Ratgeber · Bewertung

Bodenrichtwert in Nordrhein-Westfalen ermitteln

Der Bodenrichtwert ist der amtliche, durchschnittliche Lagewert für den Boden einer Zone, je Quadratmeter. In Nordrhein-Westfalen stellen die Gutachterausschüsse diese Werte über das landeseigene Portal BORIS NRW öffentlich und kostenfrei bereit.

Was der Bodenrichtwert ist - und was nicht

Der Bodenrichtwert ist gesetzlich definiert in § 196 Baugesetzbuch (BauGB). Er ist ein aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleiteter, durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines abgegrenzten Gebiets mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Angegeben wird er in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche.

Wichtig für das Verständnis: Der Bodenrichtwert bezieht sich stets auf ein gedachtes, lagetypisches Richtwertgrundstück - nicht auf Ihr konkretes Grundstück. In bebauten Gebieten wird der Wert so ermittelt, als wäre der Boden unbebaut. Er ist deshalb ausdrücklich keine individuelle Grundstücksbewertung und kein Verkaufspreis, sondern eine flächenbezogene Orientierungsgröße.

Merksatz: Der Bodenrichtwert beschreibt eine Zone, nicht eine einzelne Parzelle. Form, Zuschnitt, Hanglage, Altlasten, Baulasten oder ein abweichendes Maß der Nutzung können den tatsächlichen Bodenwert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben.

Wer die Werte ermittelt: die Gutachterausschüsse in NRW

Bodenrichtwerte werden nicht von Maklern oder Banken festgelegt, sondern von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte. Diese sind nach § 192 BauGB selbstständige, unabhängige und an Weisungen nicht gebundene Gremien. In Nordrhein-Westfalen bestehen sie bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

Grundlage ihrer Arbeit ist die Kaufpreissammlung: Nach § 195 BauGB werden den Ausschüssen alle Grundstückskaufverträge übermittelt; daraus werten sie das tatsächliche Marktgeschehen aus und leiten die Bodenrichtwerte ab. Die methodischen Vorgaben hierfür enthält die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).

Für NRW gilt zusätzlich Landesrecht, insbesondere die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen. Auf Landesebene koordiniert der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen (Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln) die Arbeit der örtlichen Ausschüsse.

BORIS NRW: kostenlos abfragen, Schritt für Schritt

BORIS NRW (Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen) ist das zentrale, webbasierte Portal der amtlichen Grundstückswertermittlung im Land. Die örtlichen Gutachterausschüsse stellen ihre Werte ein; daraus entsteht ein landeseinheitlicher Datenbestand. Die kartenbasierte Anwendung firmiert auch unter BORISplus.NRW.

Die Abfrage ist öffentlich und kostenfrei. Die Bodenrichtwerte sind als Open Data ohne Zugangsbeschränkung nutzbar; für die reine Online-Abfrage ist keine Registrierung erforderlich. Rechtlicher Hintergrund ist § 196 Abs. 3 BauGB, wonach jedermann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann.

So gehen Sie typischerweise vor:

  1. Portal boris.nrw.de aufrufen und in die Kartenanwendung wechseln.
  2. Über Adresssuche oder Karte zu Ihrem Grundstück navigieren.
  3. Die Bodenrichtwertzone anklicken und den Wert in Euro/m² ablesen.
  4. Die Zusatzangaben prüfen (Nutzungsart, Maß der Nutzung, Erschließungszustand, Stichtag).
Hinweis zu kostenpflichtigen Auskünften

Kostenfrei ist die Online-Abfrage. Eine schriftliche, amtliche Bodenrichtwertauskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses - etwa als Nachweis gegenüber Behörden - kann gebührenpflichtig sein.

