Ratgeber · Bewertung

Bodenrichtwertkarte und Bodenrichtwertzone verstehen

Die Bodenrichtwertkarte zeigt für jede Lage einen durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter. Wer die zuständige Bodenrichtwertzone seines Grundstücks kennt, versteht die Grundlage von Grundsteuer und Bodenwert deutlich besser.

Was ist ein Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert ist gesetzlich in § 196 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Er bezeichnet den durchschnittlichen Lagewert des Bodens je Quadratmeter Grundstücksfläche. Nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden Bodenrichtwerte auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend und unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands der Grundstücke ermittelt.

Wichtig für das Verständnis: Der Bodenrichtwert bezieht sich allein auf den Grund und Boden, nicht auf Gebäude, Bewuchs oder sonstige Anlagen. In bereits bebauten Gebieten wird der Wert so bestimmt, als wäre das Grundstück unbebaut. Der ausgewiesene Betrag gilt für ein gedachtes Bodenrichtwertgrundstück mit den für die jeweilige Lage typischen Merkmalen, etwa hinsichtlich Nutzungsart, Grundstücksgröße und Maß der baulichen Nutzung.

Kurz gesagt: Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert für den nackten Boden einer Lage, nicht der Kaufpreis Ihres konkreten Grundstücks.

Was eine Bodenrichtwertzone ist

Damit nicht für jedes einzelne Grundstück ein eigener Wert berechnet werden muss, fasst das Gesetz Gebiete mit ähnlichen Bodenwertverhältnissen zusammen. Nach § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.

Eine Bodenrichtwertzone ist also ein fachlich abgegrenztes Wertgebiet, in dem die Grundstücke trotz einzelner Abweichungen im Wesentlichen gleiche Bodenwertverhältnisse aufweisen. Für die Abgrenzung sind insbesondere folgende Merkmale maßgeblich:

  • Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohnbaufläche, Gewerbe, gemischte Nutzung)
  • Maß der baulichen Nutzung (etwa die zulässige Geschossflächenzahl, kurz GFZ)
  • Erschließungszustand und Lagecharakter
  • weitere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale

Jede Zone erhält in der Bodenrichtwertkarte einen eigenen Wert. Wenn Sie wissen möchten, welcher Wert für Ihr Grundstück maßgeblich ist, müssen Sie zunächst die richtige Zone bestimmen, in der Ihr Flurstück liegt.

Wer Bodenrichtwerte ermittelt und wie oft

Zuständig für die Ermittlung sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Diese unabhängigen Stellen sind in § 192 BauGB geregelt und bei den Städten, Kreisen oder Bezirksregierungen angesiedelt. Grundlage ihrer Arbeit ist die Kaufpreissammlung, in der alle Grundstücksverkäufe eines Gebiets erfasst werden.

Den Turnus gibt das Gesetz vor: Nach § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB sind die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, sofern keine häufigere Ermittlung bestimmt ist. In vielen Regionen werden die Werte deshalb alle zwei Jahre fortgeschrieben, teils auch jährlich.

Die Werte sind außerdem öffentlich zugänglich. Nach § 196 Abs. 3 BauGB sind die Bodenrichtwerte zu veröffentlichen und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen; jede Person kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Bodenrichtwertzone ermitteln: so finden Sie Ihre Zone

Um die Bodenrichtwertzone Ihres Grundstücks zu ermitteln, brauchen Sie im Kern die Lage des Flurstücks und Zugang zur amtlichen Kartendarstellung. In der Praxis gibt es dafür mehrere Wege:

  1. Online über das Bodenrichtwertportal des Landes. Die Länder stellen Bodenrichtwerte über sogenannte BORIS-Portale bereit (Bodenrichtwertinformationssystem). Über das länderübergreifende Portal BORIS-D oder das jeweilige Landesportal lässt sich die Karte aufrufen und das Grundstück suchen.
  2. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Hier erhalten Sie auf Anfrage eine amtliche Auskunft zum Bodenrichtwert Ihrer Zone.
  3. Über Ihre Grundsteuererklärung. Der für die Grundsteuer verwendete Bodenrichtwert war im Bundesmodell ein zentraler Eingabewert.

Ob der Online-Abruf kostenlos oder gebührenpflichtig ist, regelt jedes Bundesland selbst. Das Bundesrecht schreibt die Veröffentlichung vor, nicht aber ein einheitliches Gebührenmodell. In einigen Ländern ist die Kartenansicht frei, in anderen sind detaillierte Auskünfte kostenpflichtig.

Ohne Kartensuche zur eigenen Zone

Im Objektkompass sehen Sie nach der kostenlosen Anmeldung unter anderem den Bodenrichtwert und die Lage-Einordnung zu Ihrem eigenen Grundstück, ohne sich vorher durch eine Bodenrichtwertkarte arbeiten zu müssen. Es handelt sich dabei um Objektdaten zur Orientierung, nicht um eine Preisbewertung Ihrer Immobilie.

Bodenrichtwert und Grundsteuer

Mit der Grundsteuerreform hat der Bodenrichtwert für viele Eigentümer an Bedeutung gewonnen. Im sogenannten Bundesmodell wird der Bodenwert eines Grundstücks grundsätzlich aus Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abgeleitet. Das Bewertungsgesetz verweist dafür in § 247 Bewertungsgesetz (BewG) ausdrücklich auf den Bodenrichtwert nach § 196 BauGB.

