Ratgeber · Bewertung
Den Wert des eigenen Hauses zu kennen, ist die Grundlage für fast jede wichtige Entscheidung rund um die Immobilie. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern, wie ein Haus geschätzt wird, welche gesetzlichen Maßstäbe gelten und wann eine kostenlose Einschätzung genügt und wann nur ein kostenpflichtiges Gutachten weiterhilft.
Wer sein Haus schätzen lassen möchte, sucht in aller Regel den Verkehrswert, auch Marktwert genannt. Dieser Wert ist gesetzlich klar definiert. Nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Verkehrswert der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks … ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ zu erzielen wäre.
Drei Bestandteile dieser Definition sind für Eigentümer wichtig:
„Schätzen lassen“ kann von einer schnellen Online-Einschätzung bis zum förmlichen Sachverständigengutachten reichen. Der gesuchte Wert ist meist derselbe, die Verbindlichkeit und die Kosten unterscheiden sich erheblich.
Damit Sie das passende Werkzeug wählen, lohnt es sich, drei klar getrennte Ebenen zu unterscheiden. Sie beantworten unterschiedliche Fragen, kosten unterschiedlich viel und haben unterschiedliche Verbindlichkeit:
Kostenlose Objektdaten erklären Ihr Haus. Eine kostenlose Markteinschätzung hilft beim Verkauf oder bei der Vermietung. Ein kostenpflichtiges Gutachten ist die einzige Stufe mit Beweiskraft. Diese drei Ebenen sollten Sie nicht verwechseln.
Wie der Verkehrswert konkret zu ermitteln ist, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021, in Kraft seit dem 1. Januar 2022. Nach § 6 ImmoWertV kommen grundsätzlich drei normierte Verfahren in Betracht, die je nach Objektart und Marktlage einzeln oder kombiniert angewendet werden:
| Verfahren | Typische Anwendung beim Haus | Regelung |
|---|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Einfamilien- und Reihenhäuser mit gutem Vergleichsmarkt; Baugrundstücke | § 24 ImmoWertV |
| Ertragswertverfahren | Vermietete Mehrfamilien- und Renditeobjekte | § 27 ImmoWertV |
| Sachwertverfahren | Selbstgenutzte Häuser ohne ausgeprägten Vergleichs- oder Ertragsmarkt | § 35 ImmoWertV |
Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser wird häufig das Sachwertverfahren herangezogen, weil Bauweise und Ausstattung im Vordergrund stehen; wo genügend Vergleichsfälle vorliegen, ist das Vergleichswertverfahren oft am marktnächsten. In jedes Verfahren fließt der Bodenwert ein, der sich am Bodenrichtwert orientiert. Wie dieser entsteht, erklärt unser Ratgeber zum Bodenrichtwert.
Eine automatisierte Online-Schätzung greift Teile dieser Logik auf, ersetzt aber weder die Ortsbesichtigung noch die vollständige Unterlagenprüfung, die ein Gutachten ausmacht. Behandeln Sie ihr Ergebnis als Spanne, nicht als exakten Betrag.
Eine wichtige, weitgehend kostenlose Grundlage jeder Hausbewertung ist der Bodenrichtwert. Nach § 196 BauGB ist das ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche in Gebieten mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen.
Ermittelt werden diese Werte von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte, die nach § 192 BauGB als unabhängige Gremien gebildet werden. Ihre zentrale Datenquelle ist die Kaufpreissammlung: Notare müssen jeden Grundstückskaufvertrag nach § 195 BauGB übermitteln, sodass die Ausschüsse das tatsächliche Marktgeschehen auswerten können.
Die Bodenrichtwerte sind in den Bundesländern überwiegend über die Online-Portale BORIS einsehbar. Eine einfache Standardauskunft ist meist kostenfrei; für ausführliche oder schriftliche Auskünfte können nach den jeweiligen Landesgebührenordnungen Kosten anfallen. Mehr zur Arbeit dieser Stellen finden Sie in unserem Ratgeber zum Gutachterausschuss. Eine Auskunft, die Sie zur Orientierung nutzen können, sehen Sie nach einer kostenlosen Anmeldung im Objektkompass auch direkt zu Ihrem eigenen Objekt.