Eine BORIS-Angabe richtig lesen

Ein Bodenrichtwert steht nie allein. Er gilt immer für ein Richtwertgrundstück mit bestimmten Merkmalen. Diese Zusatzangaben entscheiden darüber, ob der Wert auf Ihr Grundstück passt:

AngabeBedeutung
WArt der Nutzung: Wohnbaufläche (entsprechend der Baunutzungsverordnung). Daneben kommen u. a. M (gemischte Baufläche) und G (gewerbliche Baufläche) vor.
GFZGeschossflächenzahl, das unterstellte Maß der baulichen Nutzung (Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche). Eine höhere zulässige Bebauung bedeutet in der Regel einen höheren Bodenwert.
ErschließungszustandGibt an, ob der Wert ein erschließungsbeitragsfreies (Beiträge bereits gezahlt) oder beitragspflichtiges Grundstück unterstellt. Bei noch offenen Erschließungsbeiträgen ist der tatsächliche Bodenwert entsprechend geringer.
Entwicklungszustandz. B. baureifes Land, Rohbauland oder Bauerwartungsland. Der Richtwert gilt nur für die jeweils ausgewiesene Entwicklungsstufe.
StichtagDatum, auf das sich der Wert bezieht (in NRW regelmäßig der 1. Januar).

Weicht Ihr Grundstück in Größe, Zuschnitt, GFZ oder Erschließung vom Richtwertgrundstück ab, werden in einer fachgerechten Bodenwertermittlung Umrechnungskoeffizienten und Anpassungen angewandt. Das regelt insbesondere § 21 ImmoWertV (Bodenwertermittlung) in Verbindung mit § 16 ImmoWertV.

Wie oft wird der Bodenrichtwert in NRW ermittelt?

Das Bundesrecht gibt in § 196 Abs. 1 BauGB als Mindesttakt vor, dass Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln sind - sofern keine häufigere Ermittlung bestimmt ist.

In Nordrhein-Westfalen ist genau das der Fall: Die Gutachterausschüsse ermitteln die Bodenrichtwerte jährlich zum Stichtag 1. Januar und veröffentlichen sie üblicherweise in den ersten Monaten des Jahres. Die NRW-Werte sind damit aktueller als der bundesrechtliche Mindestturnus.

Für steuerliche Zwecke sieht § 196 Abs. 1 BauGB zudem vor, dass Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung auch zu einem maßgeblichen Hauptfeststellungszeitpunkt ermittelt werden - relevant etwa für die Grundsteuer.

Wofür der Bodenrichtwert verwendet wird

Der Bodenrichtwert ist eine zentrale Bezugsgröße in mehreren Bereichen:

  • Grundsteuer: NRW wendet das Bundesmodell an. Für unbebaute Grundstücke wird der Grundsteuerwert nach § 247 Bewertungsgesetz (BewG) grundsätzlich aus Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche gebildet; auch bei bebauten Grundstücken fließt der Bodenwert in die Bewertung ein.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Wert von Grund und Boden wird nach § 179 BewG regelmäßig aus dem Bodenrichtwert abgeleitet.
  • Verkehrswertermittlung: In Gutachten dient der Bodenrichtwert als Ausgangspunkt für den Bodenwertanteil einer Immobilie.

Für eine erste Einordnung des Bodenwertanteils ist der Bodenrichtwert hilfreich. Die Schritte vom Bodenrichtwert zum Bodenwert eines konkreten Grundstücks beschreibt unser Beitrag zum Grundstückswert ermitteln.

Bodenrichtwert, Bodenwert, Verkehrswert: die drei Ebenen sauber trennen

Diese Begriffe werden oft vermischt, meinen aber Verschiedenes:

BegriffWas er aussagt
BodenrichtwertAmtlicher Durchschnittswert je m² für eine Zone (§ 196 BauGB). Keine Aussage zu Ihrem einzelnen Grundstück.
BodenwertWert des Bodens Ihres konkreten Grundstücks, abgeleitet aus dem Bodenrichtwert mit individuellen Anpassungen.
Verkehrswert (Marktwert)Nach § 194 BauGB der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis - bei bebauten Grundstücken inklusive Gebäudewert.