Für steuerliche Zwecke sieht § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB zudem vor, dass Bodenrichtwerte nach ergänzenden Vorgaben der Finanzverwaltung zum jeweiligen Feststellungszeitpunkt zu ermitteln sind. Liegt für ein Grundstück ausnahmsweise kein Bodenrichtwert vor, ist der Bodenwert nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes aus anderen geeigneten Werten abzuleiten.

Mehrere Bundesländer nutzen abweichende Ländermodelle, in denen der Bodenrichtwert eine geringere oder keine Rolle spielt. Wie Ihre Grundsteuer im Detail zustande kommt, erläutert unser Beitrag zu den Grundlagen und der Höhe der Grundsteuer. Grundsätzliches zum Bodenrichtwert finden Sie unter Bodenrichtwert.

Warum der Bodenrichtwert nicht der Wert Ihres Grundstücks ist

Der häufigste Irrtum: Bodenrichtwert je Quadratmeter mal Fläche ergebe den Marktwert des eigenen Grundstücks. Das stimmt so nicht. Der Bodenrichtwert gilt für ein typisiertes Bodenrichtwertgrundstück der Zone. Weicht Ihr Grundstück von diesen Durchschnittsmerkmalen ab, muss der Wert angepasst werden.

Typische Gründe für Abweichungen sind:

  • Maß der baulichen Nutzung: Eine abweichende Geschossflächenzahl wird über Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt.
  • Grundstückszuschnitt und -größe: ungünstiger Schnitt, Ecklage, Hinterliegergrundstück.
  • Erschließung: ob Erschließungsbeiträge bereits gezahlt sind.
  • Besondere Lage- und Rechtsverhältnisse: Hangneigung, Altlasten, Wegerechte, Denkmalschutz oder Belastungen.

Aus diesem Grund unterscheidet man drei Ebenen sauber voneinander:

EbeneWas sie liefertCharakter
Bodenrichtwert / Objektdatendurchschnittlicher Bodenwert der Lage je m²amtlicher Orientierungswert, kostenfrei einsehbar
Immobilienbewertung im Verkaufs- oder Vermietfallmarktorientierte Einschätzung des konkreten Objektsim Objektkompass über die Maklerei, kostenfrei nur im Verkaufs- oder Vermietfall
Verkehrswertgutachtenrechtssicherer Verkehrswert nach § 194 BauGBunabhängig und kostenpflichtig

Wie diese Werte zusammenhängen, vertiefen die Beiträge zum Verkehrswert einer Immobilie und zur kostenlosen Immobilienbewertung.

Was Eigentümer wissen wollen

Wie ermittle ich die Bodenrichtwertzone meines Grundstücks?
Sie benötigen die Lage Ihres Flurstücks und rufen die amtliche Bodenrichtwertkarte über das BORIS-Portal Ihres Bundeslandes oder über BORIS-D auf. Dort wird Ihr Grundstück einer Bodenrichtwertzone mit einem Wert je Quadratmeter zugeordnet. Alternativ gibt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nach § 196 Abs. 3 BauGB Auskunft.
Ist die Bodenrichtwertauskunft kostenlos?
Das hängt vom Bundesland ab. Das Bundesrecht schreibt die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte vor, regelt aber kein einheitliches Gebührenmodell. In manchen Ländern ist die Kartenansicht frei, detaillierte oder schriftliche Auskünfte können gebührenpflichtig sein.
Wie oft werden Bodenrichtwerte aktualisiert?
Nach § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB sind die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, sofern keine häufigere Ermittlung bestimmt ist. In der Praxis erfolgt die Fortschreibung daher meist alle zwei Jahre, in einigen Regionen jährlich.
Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?
Nein. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für ein typisiertes Bodenrichtwertgrundstück der Zone. Der konkrete Wert Ihres Grundstücks kann abweichen, etwa wegen Zuschnitt, Geschossflächenzahl, Erschließung oder besonderer Lage. Für eine objektbezogene Einschätzung ist eine Anpassung erforderlich.
Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer?
Im Bundesmodell wird der Bodenwert grundsätzlich aus Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert ermittelt; § 247 BewG verweist dafür auf den Bodenrichtwert nach § 196 BauGB. Einige Länder nutzen abweichende Modelle, in denen der Bodenrichtwert eine geringere Rolle spielt.
Worin unterscheiden sich Bodenrichtwert und Verkehrswert?
Der Bodenrichtwert betrifft nur den Boden einer Lage und dient der Orientierung. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der am Markt erzielbare Wert eines konkreten Grundstücks samt aller individuellen Merkmale und gegebenenfalls der Bebauung. Rechtssicher wird er durch ein Verkehrswertgutachten festgestellt.
Rechtsstand & Quellen

Stand 2026. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze; landesrechtliche Details können abweichen.

  • § 196 BauGB – Bodenrichtwerte (Gesetze im Internet) (Quelle)
  • § 192 BauGB – Gutachterausschuss (Gesetze im Internet) (Quelle)
  • § 247 BewG – Bewertung der unbebauten Grundstücke (Gesetze im Internet) (Quelle)
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) (Quelle)

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