenBORIS Bremenüberwiegend kostenfrei
HamburgBORIS Hamburg (Geoportal)überwiegend kostenfrei
HessenBORIS Hessengebührenfreie Online-Recherche
Mecklenburg-VorpommernBORIS MVüberwiegend kostenfrei
Niedersachsen (mit Bremen)BORIS.NIkostenfrei
Nordrhein-WestfalenBORIS.NRWüberwiegend kostenfrei
Rheinland-PfalzBORIS-RPüberwiegend kostenfrei
SaarlandBORIS Saarlandüberwiegend kostenfrei
SachsenBORIS Sachsenüberwiegend kostenfrei
Sachsen-AnhaltBORIS Sachsen-Anhaltüberwiegend kostenfrei
Schleswig-HolsteinBORIS-SHüberwiegend kostenfrei
ThüringenBORIS-THkostenfrei (inkl. PDF-Druckausgabe)

Hinweis: Portalnamen und Gebührenregelungen werden von den Ländern fortlaufend angepasst. Für Bundesländer mit ausführlicheren Beiträgen finden Sie vertiefende Ratgeber, etwa zum Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen oder zum Bodenrichtwert in Rheinland-Pfalz.

Kostenfreie Einsicht und gebührenpflichtige Auskunft unterscheiden

Bei der Frage „kostenlos oder kostenpflichtig?" hilft die Trennung zweier Vorgänge, die in fast allen Ländern gleich strukturiert ist:

  • Online-Einsicht in die Bodenrichtwertkarte – In den meisten Ländern frei zugänglich, vielfach ohne Anmeldung. Sie sehen den Richtwert je Quadratmeter und die Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, teils als PDF zum Ausdruck.
  • Amtliche, schriftliche Auskunft des Gutachterausschusses – In der Regel gebührenpflichtig nach der landesrechtlichen Gebührensatzung. Sie ist als Nachweis gegenüber Behörden, Banken oder Gerichten gedacht. Die Höhe variiert je Gutachterausschuss; in Thüringen etwa werden für eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft 30 Euro für das erste und 15 Euro für jedes weitere Objekt erhoben.

Für eine bloße Orientierung genügt fast immer die kostenfreie Online-Einsicht. Eine kostenpflichtige Auskunft brauchen Sie nur, wenn Sie einen amtlichen Nachweis benötigen. Konkrete Beträge prüfen Sie bitte im jeweiligen Landesportal, da sie sich unterscheiden und ändern können.

Vom Richtwert zum Bodenwert: Anpassung an Ihr Grundstück

Der Bodenrichtwert gilt für ein standardisiertes Richtwertgrundstück mit bestimmten Merkmalen. Weicht Ihr Grundstück davon ab, wird der Richtwert über Umrechnungskoeffizienten sowie Zu- und Abschläge an die tatsächlichen Eigenschaften angepasst. Typische Einflussgrößen sind:

  • Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschossflächenzahl, GFZ) – Erlaubt das Grundstück mehr Geschossfläche je Quadratmeter als das Richtwertgrundstück, wirkt das in der Regel wertsteigernd und wird über einen Koeffizienten berücksichtigt.
  • Grundstücksgröße und -tiefe – Sehr große, sehr schmale oder ungewöhnlich tiefe Grundstücke können schlechter bebaubar sein; dafür werden Tiefen- oder Größenanpassungen vorgenommen.
  • Zuschnitt, Erschließung und Lage im Detail – Eck-, Hinterlieger- oder Hanglagen wirken sich aus.

Das Ergebnis dieser Anpassung ist ein angenäherter Bodenwert für Ihr konkretes Grundstück – aber noch kein Verkehrswert. Wie aus dem Bodenwert ein Gesamtwert wird, lesen Sie im Ratgeber zur Grundstückswert-Ermittlung.

Bodenrichtwert, Verkehrswert und der Weg über den Objektkompass

Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB ist der Preis, der für ein konkretes Grundstück im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre – mit allen individuellen Merkmalen, Rechten und Belastungen. Er kann durch Zu- oder Abschläge erheblich vom Bodenrichtwert abweichen.

  • Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Zonenwert für den Boden (§ 196 BauGB).
  • Der Verkehrswert bezieht sich stets auf das einzelne Objekt (§ 194 BauGB).

Den Zusammenhang vertieft unser Ratgeber zum Verkehrswert einer Immobilie. Wer eine fundierte Bodenwertermittlung für besondere Zwecke benötigt, wendet sich an den zuständigen Gutachterausschuss.

Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung den passenden Bodenrichtwert und weitere Lagedaten zu Ihrem eigenen Grundstück gebündelt – unabhängig davon, in welchem Bundesland es liegt und ohne dass Sie das passende BORIS-Portal selbst heraussuchen müssen. Das ist eine reine Objektdaten-Auskunft und ersetzt keine Preisbewertung.

Was Eigentümer wissen wollen

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Bundesland?
Jedes Bundesland betreibt ein eigenes BORIS-Portal (etwa BORIS.NRW, BORIS-Bayern oder BORIS-TH). Einen bundesweiten Einstieg bietet BORIS-D unter bodenrichtwerte-boris.de; von dort gelangen Sie in die Landesportale, in denen Sie Ihr Grundstück über Adresse oder Flurstück ansteuern.
Was ist BORIS-D und wofür brauche ich es?
BORIS-D ist ein gemeinsames Portal aller Bundesländer, das Bodenrichtwerte länderübergreifend in einer einheitlichen Oberfläche zeigt. Es bietet einen kostenfreien Überblick. Für vertiefte oder amtliche Auskünfte verweist BORIS-D auf das jeweilige Landesportal und den örtlichen Gutachterausschuss.
Ist die Bodenrichtwert-Auskunft kostenlos?
Die kartengestützte Online-Einsicht ist in den meisten Bundesländern kostenfrei, häufig sogar ohne Anmeldung. Kostenpflichtig sind in der Regel nur amtliche schriftliche Auskünfte des Gutachterausschusses nach der jeweiligen Gebührensatzung. Die genaue Höhe variiert je Land und Ausschuss.
Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?
Nach § 196 Abs. 1 BauGB werden Bodenrichtwerte grundsätzlich zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt, im Regelfall also alle zwei Jahre. Der Stichtag liegt in der Praxis vieler Länder am Jahreswechsel. Einzelne Gutachterausschüsse können häufiger fortschreiben.
Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine ganze Zone und bezieht sich auf den unbebauten Boden (§ 196 BauGB). Der konkrete Verkehrswert Ihres Grundstücks (§ 194 BauGB) berücksichtigt zusätzlich Zuschnitt, Bebauung, Rechte und Lagebesonderheiten und kann deutlich abweichen.
Warum unterscheiden sich die BORIS-Portale je Bundesland?
Die Gutachterausschüsse sind nach Landesrecht organisiert (§ 192 BauGB). Deshalb regeln die Länder Zuständigkeit, Darstellung, Detailtiefe und Gebühren ihrer Portale eigenständig. Die Bodenrichtwerte selbst beruhen aber bundeseinheitlich auf §§ 192–196 BauGB.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • § 196 BauGB – Bodenrichtwerte (gesetze-im-internet.de) (Quelle)
  • § 192 BauGB – Gutachterausschuss (gesetze-im-internet.de) (Quelle)
  • § 194 BauGB – Verkehrswert (Marktwert) (gesetze-im-internet.de) (Quelle)
  • BORIS-D – Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (Quelle)
  • BORIS-NRW – Amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt (Quelle)

Verwandte Themen

Kostenlos · datenbasiert · DSGVO

Sehen Sie die Daten zu Ihrer Immobilie

Melden Sie sich kostenlos im Objektkompass an und sehen Sie Bodenrichtwert, Mikrolage, Umfeld (Naturschutz, Bahntrassen) und Digitalisierungsgrad zu Ihrer Immobilie. Unverbindlich.

Kostenlos registrieren