Damit Sie die richtige Erwartung haben, ordnen wir auch die Frage der Bewertung in drei Stufen ein:

  • Kostenlose Objektdaten: Im Objektkompass sehen Sie nach kostenloser Anmeldung amtliche Sachdaten zu Ihrer Immobilie - darunter den Bodenrichtwert Ihrer Lage und Angaben zum Umfeld. Das ist eine Datenanzeige, keine Preisbewertung.
  • Kostenlose Immobilienbewertung im Verkaufs- oder Vermietfall: Wenn Sie verkaufen oder vermieten möchten, erhalten Sie über die Maklerei eine kostenlose Ersteinschätzung direkt in der Anwendung. Mehr dazu unter kostenlose Immobilienbewertung.
  • Verkehrswertgutachten: Ein rechtssicheres, kostenpflichtiges Gutachten erstellt ein unabhängiger Sachverständiger - etwa für Gericht, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung. Details im Beitrag Verkehrswert einer Immobilie.

Was Eigentümer wissen wollen

Ist die Bodenrichtwert-Abfrage in BORIS NRW wirklich kostenlos?
Ja. Die Online-Abfrage über BORIS NRW bzw. BORISplus.NRW ist öffentlich und kostenfrei, eine Registrierung ist dafür nicht nötig. Grundlage ist § 196 Abs. 3 BauGB, wonach jedermann Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen kann. Gebühren können nur für eine schriftliche, amtliche Auskunft der Geschäftsstelle anfallen.
Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert je m² für eine ganze Zone und bezieht sich auf ein gedachtes lagetypisches Richtwertgrundstück. Ihr tatsächlicher Bodenwert kann durch Zuschnitt, Größe, Erschließung oder Bebaubarkeit abweichen. Bei bebauten Grundstücken kommt der Gebäudewert hinzu - der wird im Bodenrichtwert nicht erfasst.
Wie oft werden die Bodenrichtwerte in NRW aktualisiert?
In Nordrhein-Westfalen ermitteln die Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte jährlich zum Stichtag 1. Januar und veröffentlichen sie meist in den ersten Monaten des Jahres. Das Bundesrecht (§ 196 Abs. 1 BauGB) schreibt als Mindesttakt alle zwei Jahre vor; NRW ermittelt also häufiger als gesetzlich verlangt.
Was bedeuten Angaben wie 'W' oder 'GFZ' in der Bodenrichtwertkarte?
Diese Angaben beschreiben das Richtwertgrundstück. 'W' steht für Wohnbaufläche (Art der Nutzung), 'GFZ' für die Geschossflächenzahl als unterstelltes Maß der baulichen Nutzung. Zusätzlich werden Erschließungs- und Entwicklungszustand ausgewiesen. Weicht Ihr Grundstück davon ab, sind in einer fachgerechten Bewertung Anpassungen vorzunehmen.
Spielt der Bodenrichtwert eine Rolle für meine Grundsteuer?
Ja. NRW wendet das Grundsteuer-Bundesmodell an. Für unbebaute Grundstücke ergibt sich der Grundsteuerwert nach § 247 BewG grundsätzlich aus Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche; bei bebauten Grundstücken fließt der Bodenwert ebenfalls in die Bewertung ein. Auch in der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 179 BewG) ist der Bodenrichtwert maßgeblich.
Wo finde ich den Bodenrichtwert zu meiner Immobilie?
Direkt über das Landesportal BORIS NRW (boris.nrw.de): Grundstück in der Karte suchen, Zone anklicken, Wert ablesen. Nach kostenloser Anmeldung im Objektkompass wird Ihnen der Bodenrichtwert Ihrer Lage zusammen mit weiteren Objektdaten zu Ihrer Immobilie zugespielt - ohne dass Sie selbst recherchieren müssen.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • § 196 BauGB - Bodenrichtwerte (Ermittlung, Veröffentlichung, Auskunft) (Quelle)
  • § 192 BauGB - Gutachterausschuss für Grundstückswerte (Quelle)
  • § 247 BewG - Bewertung unbebauter Grundstücke (Grundsteuer-Bundesmodell) (Quelle)
  • § 21 ImmoWertV 2021 - Bodenwertermittlung (Quelle)
  • BORIS NRW - Bodenrichtwertinformationssystem Nordrhein-Westfalen (Quelle)

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