Wer eine Hausbewertung erstellt, hängt vom Zweck ab. Die Akteure unterscheiden sich in Qualifikation und rechtlicher Belastbarkeit ihrer Aussage:
| Wer | Was Sie erhalten | Verbindlichkeit |
|---|---|---|
| Immobilienmakler | Marktorientierte Preiseinschätzung für den Verkauf | kein amtliches Gutachten, gut für die Verkaufsplanung |
| Öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger | Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV | Beweiskraft vor Gericht und Finanzamt |
| Gutachterausschuss | Verkehrswertgutachten und amtliche Marktdaten | amtlich, kostenpflichtig nach Landesgebühren |
Eine Markteinschätzung des Maklers ist kein Gutachten im Rechtssinne. Makler werden vor allem nach Maklerrecht tätig, etwa nach den §§ 652 ff. Bürgerliches Gesetzbuch; für die Wertermittlung gilt keine besondere gesetzliche Qualifikationspflicht. Ihre Einschätzung dient der Festlegung eines Angebotspreises und ist für diesen Zweck wertvoll, ersetzt aber kein Sachverständigengutachten.
Für rechtsverbindliche Zwecke erstellen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Grundlage: § 36 Gewerbeordnung) oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige die Gutachten. Worauf es bei der Auswahl ankommt, lesen Sie im Ratgeber zu Immobiliengutachtern und Sachverständigen.
Eine kostenlose Datenauskunft und eine kostenlose Markteinschätzung im Verkaufsfall verursachen für Sie keine Kosten. Für ein privates Verkehrswertgutachten gibt es dagegen keine gesetzliche Gebührenordnung; das Honorar wird frei vereinbart und hängt von Objektart, Komplexität und Region ab. Die folgenden Werte sind als marktübliche Orientierungsspannen zu verstehen, nicht als feste Preise:
| Art | Typische Spanne | Eignung |
|---|---|---|
| Kurzgutachten / Wertexpertise | etwa 500 – 2.000 € (Spanne) | private Orientierung, kein Gerichts- oder Finanzamtszweck |
| Vollgutachten nach § 194 BauGB | etwa 1.500 – 5.000 € (Spanne) | Gericht, Finanzamt, Erb- und Scheidungsfälle |
Als grobe Faustregel nennen Fachquellen für ein Vollgutachten rund 0,5 bis 1,0 Prozent des Verkehrswerts. Die genannten Beträge sind Orientierungsspannen aus dem Markt; das tatsächliche Honorar kann darüber oder darunter liegen. Eine Vertiefung bietet unser Ratgeber zu Gutachterkosten.
Der Unterschied zwischen Kurz- und Vollgutachten liegt in Umfang und Begründungstiefe: Ein Kurzgutachten fasst die Einschätzung knapp zusammen und eignet sich für die interne Orientierung. Ein Vollgutachten dokumentiert Objekt, Rechtsverhältnisse, Marktanalyse und Verfahren ausführlich und ist die Form, die Gerichte und Behörden in der Regel verlangen.
Für eine erste Orientierung oder die Verkaufsplanung reicht meist die kostenlose Einschätzung. In bestimmten Situationen verlangen Gerichte und Behörden jedoch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten:
Der für die Grundsteuer festgestellte Grundsteuerwert ist ein typisierter Massenwert und nicht identisch mit dem Verkehrswert nach § 194 BauGB. Ein hoher oder niedriger Marktwert wirkt sich nicht unmittelbar auf die Grundsteuer aus. Hintergründe dazu im Ratgeber zu Grundsteuer-Grundlagen und Höhe.
Wer den Wert seines Hauses zunächst nur einordnen möchte, beginnt sinnvollerweise mit den kostenlosen Datengrundlagen. Eine erste, kostenfreie Bewertung im Verkaufs- oder Vermietungsfall erläutert unser Ratgeber zur kostenlosen Immobilienbewertung.
Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.
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